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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Mehr Wohnheimplätze für Studierende und Azubis

Mittwoch, 10.04.2019

Hamburg ist ein Magnet für viele junge Menschen. Sie kommen in und aus Hamburg, um zu studieren oder eine Ausbildung zu absolvieren. Viele dieser Menschen sind auf günstigen Wohnraum angewiesen, weil sie häufig über wenig eigene finanzielle Mittel verfügen. Umgekehrt ist Hamburg auf diese jungen Menschen und ihre Arbeitskraft, ihre Ideen und Innovationsfreude angewiesen, um eine junge und dynamische Stadt zu bleiben. Hinzu kommt, dass sich junge Menschen in Studium oder Ausbildung stabilisierend auf die Nachbarschaften im Sinne lebenswerter und attraktiver Quartiere auswirken. Aus diesen genannten Perspektiven heraus ist es also angezeigt, auch weiterhin ausreichend günstigen Wohnraum für die genannten Gruppen vorzuhalten und nicht allein darauf zu setzen, dass diese Menschen selbst Lösungen für ihre Wohnsituation finden, in dem sie sich beispielsweise zu Wohngemeinschaften zusammenschließen.

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN unterstützen daher mit Nachdruck den Ausbau und die Instandhaltung der öffentlich geförderten Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende (Drs. 21/ 4441, Drs. 21/6989, Drs. 21/9216, Drs. 20/13943, Drs. 21/15387). Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden wichtige Weichen gestellt, um das Studierendenwerk Hamburg bei der Schaffung preisgünstiger Wohnungen zu unterstützen (Drs. 20/13943, Drs. 20/13533). Auch den Neubau günstigen Wohnraums für diese Zielgruppen unterstützt die Stadt Hamburg jährlich mit erheblichen finanziellen Mitteln, die über die Investitions- und Förderbank AöR Hamburg (IFB) abrufbar sind.

Derzeit verfügt das Studierendenwerk Hamburg über ca. 4.350 Plätze in 25 Wohnanlagen, die Studierenden und teilweise auch Auszubildenden zur Verfügung stehen. Die Unterbringungsquote von Studierenden in Wohnheimen wurde in den letzten Jahren sukzessive auf nunmehr rund 8,3 Prozent inklusive der gemeinnützigen Träger erhöht. Zusätzlich gibt es für Studierende auch noch weitere Angebote gemeinnütziger Organisationen, die günstige Wohnangebote vorhalten. Mit den Förderrichtlinien der IFB „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ besteht zudem die Möglichkeit, durch in der Regel 30-jährige Mietpreis- und Belegungsbindungsfristen, günstigen Wohnraum für die Zielgruppen anzubieten. Das Wohnangebot des Studierendenwerks Hamburg zeichnet sich damit durch faire Mietkonditionen und soziale Mieten aus.

Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Absicht, in einigen Unterkünften mit der Perspektive Wohnen, Studentinnen und Studenten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Hamburg wird in Zukunft als Lern-, Studien- und Arbeitsort noch an Attraktivität zunehmen. Unter anderem mit der Entwicklung der Science City Bahrenfeld wird Hamburg noch stärker Akzente als Wissensmetropole setzen. Ebenso wird der Aufwuchs der Technischen Universität Hamburg vorangetrieben. Daher muss jetzt sichergestellt werden, dass die Anzahl an Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende steigt. Hamburg verfolgt eine Fachkräftestrategie, mit der es aktiv um Fachkräfte wirbt. Dem Werben um die Auszubildenden sollten Wohnheimangebote korrespondieren, die für bereits ortsansässige Auszubildende eine eigene Unterkunft während der Ausbildung sichern oder auch den Umzug nach Hamburg attraktiv gestalten. Verschiedene Akteure wie das Azubiwerk, das Hamburger Fachkräftenetzwerk oder auch das Kolpingwerk Hamburg leisten hierzu bereits einen wesentlichen Anteil. Ein auskömmliches Angebot an günstigem Wohnraum insgesamt unterstützt erheblich dabei, dass sich diese dringend benötigten jungen Menschen für eine Ausbildung und ein Leben in Hamburg entscheiden.

Insgesamt ist es also erforderlich, die bestehenden Angebote an Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende weiter auszubauen.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. einen Masterplan für die Schaffung von Wohnheimplätzen mit einem ausgereiften Finanzierungskonzept zu erstellen,

a. für Studierende und

b. für Auszubildende

c. und dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalquote des Studierendenwerks zu prüfen,

d. auf bestehenden schon genutzten Grundstücken die Möglichkeiten sinnvoller Nachverdichtungen zu prüfen und ggf. neue Flächen für den Wohnheimbau zu erschließen,

e. bei der Flächenidentifizierung für Neubauprojekte auch das Wohnen von Auszubildenden zu berücksichtigen,

2. dabei für den Bereich Wohnheimplätze für Auszubildende zu prüfen, wie schon bestehende erfolgreich arbeitende Träger und Akteure im Sinne der Schaffung zusätzlicher Wohnheimplätze für volljährige Auszubildende noch stärker unterstützt werden könnten bzw. ggf. als weiterer Akteur ein eigenständiger städtischer Träger für das Wohnen von Auszubildenden sinnvoll wäre,

3. der Bürgerschaft bis 31.10.2019 über den Planungsstand zu berichten.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Dominik Lorenzen
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion