Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Personelle Verstärkung am Sozialgericht und an den Verwaltungsgerichten sicherstellen
Donnerstag, 29.08.2019
Mit der Drs. 21/15375 ist das Sozialgericht Hamburg (SG) zum Abbau der hohen Bestände um drei Stellen für Richterinnen und Richter sowie fünf Stellen für den Servicebereich verstärkt worden. Die Klagewelle in Krankenversicherungssachen in Folge geänderter Verjährungsfristen zum Jahresende 2018 macht eine weitere Verstärkung des SG erforderlich. So kann mittlerweile die Folge der gesetzlichen Änderungen, die diese Klagewelle verursacht hat, besser eingeschätzt werden. So wird die Zahl der Neuzugänge von Klagverfahren gesamt beim SG auch im Jahr 2019 deutlich höher ausfallen als in den Vorjahren (siehe Bericht zu den Fachkennzahlen und den Bericht zum Halbjahr). Dieser Verfahrensanstieg bei den Krankenversicherungssachen hat im Übrigen zu Mehreinnahmen aufgrund von Gerichtsgebühren geführt. Um diese erhöhten Eingangszahlen zu bewältigen und das eigentliche Ziel der genannten Drucksache, den Abbau von Altbeständen zu erreichen, ist eine weitere zumindest temporäre Stärkung des SG um weitere drei Stellen für Richterinnen und Richter sowie drei Stellen für den Servicebereich notwendig. Um im Servicebereich zumindest mittelfristig auch Justizsekretärinnen und Justizsekretäre einsetzen zu können, werden hierfür Planstellen beantragt.
Aufgrund der zunehmenden Zahl beklagter Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2015 stieg auch die Zahl der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren am Verwaltungsgericht Hamburg (VG) an. Nach wie vor sind die Eingangszahlen und die Bestände der Asylverfahren beim VG hoch. Um eine möglichst zügige Bearbeitung der Fälle zu gewährleisten, wurde das VG bereits personell verstärkt (z. B. Drs. 21/1395). In den letzten beiden Jahren ist zudem die Zahl der allgemeinen Klagverfahren erheblich angestiegen. Um einen weiteren Abbau der Verfahren in Asylsachen und vertretbare Verfahrenslaufzeiten bei den allgemeinen Klagverfahren zu gewährleisten, ist nochmals eine zumindest temporäre Verstärkung des VG um vier Stellen für Richterinnen und Richter nebst entsprechendem Unterbau erforderlich.
Die dadurch gesteigerte Abarbeitung von Verfahren wiederum führt bereits seit dem Jahr 2017 zu einer signifikanten Zunahme der Verfahren in Asylsachen am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG). Aufgrund der zusätzlichen Verstärkung, der hohen Bestände und der nach wie vor hohen Eingangszahlen am VG ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren auch die Rechtsmittelverfahren am OVG in Asylsachen weiter steigen werden.
Wesentlich zu einer erhöhten Arbeitslast am OVG trägt auch die steigende Zahl der besonders aufwendigen erstinstanzlichen Verfahren bei. Die meisten dieser Verfahren betreffen das Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht. Die Normenkontrollklagen und Planfeststellungsverfahren sind häufig stadtplanerisch und wirtschaftlich von herausgehobener Bedeutung für die gesamtstädtische Entwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie binden zudem wegen ihrer Komplexität viel Arbeitskraft der Richterinnen und Richter. Beispiele für solche Verfahren sind das Verfahren im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung des Fernbahnhofs Altona oder das Verfahren zur Erweiterung des Abfertigungsbereichs des Flughafens Fuhlsbüttel.
Zusätzlich nehmen derzeit auch die Hauptsacheverfahren in Personalvertretungsstreitigkeiten zu und die Zahl der Klageeingänge in Form von Rechtsmittelverfahren in allgemeinen Angelegenheiten bleibt stabil hoch.
Für alle am OVG anhängigen Verfahren muss es das Ziel sein, sie möglichst zügig zu bearbeiten und damit auch für alle Beteiligten die erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen. Für viele anhängige Großverfahren ist es für die Freie und Hansestadt auch aus ökonomischen Gründen sehr wichtig, dass sie möglichst schnell entschieden werden.
Mit der geforderten personellen Verstärkung wird das OVG in die Lage versetzt, bereits anhängige Verfahren schneller abzuarbeiten. Das gilt insbesondere für Verfahren zu Asylentscheidungen und Großverfahren. Präventiv wird zudem dafür gesorgt, dass die Bestände des OVG nicht unverhältnismäßig anwachsen. Im Fall einer wieder sinkenden Arbeitslast am OVG wäre es mittelfristig auch möglich – ähnlich wie am Verwaltungsgericht – den Personalbestand über Altersabgänge abzubauen.
Mit der Einrichtung eines 6. Senats am OVG kann die Aufgabenverteilung am OVG strukturell so angepasst werden, dass die Richterinnen und Richter besser in der Lage sind, ihre wichtige Arbeit in einer angemessenen Zeit zu bewältigen. Zur Einrichtung eines weiteren Senats am OVG bedarf es einer zusätzlichen Stelle für eine Vorsitzende Richterin bzw. einen Vorsitzenden Richter am OVG (R3) sowie einer zusätzlichen Stelle für eine Richterin bzw. einen Richter am OVG (R2).
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
I. Im Einzelplan 2 – Justizbehörde –, Aufgabenbereich 235 „Gerichte“, werden zur Stärkung
des Sozialgerichts zum Stellenplan 2019 folgende Planstellen neu geschaffen:
1,0 Richterin/Richter am Sozialgericht R2 kw zum 31.12.2022
2,0 Richterin/Richter am Sozialgericht R1 kw zum 31.12.2022
3,0 Justizobersekretärin/Justizobersekretär A 7 kw zum 31.12.2022
des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zum Stellenplan 2019 folgende Planstellen neu geschaffen:
1,0 Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter beim Oberverwaltungsgericht R 3 kw zum 31.12.2022
1,0 Richterin/Richter am Oberverwaltungsgerichts R 2 kw zum 31.12.2022
des Verwaltungsgerichts zum Stellenplan 2019 folgende Planstellen neu geschaffen:
4,0 Richterin/Richter beim Verwaltungsgericht R1 kw zum 31.12.2022
4,0 Justizobersekretärin/Justizobersekretär A 7 kw zum 31.12.2022
II. Der Senat wird ersucht,
1. die Finanzierung im Rahmen der Bewirtschaftung des Einzelplans 2 – Justizbehörde – sicherzustellen und gegebenenfalls aus zentralen Verstärkungsmitteln per Sollübertragung nicht zu deckende Mehrkosten auszugleichen sowie die erforderlichen Vollzeitäquivalente auszuweisen.
2. der Bürgerschaft über die Entwicklung der Eingangs- und Bestandszahlen sowie der Arbeitsbelastung der Richterinnen und Richter am Sozialgericht sowie an den Verwaltungsgerichten im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/22 zu berichten.
- Martina Friederichs
- Milan Pein
- Olaf Steinbiß
- Urs Tabbert (Fachsprecher:in Justiz)
- Michael Weinreich
sowie
- Dr. Carola Timm
- Anna Gallina
- René Gögge
- Farid Müller
- Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion