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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Erfolge in der Justizpolitik nicht gefährden – Pakt für den Rechtsstaat fortsetzen

Donnerstag, 20.05.2021

Eine personell gut ausgestattete Justiz ist der Kern eines funktionierenden und effizienten Rechtsstaats. Die Hamburger Gerichte und die Staatsanwaltschaften sind die tragenden Säulen des Rechtsstandorts Hamburg. Seit 2015 haben die Fraktionen von SPD und Grünen sowie der Senat den größten Personalaufwuchs in der Justiz seit 20 Jahren vorangetrieben und ca. 250 neue Stellen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften geschaffen und damit auch darauf reagiert, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften seit 2015 immer wieder hohen Belastungssituationen ausgesetzt waren wie beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die sehr hohe Zahl an zu bearbeitenden Asylverfahren.

In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die Gerichte und die Staatsanwaltschaften aber auch durch zahlreiche Gesetzesänderungen auf Bundesebene und durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts spürbar gewachsen. Dieser Zuwachs an Aufgaben zieht einen erhöhten Personalbedarf nach sich. Von Gesetzesänderungen, deren Ziele eine bessere Rechtsdurchsetzung zu Gunsten von Opfern von Straftaten oder eine höhere Rechtssicherheit sind, wird zu recht erwartet, dass sie zügig und effizient durch Gerichte und Staatsanwaltschaften angewendet werden. So trat beispielsweise am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Neugestaltung des Rechtes der Vermögensabschöpfung auf Bundesebene in Kraft und regelte die strafrechtliche Vermögensabschöpfung vollständig neu. Die Änderungen dieses Gesetzes zu Gunsten der Opfer von Straftaten konnten in Hamburg aber nur durch eine personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft fruchtbar gemacht werden, was mit den Bürgerschaftsdrucksachen 21/6980 und 21/15374 geschehen ist. Am 1. Oktober 2017 trat zudem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft, dessen Ziel es ist, gegen Hate Speech im Internet vorzugehen. Auch dies bindet zusätzliche Kapazitäten in der Justiz. Durch weitere zahlreiche Gesetzesänderungen wurde der Opferschutz in der Strafprozessordnung gestärkt. Auch hierfür wurde die Staatsanwaltschaft personell verstärkt (Drs. 21/15377). Im Juli 2018 formulierte das Bundesverfassungsgericht höchstrichterliche Anforderungen an die Fixierung von öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen, die mehr Entscheidungen unter Richtervorbehalt zur Folge haben. Um diese zwingenden Vorgaben umsetzen zu können war es ebenfalls notwendig, personalverstärkende Maßnahmen zu ergreifen (Drs. 21/14828).

Hinzu kommt, dass die Digitalisierung der Justiz weiter vorangetrieben werden muss. Zusätzlich hat es die Corona-Pandemie erforderlicher denn je gemacht, Sitzungsräume mit Videokonferenztechnik und entsprechenden technischen Sicherungsmaßnahmen auszustatten, damit weiter Verhandlungen stattfinden können. Aber auch darüber hinaus ist es für die Zukunft unerlässlich, mehr Sitzungsräume technisch zeitgemäß auszustatten und die digitale Arbeitsweise flächendeckend in der Justiz zu implementieren. Dieser Prozess wird derzeit länderübergreifend und auf Bundesebene vorangetrieben. Kernstück für die Justiz sind hierbei das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) sowie das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208). Beide Gesetze verändern die juristische Arbeitsweise grundlegend und führen dazu, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden müssen. Hamburg ist an diesen bundesweiten Entwicklungen federführend beteiligt und verfolgt selbst für den Rechtsstandort Hamburg eine umfassende Digitalisierungsstrategie (Drs. 21/17640).

Nach der Bundestagswahl im September 2017 haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode auf einen „Pakt für den Rechtsstaat“ verständigt und sich damit zu einer Gesamtverantwortung für eine funktionierende und starke Justiz in Deutschland als ein wesentliches Element unserer Demokratie bekannt.

Der Schwerpunkt des Paktes ist eine personelle Verstärkung der Justiz und der Polizei nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Bundesländern. Im Januar 2019 einigten sich der Bund und die Länder über die konkrete Umsetzung des Paktes. Dieser sieht unter anderem zu Gunsten der Bundesländer in Form einer Anschubfinanzierung für die Justiz die Schaffung von insgesamt 2.000 zusätzlichen Stellen für Richter*innen und Staatsanwält*innen bis zum 31. Dezember 2021 vor. Hierfür stellt der Bund im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes den Ländern insgesamt in zwei Tranchen 220 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Höhe der Mittel für die einzelnen Bundesländer und die Zahl der zu schaffenden und zu besetzenden Stellen wird dabei über den Königsteiner Schlüssel ermittelt. In Hamburg sind bislang mit Hilfe der Pakt-Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro 58 zusätzliche Stellen geschaffen worden.

Der mit den Pakt-Mitteln unterstützte Stellenzuwachs in der Justiz war dringend geboten. Die in Hamburg aber auch in anderen Bundesländern erzielten Erfolge können jedoch nur dann dauerhaft abgesichert werden, wenn der Pakt für den Rechtsstaat und die Finanzierung der mit diesen Mitteln geschaffenen Stellen durch den Bund in den kommenden Jahren fortgesetzt wird. Das Corona-Jahr 2020 bedeutete für die Länderhaushalte eine enorme und insbesondere nicht vorhergesehene Belastung, die finanzielle Mehrbedarfe in so gut wie jedem Lebensbereich zur Folge hatte und immer noch hat. Das galt auch für die Justiz, in der es notwendig wurde, sehr schnell Sitzungsräume mit Videokonferenztechnik auszustatten, um die Rechtspflege auch unter Pandemiebedingungen nicht zum Erliegen zu bringen.

Die Impulse, die durch die Paktmittel für den Personalaufbau in der Justiz gegeben wurden, sind nun durch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie gefährdet und es besteht die Gefahr, dass der auch weiterhin notwendige Stellenzuwachs nicht fortgeschrieben werden kann oder sogar künftig Stellen wieder wegfallen müssen insbesondere dann, wenn die Ausnahmeregelungen für die Schuldenbremse nach dem Auslaufen der Corona-Notsituation wieder wegfallen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Gewährleistung eines starken Rechtsstaats, die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und der Aufgabenzuwachs bei Gerichten und Staatsanwaltschaft ein gesamtstaatliches Anliegen ist, ist es geboten, dass der Pakt für den Rechtsstaat für wenigstens zwei weitere Jahre fortgeführt wird und hinreichend Mittel bereitgestellt werden, um die bereits geschaffenen Stellen für wenigstens zwei weitere Jahre finanzieren zu können. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie sich der Bund zukünftig regelmäßig und dauerhaft anteilig an Sach- und Personalkosten beteiligen kann, die den Ländern beispielsweise durch solche grundlegenden und umfassenden Projekte wie der Digitalisierung der Justiz entstehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. sich im Bundesrat oder sonst auf Bundesebene in geeigneter Weise beispielsweise im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dafür einzusetzen, dass der im Jahr 2018 initiierte Pakt für den Rechtsstaat so fortgesetzt wird, dass die bislang mit diesen Mitteln geschaffenen Stellen in der Justiz durch Bundesmittel wenigstens zwei weitere Jahre finanziell abgesichert sind,

2. sich dafür einzusetzen, dass sich der Bund zukünftig regelmäßig an den Kosten, die in der Justiz entstehen, anteilig beteiligt und dafür vorab zu prüfen, welche Art von Förderung im Bereich der Sach- oder Personalkosten dafür besonders geeignet ist auch mit Blick auf die geltende Kompetenzordnung des Grundgesetzes,

3. der Bürgerschaft bis zum 30.9.2022 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Lena Zagst
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Till Steffen
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion