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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Beteiligung am Bund-Länder-Integrationsbarometer sichern

Donnerstag, 20.05.2021

Eine nachhaltige Integrationspolitik zielt darauf ab, die Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und dauerhaft ein gutes Zusammenleben von Einheimischen und Migrant*innen zu ermöglichen. Integration bedeutet eine gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen zu erreichen. Somit leitet sich ab, dass ein gemessener Fortschritt erreicht wird, wenn sich die Lebensbedingungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund aneinander angleichen.

Das Hamburger Integrationskonzept formuliert quer durch alle Politikbereich Zielwerte und Indikatoren, durch die Fortschritte in gesellschaftlich relevanten Lebensbereichen erkennbar gemacht werden. Durch die jährliche Berichterstattung zum Konzept werden Fortschritte kontrolliert und die Bürgerschaft informiert.

Ergänzt wird das Integrationskonzept durch Sonderauswertungen des SVR-Integrationsbarometers (SVR-IB) für Hamburg. Das Integrationsbarometer ist eine repräsentative Bevölkerungsumfrage unter Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Deutschland. Es misst alle zwei Jahre (zuletzt für 2020) das Integrationsklima in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland und erhebt Einschätzungen und Erwartungen der Bevölkerung mit Blick auf Integration und Migration sowie auf Integrations- und Migrationspolitik.

Ergebnisse dieser Auswertung fanden Eingang in den Bericht zum Umsetzungsstand des Integrationskonzepts. Auf diese Weise konnte unter anderem gezeigt werden, dass das Integrationsklima in Hamburg insgesamt besser ist als im Bundesdurchschnitt, die Ergebnisse zeigen aber auch Handlungsbedarf auf. So zeigt die Befragung, dass Diskriminierungserfahrungen auf Grund von Herkunft und Religion in Hamburg etwas häufiger beobachtbar sind als im Bundesdurchschnitt. Diese Befunde gilt es ernst zu nehmen. Die Sonderauswertung des Integrationsbarometers für Hamburg hat in der Vergangenheit gezeigt, welche Bedeutung subjektive Sichtweisen für das Gelingen von Integration haben. Deshalb sollen die subjektiven Integrationsdimensionen von nun an, wie in Drucksache 21/16523 beschlossen, kontinuierlich erhoben werden.

Hamburg nimmt darüber hinaus am „Integrationsmonitoring der Länder" teil, das auf Beschluss der Konferenz der für Integration zuständigen Minister*innen bzw. Senator*innen der Länder (lntMK) seit 2011 alle zwei Jahre vorgelegt wird. Das Integrationsmonitoring der Länder ist ein gemeinsames Produkt aller Bundesländer und erscheint im Jahr 2021 bereits zum sechsten Mal. Die umfassendste Auswertung zum Stand der Integration in den deutschen Bundesländern zielt darauf ab, den Integrationsprozess anhand von validen und nachvollziehbaren Indikatoren messbar zu machen, indem es Differenzen zwischen Personen beziehungsweise Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund darstellt.

Die aktuellen Zahlen des Integrationsmonitorings sowie der Sonderauswertungen des SVR-Integrationsbarometers (SVR-IB) machen deutlich, dass die Integration der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in vielen Bereichen weiter voranschreitet, dass aber auch negative Trends zu beobachten sind. Statistische Erkenntnisse unterstützen maßgeblich das Hamburger Integrationskonzept, helfen Handlungsbedarfe zu erkennen, Entwicklungen sichtbar zu machen und die Wirkung von Integrationsmaßnahmen zu prüfen. Für eine nachhaltige Integrationspolitik kann Hamburg deshalb nicht auf die Teilnahme an den genannten Auswertungen verzichten. Durch die Beteiligung des Bundes am SVR-IB wird dieses künftig zu einem Bund-Länder-Integrationsbarometer (BLIB). Formell wird die Beteiligung über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und eine Zuwendung umgesetzt. Aus Hamburger Sicht bedeuten diese Entwicklungen:

Die Kosten, die für die Länder anfallen, werden paritätisch auf diese verteilt. Für jedes Land fallen 25.000 Euro an, in Summe 400.000 Euro. Diese Kosten liegen deutlich unter jenen, die für eine weitere Sonderauswertung allein für Hamburg angefallen wären.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. seine Aktivitäten im Bereich des vergleichenden Ländermonitorings fortzusetzen,

2. sich auch in 2022 an dem Bund-Länder-Integrationsbarometer (BLIB) zu beteiligen,

3. im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 255 Arbeit und Integration, in der Produktgruppe 255.03 Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft bis zu 25.000 Euro für die Beteiligung am BLIB im Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Ermächtigungen zu verwenden.

4. der Bürgerschaft zum 31. Dezember 2021 über das Konzept und den Umsetzungsstand zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion