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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Schwangerenkonfliktberatung weiter stärken

Donnerstag, 20.05.2021

Im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ist festgelegt, in welchem Umfang die Länder Beratungskapazitäten vorhalten müssen, um eine qualifizierte und zeitgerechte Beratung im Schwangerschaftskonflikt sicherzustellen. In Hamburg wird die Beratung durch freie Träger wie Pro Familia, das Diakonische Werk oder das Familienplanungszentrum, aber auch von niedergelassenen Ärzt*innen mit einer entsprechenden Qualifikation angeboten. Aufgrund des Beratungsangebots bei niedergelassenen Gynäkolog*innen werden in Hamburg die Beratungskapazitäten bei zuwendungsfinanzierten Trägern in geringerem Umfang vorgehalten, als dies der bundesweite Berechnungsschlüssel laut SchKG vorsieht. Bis zu einem Drittel weniger Beratungsstellen – das entspricht derzeit 15,4 Vollzeitstellen – sind laut Hamburger Ausführungsgesetz aus dem Jahr 2008 zulässig. Der Anteil der Beratungen bei niedergelassenen Ärzt*innen ist seit Jahren jedoch rückläufig, während die Beratungszahlen insbesondere bei Pro Familia stark zunehmen. Deshalb haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bereits für die Jahre 2019 und 2020 mit einem Haushaltsantrag (Drs. 21/15405) die Mittel für die beauftragten Zuwendungsempfänger in der Schwangerenkonfliktberatung verstärkt. Der Trend der zunehmenden Inanspruchnahme von Beratungen nach SchKG bei freien Trägern ist weiterhin ungebrochen. In 2020 wurden rund 2.650 Schwangerschaftskonfliktberatungen bei Pro Familia durchgeführt, das sind 900 Beratungen mehr als im Jahr 2015 und über 500 mehr als in 2017.

Die Bedeutung der bedarfsgerechten Beratung im Schwangerschaftskonflikt wird im Koalitionsvertrag hervorgehoben und dabei anerkannt, dass diese in der Regel nicht in Arztpraxen sondern in den Beratungsstellen nachgefragt wird. Um den Veränderungen sowohl in der Angebotsstruktur als auch bei den nachgefragten Leistungen gerecht zu werden, soll zukünftig die Möglichkeit, ein Drittel weniger Beratungsstellen in Hamburg vorzuhalten, nicht mehr ausgeschöpft werden. Von den rechnerisch 46 zu schaffenden Vollzeitstellen sollen mindestens 35 Stellen bei zuwendungsfinanzierten Trägern entstehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. im engen Austausch mit den maßgeblichen Trägern der Beratungsangebote den stark gestiegenen Bedarf insbesondere nach Beratung zu prüfen und

2. in Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Prüfung in den Jahren 2021 und 2022 ausreichende Mittel aus dem Einzelplan 4, Aufgabenbereich 259 Gesundheit PG 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“ bereit zu stellen.

3. der Bürgerschaft hierüber und über den erforderlichen Ressourceneinsatz nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetzes bis zum Ende des 3. Quartals 2021 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Gudrun Schittek
  • Mareike Engels
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Filiz Demirel
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion