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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgisches Transparenzgesetz – Weiterentwicklung der Veröffentlichungsgegenstände im Transparenzportal

Donnerstag, 19.12.2019

Das Informationsregister im Internet (Transparenzportal) als Kernstück des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) wird nach dem seit Juli 2017 vorliegenden Abschlussbericht der Evaluation des HmbTG insbesondere von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv genutzt (über 22,7 Millionen Zugriffe in circa zwei Jahren). Das Transparenzportal dient damit schon jetzt als wichtige Informationsquelle und gewinnt durch die ständig wachsende Zahl der dort verfügbaren Veröffentlichungen (aktuell bereits über 100.000) weiter an Bedeutung. Dennoch ist es notwendig, dass das Transparenzportal in der Bevölkerung noch bekannter wird. Der Start des Transparenzportals vor fünf Jahren wurde von der Kampagne „Hamburg öffnet seine Aktenschränke“ begleitet; seitdem wird kaum noch auf Hamburgs großartige Errungenschaft hingewiesen. Wir möchten aber, dass alle Hamburgerinnen und Hamburger von der Existenz des Transparenzportals erfahren und fordern deshalb eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise durch Aushänge und Flyer in den Kundenzentren und Werbeplakate in Bussen und Bahnen.

Um das Transparenzportal als zentrale Quelle für behördliche Informationen, die von besonderem öffentlichem Interesse sind, zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln, erscheint es nicht nur wichtig, die Anwenderfreundlichkeit des Portals zu gewährleisten und gegebenenfalls zu verbessern. Vielmehr muss auch in Erwägung gezogen werden weitere, neue Informationsgegenstände in die Veröffentlichungspflicht einzubeziehen oder auch ohne solche Verpflichtung im Transparenzportal zu veröffentlichen. Dies würde der Erweiterung der Informationsgrundlage für die demokratische Meinungsbildung der Öffentlichkeit und zugleich der Sicherung der Kontrolle der öffentlichen Stellen dienen.

In Betracht kommt in diesem Zusammenhang insbesondere eine Veröffentlichung der Entscheidungen Hamburger Gerichte im Transparenzportal. Die Hamburger Gerichte veröffentlichen zwar schon heute veröffentlichungswürdige Entscheidungen; es besteht insoweit aber kein einheitlicher Kriterienkatalog und auch kein einheitlicher Veröffentlichungsort (vgl. Drs. 21/18156). Daher erscheint eine Prüfung, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Veröffentlichung von Hamburger Gerichtsentscheidungen – auch unter Berücksichtigung des damit verbundenen Aufwandes – im Transparenzportal möglich und zweckmäßig ist, geboten. Zudem halten wir es für sinnvoll, auf der Startseite des Transparenzportals eine prominente Stelle für die Verlinkung zur Homepage der Hamburgischen Bürgerschaft und insbesondere der Parlamentsdatenbank zu wählen, damit die Nutzerinnen und Nutzer problemlos zur Parlamentsdatenbank gelangen können.

Auch eine gebührenfreie Zugänglichmachung der Vereins- Handels- und Partnerschaftsregister über das Transparenzportal erscheint erwägenswert. Zu klären sind insoweit aber vielfältige Fragen, insbesondere hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz, einer etwaig erforderlichen Zusammenarbeit mit weiteren Amtsgerichten in Deutschland sowie der möglichen konkreten Umsetzung (Einbeziehung in das Transparenzportal oder Verlinkung).

 

Vor diesem Hintergrund möge die Hamburgische Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Öffentlichkeitsarbeit auszubauen und mit Flyern, Aushängen und Plakataktionen in Kundenzentren sowie Bussen und Bahnen auf das Transparenzportal hinzuweisen;

2. zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Veröffentlichung von Entscheidungen Hamburger Gerichte im Transparenzportal rechtlich möglich und praktisch zweckmäßig ist;

3. zu prüfen, ob auf der Startseite des Transparenzportals an prominenter Stelle eine Verlinkung zur Homepage der Hamburgischen Bürgerschaft und insbesondere der Parlamentsdatenbank eingebunden werden kann;

4. zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Form das Vereins-, Handels- und Partnerschaftsregister in das Transparenzportal einbezogen werden können;

5. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2020 Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • Richard Seelmaecker
  • Joachim Lenders
  • Dennis Gladiator
  • Dr. Jens Wolf
  • Dietrich Wersich (CDU) und Fraktion Dr. Carola Timm
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
  • Carl-Edgar Jarchow
  • Michael Kruse
  • Daniel Oetzel
  • Dr. Kurt Duwe (FDP) und Fraktion