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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Kostendeckung Sprachkurse

Donnerstag, 20.05.2021

Zentrale Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist eine gemeinsame Sprache. Die Integrationschancen der neu in Hamburg angekommenen Menschen hängen daher in hohem Maße davon ab, ob ihnen ein schneller Zugang zu Sprachkursen ermöglicht werden kann. Sprachkurse sind zum einen die zentrale Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, zum anderen sind sie auch Orte des Austauschs und Kennenlernens. Wird dieses Angebot nicht schnell und hürdenfrei für die neu in Hamburg Angekommenen bereitgestellt, führt dies zu Integrationsbarrieren. Dadurch entstehen lang wirkende Blockaden und Frust wird erzeugt – unter den Geflüchteten wie auch in der aufnehmenden Gesellschaft.

Deshalb muss auch in den kommenden Jahren alles darangesetzt werden, gleiche Chancen und Teilhabe für alle Hamburger*innen zu ermöglichen und sicherzustellen. Bereits seit vielen Jahren ergänzt Hamburg die Sprachförderung des Bundes mit eigenen landesfinanzierten Angeboten, die künftig auch die Erfahrungen aus der Corona-Zeit berücksichtigen werden – z. B. durch die zunehmende Bereitstellung von Online-Angeboten oder zusätzliche Tutorien.

Die jährlichen Kosten für Sprachkurse sind abhängig von der Anzahl der ankommenden Geflüchteten. Sollten die im Haushalt geplanten Mittel (871.000 Euro in 2021 und 1.307.000 Euro in 2022) für die ergänzende Sprachförderung (z. B. „Landesprogramm Deutschkurse für Flüchtlinge", Gesprächsgruppen) nicht auskömmlich sein, müssen diese Mehrkosten in jedem Fall gedeckt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

die Mehrkosten wie in den Vorjahren als flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe über den Einzelplan 9.2 zu decken, sollten die im Haushalt geplanten Mittel für die ergänzende Sprachförderung nicht auskömmlich sein.

 

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion