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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Jüdisches Leben fördern und Antisemitismus entschlossen entgegentreten – Einrichtung des Amtes einer bzw. eines Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Hamburg

Donnerstag, 24.10.2019

Der antisemitische und rassistische Anschlag von Halle ist der traurige Höhepunkt einer langen Reihe von antisemitischen Verbrechen, Anfeindungen und alltäglichen Diskriminierungen. Diese zeigen, dass das jüdische Leben in Deutschland und auch in Hamburg fast 75 Jahre nach Ende der NS-Verbrechen noch immer besonderen Bedrohungen ausgesetzt ist und dass antisemitische Einstellungen in unterschiedlichen Ausformungen weit verbreitet sind.

Neben dem Schutz jüdischer Einrichtungen und der Bekämpfung und Prävention von antisemitischen Einstellungen ist es daher besonders wichtig, dass Mehrheitsgesellschaft und öffentliche Institutionen sich mit unseren jüdischen Mitmenschen solidarisch zeigen und ein offenes Ohr für deren Anliegen haben.

Mit dem Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ geht Hamburg schon seit vielen Jahren systematisch gegen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung vor. Die Bürgerschaft hat mit dem Beschluss der Drs. 21/15399 für die Jahre 2019 und 2020 zusätzlich 300.000 Euro für den Ausbau der Antisemitismusprävention bereitgestellt und zudem mehrere Beschlüsse zur Stärkung der demokratischen Kultur, der Akzeptanz von Vielfalt und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts gefasst (vgl. Drs. 21/6997, 21/8891 und 21/15402).

Die Behörde für Arbeit, Soziales und Familie hat im Juni 2019 einen Fachtag „Antisemitismus – erkennen und begegnen!“ durchgeführt, auf dem gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden, Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft diskutiert wurde, welche Konzepte und Maßnahmen gegen Antisemitismus in Hamburg gebraucht werden. Die auf dem Fachtag gewonnenen Erkenntnisse sollen in einer eigenständigen Landesstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus münden.

Künftig sollen die verschiedenen Aufgaben in Hamburg bei einer bzw. einem Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus gebündelt werden. Über die genaue Ausgestaltung und Besetzung dieses Amtes soll gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden und anderen wichtigen Akteuren entschieden werden.

Ebenso wird die Einrichtung eines „Runden Tischs“ für sinnvoll erachtet, um gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen aktuelle Problemlagen aufzugreifen, die Reichweite und Intensität von präventiven Maßnahmen auszuweiten und Maßnahmen zu unterstützen, mit denen das jüdische Leben in Hamburg gefördert wird.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. noch im Jahr 2019 einen „Runden Tisch gegen Antisemitismus“ einzurichten, der alle relevanten Akteure – insbesondere die jüdischen Gemeinden, die Beratungsstellen und Vertreterinnen und Vertreter der in Hamburg mit dem Thema befassten Organisationen bzw. Institutionen wie etwa der KZ-Gedenkstätte Neuengamme – in einen regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Stellen der Verwaltung bringt, aktuelle Handlungserfordernisse benennt und die Antisemitismus-Prävention begleiten und vorantreiben soll.

2. zeitnah das Amt einer bzw. eines Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus einzurichten. Diese bzw. dieser soll unter anderem als ständige Ansprechpartnerin bzw. ständiger Ansprechpartner für die Belange der Menschen jüdischen Glaubens in Hamburg fungieren und Hamburg in der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens vertreten. Darüber hinaus soll sie bzw. er die Koordinierung des Runden Tischs übernehmen und in die Erarbeitung und Umsetzung der Landesstrategie zur Prävention von Antisemitismus, die Bildungsarbeit und die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen eingebunden werden.

3. gemeinsam mit dem Runden Tisch noch in dieser Legislaturperiode ein Konzept für die genaue Ausgestaltung und die Besetzung des Amtes der bzw. des Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus zu erarbeiten und die entsprechend erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

4. zeitnah die angekündigte eigenständige Landesstrategie zur Prävention von Antisemitismus vorzulegen.

5. über die Überprüfung des Sicherheitskonzepts für die jüdischen Einrichtungen und Veranstaltungen nach dem Anschlag in Halle zu berichten und eine solche Überprüfung wie bisher im engen Austausch mit den jüdischen Gemeinden regelmäßig und anlassbezogen vorzunehmen und die jüdischen Gemeinden auch weiterhin finanziell bei der Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen zu unterstützen.

6. die Kapazitäten der bestehenden staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen für Betroffene von Diskriminierung und Gewalt zu überprüfen und ggf. anzupassen.

7. der Bürgerschaft noch in der 21. Wahlperiode zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Antje Möller
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion