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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Daten effizient schützen: Einführung elektronisches System zur Bearbeitung von Beschwerden und anderen Eingaben beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz u. Informationsfreiheit

Donnerstag, 20.05.2021

In den zurückliegenden Jahren sind die Anforderungen an einen starken und effizienten Datenschutz erheblich gestiegen. Insgesamt ist auch das Bewusstsein in der Bevölkerung, im privatwirtschaftlichen Bereich und in den staatlichen Institutionen für dieses Thema immer stärker geworden.

In Hamburg hat dies zu einer Weiterentwicklung des Amtes des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu einer völlig unabhängigen Behörde gemäß den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechtes geführt und wurde in dieser Form deutschlandweit einzigartig in Art. 60a der Hamburgischen Verfassung (Drs. 21/5049, 21/7240) mit Wirkung zum 1. Januar 2017 verankert. Folge dieser Unabhängigkeit ist einerseits, dass entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) die Personalverantwortung allein bei der unabhängigen Behördenleitung liegt und dass andererseits durch staatliche Finanzierung eine auskömmliche Finanzierung dieser unabhängigen Behörde sichergestellt sein muss (Artikel 52 Absatz 4 und 5 EU-DSGVO).

Seit Mai 2018 schließlich ist die EU-DSGVO in Deutschland vollständig anzuwenden. Daraus folgte zum einen ein erheblicher gesetzgeberischer Anpassungsbedarf auf der Ebene der Mitgliedstaaten der EU, dem Hamburg im Jahr 2018 zügig mit mehreren Gesetzesänderungen nachgekommen ist. Die EU-DSGVO umfasst neue umfangreiche Pflichten für datenverarbeitende Stellen und umfangreiche Rechte für Bürger*innen als Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Garanten für die Einhaltung der Pflichten und Durchsetzung der Rechte sind die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Ihnen wurden hierzu mit der DSGVO weitreichende Befugnisse eingeräumt, aber auch zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen.

Seitens der Hamburgischen Bürgerschaft und des Senats wurden die Änderungen der vergangenen Jahre mit Maßnahmen zur Verstärkung des Personalkörpers des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit begleitet (vgl. Drs. 21/6977, Drs. 21/19467). Für 2021 werden im Einzelplan 1.04 insgesamt zusätzliche 7,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) verstetigt und ab 2021 ein weiteres VZÄ eingeplant. Im Stellenplan sind für 2021/2022 35,4 Stellen ausgewiesen. Im Stellenplan 2017/2018 waren es noch 18,7.

Ausweislich des eigenen Berichtswesens haben zwar seit der Herstellung der Unabhängigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie seit der vollständigen Anwendbarkeit der EU-DSGVO im Mai 2018 organisatorische Umstrukturierungsprozesse in der Behörde stattgefunden, um den neuen Rahmenbedingungen und dem Aufgabenzuwachs gerecht zu werden. Es ist aber auch unerlässlich, dass eine effizientere Arbeitsweise durch die Nutzung praxistauglicher IT-Lösungen unterstützt wird, um ehemals papiergebunden Abläufen auf elektronische Workflows umzustellen. Das gilt beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit insbesondere für die Bearbeitung von Beschwerden und anderen Eingaben, die einen beträchtlichen Teil seiner Arbeit ausmachen. In der Behörde kommen derzeit verschiedene IT-Lösungen zur Anwendung, die von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt werden. Für ein elektronisches System zur Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben gibt es derzeit noch keine abschließende Lösung, um eine Bearbeitung der Eingänge in der erforderlichen Qualität und für die große Zahl an Fällen sicherzustellen. Eine elektronische Unterstützung ist aber essentiell für eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche, fristgerechte und steuerbare Bearbeitung der Eingaben.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft derzeit die Einführung eines Systems, das an dieser Stelle Abhilfe schaffen könnte. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass ein System beschafft oder entwickelt werden soll, müsste eine Beauftragung mit dem entsprechenden Mitteleinsatz erfolgen und entsprechend finanziell unterstützt werden.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) die Rahmenbedingungen für die Einführung eines elektronischen Systems zur Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu prüfen und dabei insbesondere Lösungen zu berücksichtigen, die in anderen Dataport-Trägerländern standardmäßig in vergleichbaren Lagen zum Einsatz kommen sowie

2. im Fall der Einführung eines entsprechenden Systems gemeinsam mit dem HmbBfDI dafür Sorge zu tragen, dass die Einführung und der Unterhalt des Systems finanziell sichergestellt sind, und

3. der Bürgerschaft bis zum 31. Mai 2022 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Eva Botzenhart
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Till Steffen
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion