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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Datenbasis für den Gleichstellungspolitischen Monitor weiterentwickeln

Donnerstag, 20.05.2021

In der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für die Jahre 2017 – 2019 (Drs. 21/11341) ist als Maßnahme Nummer 13 vorgesehen, dass schrittweise für alle Politikbereiche geschlechterdifferenzierte Daten erfasst und in einer Gesamtübersicht generiert werde. Ziel dieses Handelns ausweislich der Drs. 21/11341 ist, dass Hamburg über einen Genderreport verfügt.

Mit einem Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft konkretisierten die Fraktionen von SPD und Grünen diese Maßnahme und forderten einen regelmäßig zu aktualisierenden Frauendatenreport ein (Drs. 21/11341). Im August 2019 schließlich berichtete die für Gleichstellung zuständige Behörde der Bürgerschaft mit der Drs. 21/18103, dass es zukünftig einen Hamburger Gleichstellungsmonitor geben wird, der in das digitale Informationsangebot der Freien und Hansestadt Hamburg aufgenommen wird. Noch im selben Jahr war dieser Hamburger Gleichstellungsmonitor erstmals digital verfügbar. Im September 2020 wurde er erstmals im Vergleich zur Basisversion aktualisiert und inhaltlich ausgeweitet.

In derzeit sechs unterschiedlichen Feldern wie beispielsweise dem Anteil von Frauen an der Gesamtbevölkerung Hamburgs, dem Anteil von Frauen an der Beteiligung am politischen Leben oder deren Repräsentanz in Führungspositionen bis hin zu Indikatoren für Unterschiede zwischen Frauen und Männern in der Ausbildung, in der Erwerbsarbeit oder bei familiärer Sorgearbeit werden Daten aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

Ziel des Gleichstellungsmonitors ist es, schrittweise die Wissensbasis über die Fortschritte und Rückschritte bei der Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft zu erweitern, Handlungsbedarf zu identifizieren und darauf aufbauend politische Maßnahmen zu entwickeln. Der Gleichstellungsmonitor ist damit ein wichtiger Baustein, um das gleichstellungspolitische Gesamtziel und damit auch den grundgesetzlichen Auftrag nach Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz einzulösen, die tatsächlich Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Gleichstellung bedeutet dabei, dass individuelle Lebensentwürfe und Entwicklungspotenziale von jedem Menschen […] in gleichem Maße realisiert werden können und in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird (Drs. 21/11341).

Die Fortschreibung des Berichts im September 2020 zeigte beispielsweise deutlich, dass sich überkommene Rollenstereotype, eine ungleiche Verteilung der Sorge-Arbeit zu Lasten von Frauen und damit oft verbundene Einkommensverluste nach wie vor viel zu langsam auflösen und hier auch in Zukunft druckvolles politisches Handeln notwendig ist, um die Nachteile zu beheben, die sich aus dieser Situation für den Lebensverlauf von Frauen ergeben, nämlich beispielsweise, dass ihre beruflichen Qualifikationen und die damit verbunden Aufstiegschancen hinter denen der Männer zurückbleiben, oder dass sie einem viel höherem Risiko ausgesetzt sind, im Alter arm zu sein, obwohl ihre Lebensleistung Männern überhaupt erst deren gesellschaftlichen Erfolg ermöglicht.

Derzeit werden im Gleichstellungspolitischen Monitor neben Daten aus den Fachbehörden überwiegend Daten verarbeitet, die der zuständigen Behörde aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit dem Statistischen Am für Hamburg und Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt werden. Im Haushaltsplanentwurf ist im Vorwort zu Produktgruppe 246.06 im Einzelplan 3.2 vorgesehen, dass der Gleichstellungsmonitor regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden soll, beispielsweise durch die Aufnahme neuer Indikatoren als auch durch die sukzessive Erweiterung der Themenfelder. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, die Basis der zur Verfügung stehenden Daten für die Gleichstellung von Frau und Mann nochmals zu erweitern, indem beispielsweise mit zusätzlichen Akteur*innen Verträge über die weitere Zurverfügungstellung von Daten und deren Aufbereitung geschlossen werden und Kooperationen mit anderen Bundesländern sowie zu bundesweiten Projekten aufgebaut oder vertieft werden. Damit kann die Wissensbasis, die Grundlage einer informationsgestützten Gleichstellungspolitik ist, erweitert und verfeinert werden. Letztlich erscheint es sinnvoll, den Gleichstellungsmonitor so zu ergänzen, dass er zukünftig Empfehlungen enthält für Handlungsmaßnahmen auf Basis der Datenlage und dass er jährlich ein Feld identifiziert, in dem ein besonders dringlicher Handlungsbedarf besteht. Die derzeitige Maßnahme Nummer 13 im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm 2017-2019 ist entsprechend weiterzuentwickeln. Um diese Zielsetzung zu realisieren möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. ein Konzept zu erarbeiten, auf dessen Basis die zur Verfügung stehenden Daten für den Hamburger Gleichstellungsmonitor nochmals erweitert werden können, indem beispielsweise mit zusätzlichen Akteur*innen Verträge über die weitere Zurverfügungstellung von Daten und deren Aufbereitung geschlossen werden und Kooperationen mit anderen Bundesländern sowie zu bundesweiten Projekten aufgebaut oder vertieft werden,

2. zu prüfen, ob der Hamburger Gleichstellungsmonitor so weiterentwickelt werden kann, dass er zukünftig Empfehlungen enthält für Handlungsmaßnahmen auf Basis der Datenlage und dass er jährlich ein Feld identifiziert, in dem ein besonders dringlicher Handlungsbedarf besteht,

3. die derzeitige Maßnahme Nummer 13 im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm 2017-2019 bei dessen Fortschreibung entsprechend der Beschlusspunkte 1 und 2 weiterzuentwickeln,

4. der Bürgerschaft bis zum 30.09.2021 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Filiz Demirel
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion