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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Online-Tierhandel rechtlich regeln

Donnerstag, 10.10.2019

Auf vielen Online-Verkaufsplattformen ist es möglich, Tiere anonym und ohne Rückverfolgbarkeit zu verkaufen. Der illegale Handel mit Heimtieren ist dadurch weit verbreitet. Hunde, Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen aber auch verschiedenste Wildtiere werden in großer Zahl online angeboten. Häufig kommt es zu Spontankäufen und anschließenden Problemen, enttäuschter Erwartung oder Überforderung, weil keine angemessene Beratung stattgefunden hat. Dies führt nicht selten dazu, dass die Tiere im Tierheim abgegeben, ausgesetzt oder durch schlechte Pflege im neuen Zuhause vernachlässigt werden und verenden.

Bisher gibt es kaum Regelungen, die Tiere vor der Missachtung von Tierschutzstandards beim Online-Handel schützen. Tierschutzorganisationen haben wiederholt auf quälende Bedingungen bei Zucht und Transport von online gehandelten Tieren hingewiesen. Nicht selten befinden sich die Tiere in einem schlechten Gesundheitszustand, wenn sie ihre neuen Besitzerinnen und Besitzer erreichen und wurden tierärztlich nicht versorgt. Durch die Anonymität der verkaufenden Personen entzieht sich der Online-Handel der behördlichen Kontrolle, was die Einhaltung diverser gesetzlicher Vorschriften betrifft (u. a. Bundestierschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzgesetz, Tiertransportverordnung). Insbesondere aufgrund der notwendigen Rückverfolgbarkeit ist es wichtig, den anonymen Online-Handel zu unterbinden und für den Verkauf von Tieren über Online-Portale verbindliche rechtliche Regelungen und Tierschutzstandards einzuführen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

sich im Bund dafür einzusetzen, dass der Online-Handel mit Tieren rechtlich geregelt und das anonyme Verkaufen von Tieren im Internet unterbunden wird, insbesondere durch:

1. eine bundesweit gültige Verordnung, die das Anbieten von Tieren im Internet nach Tierschutzstandards regelt,

2. ein zentrales behördliches Register von Tierverkäuferinnen und -verkäufern,

3. eine verpflichtende Identitätsprüfung der Tierverkäuferinnen und -verkäufer auf Online-Portalen, die die Zuordnung persönlicher Daten ermöglicht,

4. die Einführung einer Zertifizierung von Onlineportalen, auf denen mit Wirbeltieren gehandelt wird, die tierschutzfachlichen und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten Rechnung trägt,

5. die Etablierung einer unabhängigen Fachkommission zur kontinuierlichen tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Überwachung des Online-Handels mit Tieren,

6. die Schaffung wirksamer Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Dominik Lorenzen
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion