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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Innovationen für die Pflege und für gesunde und aktive Quartiere nutzen

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 5

 

Auf dem deutschen Seniorentag wurden neben vielen weiteren Themen älterer Menschen auch Fragen der Nutzung technischer Innovationen für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter und zur Unterstützung und Erleichterung in der Pflege diskutiert.

Die Freie und Hansestadt Hamburg nutzt ihre guten Strukturen in der Gesundheits-, Digital- und Kreativwirtschaft sowie die gut aufgestellte Hochschullandschaft bereits für vielfältige Aktivitäten, um die Entwicklung, Erprobung und Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen und innovativer Ansätze im Bereich „Gesundheit und Altern“ voranzubringen.

Im Projekt „Vernetztes Wohnen im Quartier“ (VWiQ), welches aus Mitteln des EFRE und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) gefördert wurde, wird in einer Musterwohnung die Alltagstauglichkeit und Vernetzung verschiedener Technologie- und Dienstleitungsangebote erprobt, um Menschen den Verbleib in ihrer heimischen Umgebung zu ermöglichen. Aus Mitteln des EFRE und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) wird seit 2016 das Projekt „AGQua – Aktive und Gesunde Quartiere Uhlenhorst und Rübenkamp“ gefördert. Mit den Projekt-Bausteinen „Technik und Wohnraum“, “Infrastruktur im öffentlichen Raum“, „Lokale Dienstleister“ und „Freiwilliges Engagement“ werden u. a. die im Projekt VWiQ gewonnenen Erkenntnisse in der Fläche erprobt.

Die Digitalisierung soll noch stärker für die Verbesserung der Lebensqualität von älteren Hamburgerinnen und Hamburgern genutzt werden. Neben neuen Wohnformen geht es um innovative Ansätze zur Vernetzung in den Quartieren und, mit Anbietern medizinischer und allgemeiner Dienstleistungen, um den stärkeren Einsatz digitaler und technischer Ausrüstung in der Pflege, um Pflegekräfte zu entlasten und ergänzende Angebote für pflegebedürftige Menschen zu machen.

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PPSG) sieht die Bundesregierung Zuschüsse der Pflegeversicherung für Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege zur Entlastung der Pflegekräfte durch digitale Anwendungen vor. Von besonderer Bedeutung zur Entlastung der Pflegekräfte und zur Verbesserung des Angebots für die zu Pflegenden ist die Nutzung digitaler Anwendungen, um die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen zu verbessern sowie zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Durch entsprechende Beratungsleistungen sollen Pflegeeinrichtungen in Hamburg, die hierfür Fördermittel in Anspruch nehmen wollen, unterstützt werden. Ziel ist es, diese Beratungsleistungen über die Verbände der Pflegeeinrichtungen anzubieten.

Im Rahmen der anstehenden Erstellung der operativen Programme Hamburgs für die EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2021-2028 sollen gezielt Mittel für die Digitalisierung und den Demografischen Wandel vorgesehen und gegebenenfalls Haushaltsmittel für die Kofinanzierung eingeplant werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Evaluation des Projekts „Vernetztes Wohnen im Quartier (VWiQ)“ zu berichten.

2. Pflegeheime und Pflegedienste bei der Inanspruchnahme der im Pflegepersonalstärkungsgesetz vorgesehenen Zuschüsse für digitale Anwendungen zu beraten, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der digitalen Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und der Vereinfachung der Pflegedokumentation, und für die Finanzierung dieser Beratungsleistungen im Doppelhaushalt 2019/2020 bis zu 100.000 Euro aus Mitteln des Aufgabenbereichs 256 „Gesundheitswirtschaft“ bereitzustellen.

3. das Programm zur Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen im Aufgabenbereich 257 des Einzelplan 5 (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) auch über 2019 hinaus fortzuführen, um Vorhaben zu fördern, die älteren Bewohnerinnen und Bewohner den Verbleib in der eigenen Wohnung bzw. im vertrauten Quartier ermöglichen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Antje Möller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion