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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsbaustein für das Hamburger Landesarbeitsmarktprogramm

Freitag, 12.04.2019

Am 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft, mit dem die Bundesregierung Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose Frauen und Männer fördern will. Mittels der neuen Regelinstrumente §16i und §16e im SGB II können neue Chancen für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Dafür stehen den Eingliederungstiteln der Jobcenter bis 2021 bundesweit ca. 4 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Zugleich bildet der Passiv-Aktiv-Transfer (Bundes-PAT) beim Bund eine mögliche zweite Finanzierungssäule der geförderten Beschäftigung nach §16i SGB II.

 

Durch den Wegfall der Kriterien Wettbewerbsneutralität, Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse bei Vollfinanzierung der Arbeitsverhältnisse nach §16i SGB II in den ersten beiden Jahren wird die Flexibilität der Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bei Arbeitgebern durch die Jobcenter erheblich ausgeweitet.

 

Andererseits ist eine Förderung von Anleitungs- und Overheadkosten durch Bundesmittel weiterhin nicht vorgesehen. Anleitung in den Projekten stellt Qualität der angebotenen Dienstleistungen in den Quartieren, aber auch einen Mehrwert der Beschäftigung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicher. Hamburg hat daher in den bisherigen Programmen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen diese Kosten größtenteils übernommen, um den Beschäftigungsträgern eine Beteiligung zu ermöglichen. Die dadurch umgesetzten Beschäftigungsprojekte sind im öffentlichen Interesse und bietensinnvolle Beschäftigung nach langer Arbeitslosigkeit als wertvoller Teil der sozialen Infrastruktur in Hamburg.

 

Im Gesetzgebungsverfahren zum Teilhabechancengesetz und in den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist darauf hingewiesen worden, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen auch den kommunalen Haushalt entlastet, weil jedes Beschäftigungsverhältnis nach §16i Einsparungen für den kommunalen Anteil an den SGB II-Transferleistungen (Kosten der Unterkunft) erbringt. Das BMAS weist ausdrücklich darauf hin, dass Kommunen diese Entlastungen für die Finanzierung von ergänzenden Landesprogrammen verwenden können.

 

Die Koalitionsfraktionen sind sich darüber einig, den kommunalen Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) als ergänzenden Finanzierungsbaustein zu nutzen, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Beschäftigungsprojekten mit gemeinnützigem Charakter zu ermöglichen. Diese eingesparten Mittel könnten im Rahmen eines Finanzierungsmix aus zu erwirtschaftenden Einnahmen, Quartiers- und Arbeitsmarktmitteln eine langfristige Förderung der Beschäftigungsverhältnisse in den Projekten sicherstellen. Damit können auch bei nur geringen Einnahmen stabile Arbeitsplätze nach §16i SGB II angeboten werden.

 

Zu klären ist allerdings, wie hoch die eingesparte Summe bei den kommunalen Leistungen ist und in welchem rechtlichen Rahmen eine ergänzende kommunale Förderung von §16i SGB II_Beschäftigungsprojekten erfolgen kann.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. anhand von Modellrechnungen zu klären, wie groß das Entlastungspotential für den Haushalt der FHH durch die geplanten mindestens 600 §16i SGB II Beschäftigungsverhältnisse ist;

2. bis 30.06.2019 der Bürgerschaft zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion