Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Haushaltswesen weiterentwickeln: Herausforderung Gender Budgeting angehen
Dienstag, 13.03.2018
Der Senat hat am 5. März 2013 das erste „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm 2013 - 2015“ (Drs. 20/7126) für Hamburg beschlossen. Das Programm gibt erstmals eine Übersicht über 162 gleichstellungspolitische Maßnahmen der Fachbehörden und Senatsämter in Hamburg, stellt die gleichstellungspolitischen Herausforderungen für Hamburg dar und legt die Grundsätze und Leitlinien der Hamburger Gleichstellungspolitik fest. Nach der Evaluierung des ersten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wurde das zweite Rahmenprogramm erstellt (Drs. 21/11341). Dieses bildet die Basis für die gleichstellungspolitische Arbeit in allen Behörden der Stadt und hat auch ein geschlechter¬gerechtes Haushaltswesen zum Inhalt. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 (Drs. 20/10278) hatte die Bürgerschaft den Senat u.a. ersucht, möglichst für jeden Einzelplan erste gleichstellungspolitische und zudem steuerungsrelevante Ziele und Kennzahlen auszubringen, um den vom Senat unterstützten Gender-Budgeting-Ansatz weiter zu konkretisieren.
Der Gender Budgeting-Ansatz soll als effektives Mittel zur Förderung und Überprüfung der Gleichstellung der Geschlechter in Hamburg dienen und ausgebaut werden. Gender Budgeting ist das Instrument, das Gender Mainstreaming in der Haushaltsplanung und in der Bewirtschaftung umsetzt. Der Europarat definiert Gender Budgeting als „eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten und integriert eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel strukturiert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern“ (Quelle: Final Report of the Group of Specialists on Gender Budgeting, Europarat, 2005, S.10). Auch die Sustainable Development Goals (SDGs – Ziele für nachhaltige Entwicklung) der Vereinten Nationen sowie deren Umsetzung auf Hamburger Ebene erfordern die Implementierung von Gender Budgeting.
Für die Haushaltspläne 2015/16 und 2017/18 wurden gleichstellungpolitisch relevante Kennzahlen in etlichen Einzelplänen ausgewiesen. Ziel für Hamburg ist es, das Gender-Budgeting-Verfahren weiterzuentwickeln und zeitgerecht für den Doppelhaushalt 2021/22 konkrete Umsetzungsschritte festzulegen. Für den weiteren Ausbau des Gender-Budgeting-Ansatzes im Hamburger Haushalt ist es notwendig, mehr Klarheit zu erzielen, wie dies konkret weiterentwickelt werden kann. Dafür soll der Senat ein entsprechendes Gutachten auf den Weg bringen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. umgehend ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung des Gender Budgetings weiter zu entwickeln. Das Gutachten soll unter Berücksichtigung der Beschlüsse in Drucksache 21/9801
a. möglichst unter Darstellung praktischer Erfahrungen eine auf den Hamburger Haushalt und die Landeshaushaltsordnung bezugnehmende und hinreichend konkrete Vorgehensweise (Grundlage für einen Leitfaden für die Verwaltung) aufzeigen, wie der Haushalt gendergerechter aufgestellt und gesteuert werden kann,
b. dazu grundsätzlich darlegen, wie dafür konkrete budgetrelevante Messgrößen entwickelt werden können, um auf Einzelpläne anwendbare ressourcen- und steuerungsrelevante Kennzahlen abzuleiten, und
c. daneben darlegen, wie weitere für Gender Budgeting relevante Fachkennzahlen außerhalb des Haushaltsplans entwickelt und dargestellt werden können, sowie
d. die aus 1.b und 1.c entstandenen Messgrößen und Kennzahlen für die drei Behörden Behörde für Wissenschaft und Gleichstellung, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie die Behörde für Umwelt und Energie für jeweils eine Produktgruppe exemplarisch umsetzen;
2. dieses Gutachten der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2018 zuzuleiten und dabei darzulegen, wie die Ergebnisse des Gutachtens innerhalb der Verwaltung genutzt werden sollen, damit Gender Budgeting im Haushaltsplan 2021/2022 unter Berücksichtigung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms möglichst in allen Einzelplänen Eingang hält.
- Annkathrin Behr
- Ole Thorben Buschhüter
- Gabriele Dobusch (Fachsprecher:in Gleichstellung)
- Astrid Hennies
- Christel Oldenburg
- Milan Pein
- Mathias Petersen
- Markus Schreiber
- Tim Stoberock
- Sven Tode
- Isabella Vértes-Schütter
sowie
- der Abgeordneten Mareike Engels
- Filiz Demirel
- René Gögge
- Murat Gözay
- Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion