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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Leitfaden für den hygienischen Umgang mit kundeneigenen Mehrwegbehältern

Mittwoch, 14.08.2019

Immer mehr Menschen möchten im Alltag auf Einwegverpackungen aus Plastik verzichten. Insbesondere beim Lebensmitteleinkauf lassen sich Verpackungen gezielt vermeiden, wenn eigene Einkaufstaschen oder Behälter genutzt werden können. Dabei ist zu beachten, dass auch bei kundeneigenen Behältern hygienische Bedingungen eingehalten werden müssen. Grundsätzlich tragen die Lebensmittelbetriebe die Verantwortung für Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften bis zur Abgabe der Ware an die Kundschaft. Eine bundeseinheitliche Hygiene-Empfehlung gibt es jedoch nicht. In § 3 S. 1 der Lebensmittelverordnung (LMHV) ist lediglich festgelegt, dass Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind.

Mit dem Kehrwieder-Becher hat Hamburg bereits erfolgreich ein Mehrwegsystem für Heißgetränke etabliert. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit dem Ratgeber „Hygienische Standards für Heißgetränke“ Klarheit für den Handel und die Kundschaft geschaffen. Er benennt die gesetzlichen und praktischen Voraussetzungen für ein Mehrwegsystem und enthält Vorschläge, wie mitgebrachte Becher ohne Hygienebedenken wieder befüllt werden können. Die Handhabung bei selbst mitgebrachten Behältern beim Verkauf von anderen Lebensmitteln, wie beispielsweise Käse- oder Wurstwaren, ist dagegen noch weniger erprobt. Grundsätzlich gelten aber vergleichbare Grundsätze. So ist die Verantwortung bei der Wahl, Reinigung und Handhabung der kundeneigenen Behälter bei der jeweiligen Person selbst zu sehen, während die Hygiene beim Vorgang des Befüllens vom Lebensmittelbetrieb sichergestellt sein muss.

Somit ist es sowohl für die Kundschaft als auch für die Lebensmittelbetriebe wichtig, beim Umgang mit kundeneigenen Mehrwegbehältern angemessene Hygieneregeln zu kennen und zu beachten. Diese Regeln sollen in einfach verständlicher Form sowohl allen Lebensmittelbetrieben mit direktem Kundenkontakt als auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden.

Die Stadtreinigung Hamburg hat eine kostenfreie APP „Zero-Waste-Map“ entwickelt, mit der Restaurants und Lebensmittelgeschäfte, die Lebensmittel auch in mitgebrachte Behälter verpacken, leicht aufgefunden werden können. Auf dieses kundenfreundliche Serviceangebot sollte ebenfalls gezielt hingewiesen werden.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird gebeten,

1. einen Hygieneleitfaden für den Umgang mit kundeneigenen Mehrwegbehältern beim Lebensmitteleinkauf zu erstellen,

2. den Leitfaden auf geeignete Weise zu verbreiten und mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zu bewerben,

3. die App „Zero-Waste-Map“ der Stadtreinigung in geeigneter Form in den Leitfaden aufzunehmen, und

4. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2019 über den Umsetzungsstand zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Dominik Lorenzen
  • Ulrike Sparr
  • (GRÜNE) und Fraktion