Zum Hauptinhalt springen

Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Gesellschaftliche Teilhabe für alle – Partizipationsfonds für Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 20.05.2021

Um die Partizipation und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken und ihnen eine Möglichkeit einzuräumen, Politik und Gesellschaft auf Augenhöhe und gleichberechtigt mit anderen Interessengruppen mitzugestalten, hat die Hamburgische Bürgerschaft im Zuge der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) den Senat ersucht, einen niedrigschwelligen Partizipationsfonds (Drs. 21/19431) zu schaffen. Hierüber sollen Menschen mit Behinderungen sowie ihre Selbstvertretungsorganisationen finanziell gefördert werden. Ein wichtiges Anliegen ist es dabei, die in §15a HmbBGG angelegte Zielstellung der Stärkung der Verbände von Menschen mit Behinderung auch in ein möglichst schlankes und praxisnahes Zuwendungsverfahren zu übersetzen. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um kleinere Projekte. Der Aufwand der Antragsstellenden soll überschaubar gehalten werden, um die Mittel niedrigschwellig zugänglich zu machen. Auf der anderen Seite bedarf die Realisierung eines relativ hohen administrativen Verwaltungsaufwands. Anderenfalls würden voraussichtlich vor allem nur größere bzw. bereits professionalisierte Akteur*innen von den Fördermitteln profitieren. Das genaue Konzept soll unter Beteiligung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Menschen mit Behinderung, dem Landesbeirat und dem*r Senatskoordinator*in für die Gleichstellung behinderter Menschen erstellt werden. Die Einrichtung eines niedrigschwelligen Partizipationsfonds wurde ebenfalls im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart (S. 124).

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 253, Produktgruppe 253.04 „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils im Rahmen der Ermächtigungen 200.000 Euro für Projektmittel und administrative Kosten zur Umsetzung des Partizipationsfonds zu verwenden.

 

2. der Bürgerschaft zum 31. Dezember 2021 über das Konzept und den Umsetzungsstand zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels Dennis Paustian-Döscher
  • Filiz Demirel
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion