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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Stärkung der Inneren Sicherheit wird fortgesetzt

Donnerstag, 01.12.2022

Die rot-grüne Koalition steht für ein sicheres Hamburg. Wir haben die Innere Sicherheit mit Eintritt in die Regierungsverantwortung zu einem Schwerpunkt unserer Politik gemacht. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Auch wenn die letzten beiden Jahre durch die Bedingungen der noch nicht abgeschlossenen Corona-Pandemie beeinflusst worden sind: Seit sechs Jahren verzeichnet Hamburg einen Rückgang der Kriminalität. Dieser Trend hat deutlich früher begonnen und setzt sich weiter fort. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig gut aufgestellte, funktionierende Sicherheitsbehörden in der Krisensituation für unsere Stadt sind. Insbesondere Polizei und Feuerwehr haben mit ihrer sichtbaren Präsenz zuverlässig dafür gesorgt, dass Hamburg gut durch die Krise kommt. Die Pandemie-Jahre waren dabei für die Einsatzkräfte eine ganz besondere Herausforderung. Die Polizei hatte die Corona-Regeln durchzusetzen und die Feuerwehr hat in ihrer Zuständigkeit für den Rettungsdienst einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der Pandemie geleistet. Deshalb

haben wir trotz der schwierigen Haushaltslage auch in den letzten Jahren das Personal bei Polizei und Feuerwehr deutlich aufgestockt und in die Ausrüstung und Ausstattung der Sicherheitsämter investiert. Die Einstellungsoffensiven bei Polizei und Feuerwehr haben wir konsequent fortgesetzt und auch auf aktuelle Situationen schnell reagiert. So haben wir im Zuge der EncroChat-Ermittlungen 50 zusätzliche Stellen geschaffen, die bereits zu über 200 Verhaftungen im Bereich der Organisierten Kriminalität geführt haben. Auch haben wir in den letzten Jahren zur nachhaltigen Extremismusbekämpfung das Landesamt für Verfassungsschutz schrittweise nach einer genauen Bedarfsanalyse um rund 50 Stellen aufgestockt und zielgerichtet ausgestattet.

Zentrale Vorhaben wie die Einstellungsoffensiven bei Polizei und Feuerwehr, die Modernisierung und Stärkung der IT-Architektur sowie der Ausbau der Infrastruktur und der Ausstattung für Hamburgs Einsatzkräfte sind in den letzten zwei Jahren konsequent fortgesetzt beziehungsweise auf den Weg gebracht worden. Das Fahrzeugbeschaffungsprogramm für die Berufs- und die Freiwillige Feuerwehr mit einem Investitionsvolumen von 35,9 Millionen Euro soll in den Jahren 2023/2024 fortgeführt werden. Mit dem Projekt „Digitale Spuren“ wird beim LKA eine hochmoderne IT-Infrastruk-tur geschaffen, die eine professionelle Auswertung digitaler Beweismittel ermöglicht. Die Fertigstellung der Großprojekte wie die Neuaufstellung der Leitstellen (PERLE), der Ausbau der Akademie der Polizei sowie die Erweiterung der Wasserschutzpolizei-Schule gehören zu den wichtigen Herausforderungen der kommenden beiden Haushaltsjahre. Auch die Sanierungsoffensive für die Freiwillige Feuerwehr, die wir aufgelegt haben, um die Sanierung und Modernisierung der Feuerwehrhäuser zu beschleunigen, werden wir weiterführen.

A. Neuaufstellung der Leitstellen (PERLE)

Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung für den Abschluss eines Mietvertrages für die neue Polizeieinsatzzentrale. Die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr sind für die Sicherheit in Hamburg von ganz herausragender Bedeutung, denn sie koordinieren die gesamte Einsatzleitung bei Polizei und Feuerwehr. In den Einsatzleitstellen werden alle Notrufe entgegengenommen, die Einsätze gesteuert und die Einsatzkräfte alarmiert und koordiniert. Mit Umsetzung des Projekts PERLE (Projekt Erneuerung Leitstellen von Feuerwehr und Polizei) erhält die Stadt jetzt neue Leitstellen für Feuerwehr und Polizei mit neuester Einsatzleittechnik (Einsatzleitsystem/Kommunikationssystem/Geoinformationssystem). Damit wird Hamburg für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen einer modernen Großstadt und eines sich verändernden Kommunikationsverhaltens ent-sprechend ausgestattet und zukunftsfähig aufgestellt. Derzeit erfolgt die Aktualisierung des bestehenden Einsatzleitsystems. Mit der Fertigstellung der neuen Leitstellen an der Eiffestraße und auf dem Polizeigelände in Alsterdorf wird bis zum Jahr 2025 gerechnet.

Der Abschluss des Mietvertrages für die vorgesehene neue Polizeieinsatzzentrale stellt einen wichtigen Meilenstein im Zuge der Umsetzung des Projekts PERLE dar. Vorgesehen ist ein Abschluss des Mietvertrages im Laufe des Jahres 2023. Der Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 berücksichtigt hierfür bereits eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 zulasten der Folgejahre bis 2055 in einer Gesamthöhe von 150 Millionen Euro.

Eine Inanspruchnahme dieser Ermächtigung ist nach Auskunft der Senatsvertreter in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 27.09.2022 erst nach Vorstellung des konkreten abschließenden Mietangebots für die Polizeieinsatzzentrale gegenüber der Bürgerschaft im Zuge einer gesonderten Befassung vorgesehen. Auf diesem Wege kann eine umfassende Transparenz über die vorgesehene Maßnahme hergestellt werden. Insoweit ist der Abschluss des Mietvertrages aber bis dahin noch nicht vollumfänglich veranschlagungsreif.

Die ergänzende Ausbringung eines förmlichen Sperrvermerks im aktuellen Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 bezüglich der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung für die Polizeieinsatzzentrale 2023 trägt diesem Sachverhalt Rechnung.

B. Sanierungsoffensive Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwilligen Feuerwehren sind mit ihren ehrenamtlichen Einsatzkräften im täglichen Einsatzgeschehen ein wichtiger Bestandteil der hamburgischen Sicherheitsarchitektur. Um den Freiwilligen Feuerwehren gute Rahmenbedingungen für ihre Arbeit zu ermöglichen, wurde bereits 2013 eine Sanierungsoffensive gestartet, um die Sanierung, den Umbau und teilweise auch Ersatzbau von Feuerwehrhäusern zu unterstützen. In den letzten Jahren konnten durch die Sanierungsoffensive viele wichtige Bauvorhaben angeschoben und umgesetzt werden, beispielsweise die Neu- beziehungsweise Sanierungsarbeiten an den Feuerwehrhäusern in Rissen, Oldenfelde-Siedlung, Kirchwerder-Süd, Berne und Stellingen.

Die Sanierung der Feuerwehrhäuser und die Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Freiwilligen Feuerwehr. Die Maßnahmen erfolgen anhand der sogenannten Ampelliste, die die Freiwillige Feuerwehr aufgestellt hat. Mit diesem Verfahren, das in Drs. 20/7422 beschrieben ist, wird sichergestellt, dass im Rahmen der Sanierungsoffensive die Prioritäten aus Sicht der Freiwilligen Feuerwehren richtig gesetzt werden und die Auswahl der am dringendsten anzugehenden

Objekte unabhängig von der Art der konkret erforderlichen Baumaßnahme in der Entscheidung der Freiwilligen Feuerwehr liegt. Die Realisierungen der notwendigen Maßnahmen hängen dabei neben der Frage der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auch von örtlichen Rahmenbedingungen ab. Dabei spielen jedoch auch Fragen der nachbarschaftlichen Akzeptanz sowie des Bau-, Denkmalschutz- und des Umweltschutzrechts eine nicht unbedeutende Rolle. Diese Faktoren können einer Baumaßnahme im Einzelfall entgegenstehen oder zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen. In diesen Fällen wird dann die Priorisierung für Maßnahmen durch die Ampelliste neu bewertet, um keine Verzögerungen bei der Umsetzung der Sanierungsoffensive entstehen zu lassen.

Wir wollen die Sanierungsoffensive trotz der durch die Pandemie bedingten finanziell schwierigen Haushaltslage auch für die kommenden Haushaltsjahre 2023/2024 fortsetzen. Dabei ist es wichtig, dass mit dieser finanziellen Unterstützung auch der Bedarf an mieterseitig zu erfüllenden kleineren Unterhaltungs- beziehungsweise Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten an den Bestandsgebäuden der Freiwilligen Feuerwehr erfüllt werden kann. Denn mit diesen Maßnahmen jenseits von vollständiger Sanierung beziehungsweise eines Neubaus können die Arbeitsbedingungen der Ehrenamtlichen an den einzelnen Standorten teilweise erheblich verbessert werden. Für die Haushaltsjahre 2023/2024 werden wir daher insgesamt 2 Millionen Euro für die Fortführung der Sanierungsoffensive bereitstellen.

C. Stärkung der Jugendfeuerwehren

Auch die Jugendfeuerwehren wollen wir besonders in den Fokus nehmen. Erfreulicherweise steigen die Mitgliederzahlen in den letzten Jahren konstant – auch bei den Minifeuerwehren. Steigende Mitgliederzahlen bedeuten jedoch auch einen steigenden Verwaltungsaufwand. Aktuell werden diese Aufgaben von einer halben Verwaltungsstelle erbracht, deren momentane Besetzung mit den internen Abläufen der Feuerwehr sehr vertraut ist. Finanziert wird diese Stelle mittels einer Transferleistung im Rahmen der Förderung des Landesjugendringes. Die Stelle unterstützt die Arbeit der Landes-jugendfeuerwehrleitung in vielen Bereichen. Besonders hervorzuheben sind die Verwaltung von finanziellen Mitteln (Zuwendungsbeantragung und -abrechnung), die dazugehörige Buchhaltung sowie das Controlling, die Unterstützung bei der administrativen Vorbereitung von Ausflügen, Zeltlagern und Übungen, allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie die Kontaktpflege und Mitarbeit bei allen in der Jugendfeuerwehr Hamburg zusammengeschlossenen Jugendfeuerwehren. Hierfür wird die

Jugendfeuerwehr künftig mit einer vollen Stelle unterstützt.

D. Unterbringung und Versorgung von Haustieren geflüchteter Menschen

Seit 2015 hat Hamburg fast 60.000 Geflüchtete aufgenommen und ist für diese Menschen zum sicheren Hafen geworden. Wir haben in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um Geflüchtete aufnehmen zu können, haben umfangreiche Integrationsmaßnahmen auf den Weg gebracht und für genügend Unterkünfte gesorgt. Diese Flüchtlingspolitik setzen wir fort und werden wie bisher in besonderer Weise humanitäre Verantwortung übernehmen. Dies gilt aktuell insbesondere für die Menschen, die aufgrund des grausamen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine bei uns Schutz suchen, und die Ortskräfte Afghanistans, die vor den Taliban flüchten müssen. Aufgrund der äußerst virulenten Lage auch in anderen Krisengebieten der Welt müssen wir uns langfristig auf die Unterbringung, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden einstellen. Dieser Herausforderung werden wir uns weiterhin stellen und entsprechend unserer Möglichkeiten als Stadtstaat Hilfesuchenden Schutz bieten.

Viele Geflüchtete aus der Ukraine nehmen auf der Flucht ihre Haustiere mit. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist eine Aufnahme von Haustieren jedoch nicht möglich. Daher bedarf es temporärer externer Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten, zum Beispiel in Tierheimen. Die vorhandenen Kapazitäten der Tierheime stoßen an ihre Grenze, die Vermittlung an Privatpersonen stockt. Daher ist eine finanzielle Unterstützung für die Unterbringung und Versorgung der mitgebrachten Haustiere dringend erforderlich. Wir werden daher für die kommenden Haushaltsjahre 2023/

2024 jeweils 35.000 Euro zur Verfügung stellen.

E. Neuausrichtung und Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes

Die weltpolitische Lage hat sich negativ entwickelt. Die Corona-Pandemie, die sichtbaren Folgen des Klimawandels und kriegerische Konflikte wirken sich auch auf das Leben in Hamburg aus und zeigen auf, welchen Risiken wir zukünftig begegnen müssen.

Auf Bundesebene wurde die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (Resilienzstrategie) erarbeitet und beschlossen, um den Zivil- und Katastrophenschutz zukunftsfähig aufzustellen und internationalen Verpflichtungen wie dem Sendai-Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen nachzukommen. Die Umsetzung dieser Strategie wird auch in Hamburg eine Neuausrichtung und -strukturierung des Zivil- und Katastrophenschutzes erfordern, um die notwendigen Weiterentwicklungen zu ermöglichen. Damit dies gelingt, muss der Bereich Katastrophenschutz innerhalb der Behörde für Inneres und Sport gestärkt werden.

F. Ausbau des Binnenhochwasserschutzes

Die massiven Starkregenereignisse im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die zu erheblichen Zerstörungen führten und zahlreiche Menschenleben forderten, haben uns aufgezeigt, dass die Folgen des Klimawandels verheerende Auswirkungen haben werden.

Sturmfluten, Starkregenereignisse, Binnenhochwasser und Stürme dürften nach den Szenarien der Klimaforscher:innen ein eher wachsendes Schadensrisiko aufweisen. Entsprechend dürften die Gefahrenabwehrstrukturen der Stadt Hamburg auch durch diese Anlässe stärker als bisher beansprucht werden. Erst kürzlich ist deutlich geworden, dass insbesondere die Region Bergedorf bezüglich der Binnenhochwasserproblematik aufgrund des Übergangsbereiches zwischen der tidebeeinflussten Elbe und zulaufenden Binnengewässern sehr stark betroffen sein kann und wird, insbesondere wenn es zum zeitgleichen Zusammentreffen von hohen Wasserständen in der Elbe und – durch hohe Niederschlagsmengen verursachte – Hochwasser in den zulaufenden Binnengewässern kommt.

Hamburg hat hierzu bereits eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, die, wie die Binnenhochwasserereignisse in Bergedorf, aber auch im Verlauf der Alster in diesem Jahr besonders gezeigt haben, noch einmal verstärkt werden müssen, um die Vorsorge zum Schutz der Hamburger Bevölkerung zügig zu verbessern. Gerade die Situation in Bergedorf erfordert die schnelle Einleitung weiterer Maßnahmen, um durch organisatorische und technische Vorbereitungen das Risiko von künftigen Binnenhochwasserereignissen in einer Kombination mit einem länger anhaltenden, hohen Wasserstand in der Elbe zu begrenzen. Hierzu können beispielsweise ständig verfügbare Hochleistungspumpen, wie sie auch beim diesjährigen Hochwasser eingesetzt wurden, einen Beitrag leisten.

Die Behörde für Inneres und Sport soll daher als zentrale Katastrophenschutzbehörde der Stadt Hamburg 3 Millionen Euro aus zentralen Ansätzen erhalten, um hiermit notwendige schnelle Umsetzungsmaßnahmen zur Verbesserung der Vorsorge gegen Binnenhochwasser im Bereich des Bezirksamtes Bergedorf, vor allem im Bereich des Schleusengrabens/der Tatenberger Schleuse und der Dove-Elbe zu unterstützen sowie weitere Maßnahmen zur Optimierung der Vorbereitung auf Katastrophenschutzfälle zu treffen.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

A. Neuaufstellung der Leitstellen (PERLE)

Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung für den Abschluss eines Mietvertrages für die neue Polizeieinsatzzentrale

Der Senat wird ersucht,

die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 272 „Steuerung und Service – Amt für Innere Verwaltung und Planung“ wie folgt zu ergänzen:

Die Inanspruchnahme der Ermächtigung der Produktgruppe 272.99 „Progr.

Erneuer. Leitstellen POL u. FW“, im Haushaltsjahr 2023 Verpflichtungen in Höhe von 150 Millionen Euro einzugehen, die zu Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit in künftigen Haushaltsjahren führen, ist gesperrt.

B. Sanierungsoffensive Freiwillige Feuerwehr

Der Senat wird ersucht,

1. die Sanierung der Häuser der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der Ampelliste fortzuführen und für mieterseitige Einbauten oder deren Ersatzbeschaffungen sowie mieterseitig zu erfüllende kleinere Unterhaltungs- beziehungsweise

Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen in den Feuerwehrhäusern in den Haushaltsjahren 2023/2024 insgesamt 2 Millionen Euro zusätzlich aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II zur Verfügung zu stellen.

2. die Planungsarbeiten zur Sanierung beziehungsweise zum Neubau des Hauses der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek, die bereits entsprechend der Ampelliste begonnen wurden, voranzutreiben, sodass noch im Haushaltsjahr 2023 unter Ausnutzung der veranschlagten Ermächtigungen in der Produktgruppe 277.12, Landesbereich Freiwillige Feuerwehren, Verpflichtungen für Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zulasten der Folgejahre auf Basis einer Mietvertragslaufzeit von 30 Jahren eingegangen werden können.

3. die Planungsarbeiten zur Sanierung beziehungsweise zum Neubau des Hauses der Freiwilligen Feuerwehr Neugraben, die bereits entsprechend der Ampelliste begonnen wurden, voranzutreiben, sodass noch im Haushaltsjahr 2024 unter Ausnutzung der veranschlagten Ermächtigungen in der Produktgruppe 277.12, Landesbereich Freiwillige Feuerwehren, Verpflichtungen für Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zulasten der Folgejahre auf Basis einer Mietvertragslaufzeit von 30 Jahren eingegangen werden können.

4. die für die strukturellen Mietzahlungen und Bewirtschaftungskosten beider Neubauten erforderlichen Ermächtigungen innerhalb des Eckwerteverfahrens zum Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2025/2026 zu berücksichtigen.

5. der Bürgerschaft über den Stand abgeschlossener Bau- und Sanierungsvorhaben auf Grundlage dieses Ersuchens im Rahmen des fortlaufenden Baumonitorings des Senats zu berichten.

C. Stärkung der Jugendfeuerwehren

Der Senat wird ersucht,

die personelle Unterstützung der Jugendfeuerwehren mindestens im bisherigen Umfang, möglichst aber mit einer vollen Stelle für die Zukunft sicherzustellen.

D. Unterbringung und Versorgung von Haustieren geflüchteter Menschen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz des Einzelplans 2 – Behörde für Justiz und Verbraucherschutz – Aufgabenbereich 297 Verbraucherschutz in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“ den Kontenbereich Kosten für Transferleistungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird um jeweils 35.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um

jeweils 35.000 Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 297 „Verbraucherschutz“ werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 in der Höhe von jeweils 35.000 Euro nur für die Unterbringung und Versorgung der Haustiere von Personen genutzt werden, die in Hamburg in öffentlich-rechtlicher Unterbringung untergebracht werden müssen und ihre Haustiere dort nicht unterbringen können (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).

E. Neuausrichtung und Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes

Der Senat wird ersucht,

vor dem Hintergrund veränderter Herausforderungen und Krisenszenarien den Bereich Katastrophen- und Bevölkerungsschutz im fachlich zuständigen Amt in der Innenbehörde zu stärken, unter Einbeziehung auch externer fachlicher Expertise in seinen Fähigkeiten breiter aufzustellen und diesen weiter zu professionalisieren und der Bürgerschaft bis zum 30.09.2023 zu berichten.

F. Ausbau des Binnenhochwasserschutzes

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Einzelplan 8.1 Behörde für Inneres und Sport werden die Ermächtigungen des Aufgabenbereichs 272 „Steuerung und Service – Amt für Innere Verwaltung und Planung“, Auszahlungen für Sonstige Investitionen zu leisten, für das Haushaltsjahr 2023 um einen Betrag von 3 Millionen Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Ermächtigungen des Aufgabenbereiches 283 „Zentrale Finanzen“, Investitionsprogramm „Zentrale Verstärkung Investition“ im Einzelplan 9.2 für das Haushaltsjahr 2023 um 3 Millionen Euro abgesenkt.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 272 Steuerung und Service – Amt für Innere Verwaltung und Planung werden um die folgende Regelung erweitert:

„12. Die Ermächtigungen, Auszahlungen für Sonstige Investitionen des Aufgabenbereichs 272 Steuerung und Service – Amt für Innere Verwaltung und Planung zu leisten, sind deckungsfähig zugunsten der Ermächtigungen, Auszahlungen zu leisten, im Einzelplan 1.7 Bezirksamt Bergedorf, Aufgabenbereich 283 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt“, sofern dies für die Umsetzung von Maßnahmen der Katastrophenabwehrinfrastruktur erforderlich ist.“

Der Senat wird ersucht,

3. für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 entstehenden Kosten aus Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der oben genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 1.7, Produktgruppe 228.03 „Management des öffentlichen Raumes (MR)“, Kontenbereich „Kosten aus

Abschreibungen“ zu übertragen.

 

sowie
  • Sina Imhof
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Aylin Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lisa Maria Otte
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion