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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Verstetigung der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Donnerstag, 20.05.2021

Die Einrichtung der „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ geht auf einen Beschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aus dem Jahr 2011 (Drs. 20/526) zurück und leistet seit Frühjahr 2012 einen sehr großen Beitrag dazu, dass Arbeitskräfte aus der Europäischen Union, die in Hamburg arbeiten, eine kompetente und solidarische Anlaufstelle haben, um sich bei auftretenden Schwierigkeiten oder Konflikten rund um das Arbeitsverhältnis kompetent beraten zu lassen. Zugleich ist die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Akteur in einem Netzwerk geworden, das in Hamburg „Klare Regeln und Fairness auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“ durchsetzen will und zu diesem Zweck dauerhafte Kooperationsbeziehungen eingegangen ist. Phänomene wie der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, aber auch systematischer Sozialversicherungsbetrug und weitere ausbeuterische Praktiken werden hier aufgegriffen und nach Möglichkeit unterbunden oder zur Anzeige gebracht. Der Senat hat der Bürgerschaft verschiedentlich über die Arbeit der Servicestelle berichtet, siehe Drs. 20/13740 aus dem Jahr 2014 sowie Drs. 21/18396 aus dem Jahr 2019. In der letzten Legislaturperiode wurde die Servicestelle aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), dem sozialpolitischen Interventionsprogramm der Europäischen Union, gefördert. Diese Förderung läuft zum 30.06.2021 aus. Die Mittel aus dem ESF, die Hamburg zur Verfügung stehen, sinken u. a. aufgrund des Brexit und gemäß des mehrjährigen Finanzrahmens der EU in den kommenden Jahren um rund 30 Prozent von ca. 11 auf dann nur noch 7,8 Millionen Euro p. a. Die Servicestelle soll nunmehr in die Regelfinanzierung übernommen werden, da sich ihre Aufgaben dauerhaft stellen und sich die Bereitstellung einer solchen Beratungsstelle mehr als bewährt hat.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. im Haushaltsplan 2021/2022 im Einzelplan 4 im Aufgabenbereich 255 Arbeit und Integration in der Produktgruppe 255.02 im Jahr 2021 bis zu 300.000 Euro und im Jahr 2022 600.000 Euro für die Überführung der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit in die Regelfinanzierung aus den Kosten für Transferleistungen bereit zu stellen.

2. bei der Verstetigung der Servicestelle folgende Punkte zu beachten:

a. Fortführung der Netzwerkarbeit für das Hamburger Bündnis für Fairness und klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt;

b. Fortsetzung des Engagements gegen jede Form des Menschenhandels;

c. Fortführung der Beratung von Arbeitnehmer*innen aus Osteuropa sowie Einbindung in die Arbeit des neuen Hamburg Welcome Centers wie mit Drs. 22/2646 angekündigt.

3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2022 erneut über die Arbeit der Servicestelle zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion