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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung (GWHS) nachhaltig weiterentwickeln und im Hamburgischen Haushaltswesen verankern

Donnerstag, 20.05.2021

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Artikel 3 Absatz 2 Satz 3 der Hamburgischen Verfassung hebt dieses Förderungsgebot als staatliche Aufgabe ebenfalls hervor.

Die Etablierung einer Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung (Gender Budgeting) ist der Umsetzung dieser staatlichen Aufgabe zuzuordnen. Seit dem ersten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR) der Freien und Hansestadt Hamburg aus 2013 (Drs. 20/7126) verfolgt der Senat das Anliegen, die gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung schrittweise im Hamburgischen Haushaltswesen zu verankern. Die Fortschreibung des GPR für den Zeitraum 2017 – 2019 (Drs. 21/11341) bekräftigt dieses Anliegen und betont, dass die Ressourcenverteilung auch unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten zu betrachten ist. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten deswegen in der vergangenen Wahlperiode dieses Anliegen des Senates konkretisiert und mit einem Antrag die vertiefte Weiterentwicklung des Gender Budgeting für das hamburgische Haushaltswesen eingefordert (Drs. 21/12275). Auf dieser Grundlage schließlich gab der Senat eine umfassende Machbarkeitsstudie in Auftrag. Das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie übermittelte der Senat der Bürgerschaft mit der Drs. 21/19218, die anschließend im Gleichstellungs- und auch im Haushaltsausschuss beraten wurde (Drs. 21/19974). In diesen Beratungen führte der Senat unter anderem aus, dass mit dem Gutachten eine gute Grundlage geschaffen worden sei, um zukünftig eine gleichstellungsorientierte Haushaltsteuerung zu gewährleisten (vgl. Drs. 21/19974). Als eine erste Reaktion auf die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens richtete der Senat unter anderem eine federführend bei der Finanzbehörde angesiedelte Arbeitsgruppe für Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung (GWHS) ein.

Im Finanzbericht zum Haushaltsplan 2020/2021 ist vermerkt, dass nun erstmals in den Haushalten 2021 und 2022 eigene Kennzahlen im Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit abgebildet sind, um so eine gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung zu ermöglichen. Auch diese Maßnahme folgt einer Empfehlung aus dem Gutachten in Drs. 21/19218. Mit der Drs. 22/3184 bringt der Senat zudem eine Änderung der Landeshaushaltsordnung auf den Weg, die das Gender Budgeting als handlungsleitendes Ziel der Haushaltsplanung in Hamburg festschreibt.

Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung soll zudem der Kompetenzaufbau in der Hamburger Verwaltung gefördert werden, um schon im Prozess der Haushaltsaufstellung die gleichstellungspolitischen Ziele mitzudenken. Als inhaltliche Grundlage und fachliche Anleitung für die praktische Implementation des GWHS in die Entwicklung behördlicher Haushaltspläne ist ein Leitfaden zu entwickeln, der allen Fachbehörden zur Verfügung gestellt werden soll. Dieser Leitfaden befindet sich bereits in Erarbeitung und soll auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (Drs. 22/2756).

Um sicherzustellen, dass sich die gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung langfristig und nachhaltig in Hamburg etabliert, sollten die kommenden zwei Jahre dafür genutzt werden, weitere Empfehlungen des Gutachtens in die Praxis zu transferieren.

Hierfür sollten die Ziele und Maßnahmen in der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für die kommenden Jahre so konkret weiterentwickelt werden, dass in ihm beispielsweise ähnlich wie im Hamburger Integrationskonzept messbare Indikatoren enthalten sind, aus denen die einzelnen Fachbehörden wiederum steuerungs- und ressourcenrelevante Genderkennzahlen ableiten können, die dann schrittweise in die Haushaltspläne der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen werden können

Hierzu zählt zudem ein regelhaftes Berichtswesen des Senates an die Bürgerschaft, in dem über die Erreichung von Gleichstellungszielen haushalterisch berichtet wird. Dieser Bericht des Senates sollte der Bürgerschaft zweijährlich immer in den Jahren vorgelegt werden, in denen kein Haushalt aufgestellt wird, damit ausreichend Zeit bleibt, Beratungsergebnisse der Bürgerschaft bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. In diesem Bericht soll der Senat solange bis eine gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung umfassend etabliert ist, auch über konzeptionelle Fortschritte berichten, die beispielsweise in der eigens eingesetzten Arbeitsgruppe für GWHS erarbeitet werden und für die Umsetzung vorgesehen sind.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. die Ziele und Maßnahmen in der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms für die kommenden Jahre so konkret weiterzuentwickeln, dass in ihm messbare Indikatoren enthalten sind, aus denen die einzelnen Fachbehörden wiederum steuerungs- und ressourcenrelevante Genderkennzahlen ableiten können, die dann schrittweise in die Haushaltspläne der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen werden können,

2. ein regelmäßiges Berichtswesen an die Bürgerschaft zu entwickeln, in dem er zweijährlich immer in den Jahren, in denen kein Haushalt beschlossen wird, über die Erreichung von Gleichstellungszielen haushälterisch im Sinne der gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung berichtet sowie über weitere konzeptionelle Schritte zur umfassenden Etablierung der gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung, und

3. der Bürgerschaft bis zum 31.1.2022 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Filiz Demirel
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion