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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Qualifizierung und Aktivierung von Eltern und insbesondere jungen Müttern verbessern –Kooperation zwischen Jobcenter und Jugendhilfe ausbauen

Donnerstag, 17.01.2019

Im Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm 2015–2020 der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Agentur für Arbeit Hamburg und des Jobcenters team.arbeit.hamburg (Drs. 21/7483) haben die drei Akteure einen Schwerpunkt auf die gezielte Förderung von Frauen und Familien gelegt und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Hintergrund sind u. a. verbesserungsfähige Aktivierungserfolge bei jungen Müttern und Alleinerziehenden.

Um mehr Erziehende in Erwerbstätigkeit zu führen, sollen diese im Jobcenter gezielt beraten und in spezifischen Projekten für die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder den Zugang in eine Ausbildung vorbereitet werden. Ziel soll es dabei sein, die Erwerbsneigung und -beteiligung von Erziehenden zu erhöhen. Hierzu gehört auch der Ausbau der Förderung von Teilzeitausbildungen.

Rund ein Viertel der Leistungsberechtigten im SGB II sind Kinder. Vor diesem Hintergrund sollen durch eine gute Zusammenarbeit bei der individuellen Unterstützung der Eltern auch die Kinder in ihrer Entwicklung gefördert werden. Unter anderem steht dabei eine Kooperation von Jugendämtern mit Jobcenter team.arbeit.hamburg im Fokus. Eine Zusammenarbeit von Jobcenter team.arbeit.hamburg mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sollte, so das gemeinsame Arbeitsmarktprogramm, erprobt und etabliert werden.

Mit dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz bietet Hamburg bereits seit Jahren eine rechtlich garantierte Kinderbetreuung im zeitlichen Umfang der Berufstätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung oder Teilnahme an Deutsch-Sprachkursen an. Anders als in anderen Bundesländern ist die Nicht-Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten also kein Hemmnis für die Aufnahme von Ausbildung und bzw. oder Beschäftigung.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. darzustellen, zu welchen Ergebnissen die Wirkungsanalysen bei der Aktivierung von Eltern und insbesondere Frauen mit Kindern geführt haben;

2. darzustellen, welche Erfahrungen in den Modellbezirken Eimsbüttel und Hamburg Mitte bei der Kooperation von Jugendämtern und Jobcentern gemacht wurden;

3. darzustellen, welche neuen gezielten Projekte mit familienpolitischem Unterstützungsbedarf aus der „Arbeitsmarktpolitik für Eltern“ und dem „Leitbild für Kinder“ abgeleitet wurden;

4. darzustellen, welche Förderinstrumente im Rahmen der Zusammenarbeit vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Jobcenter in welchem Umfang genutzt wurden und welche Ergebnisse mit den Instrumenten erzielt wurden;

5. darzustellen, in welchem Umfang von dem Instrument der Teilzeitausbildung insbesondere von jungen Erziehenden Gebrauch gemacht wird;

6. darzustellen, mit welchen Maßnahmen der Senat für das Instrument der Teilzeitausbildung wirbt und welche Resonanz diese Überzeugungsarbeit bei Unternehmen findet;

7. darzustellen, in welchem Umfang es durch dieses oder andere Instrumente gelungen ist, jungen Erziehenden den Weg in die Erwerbstätigkeit zu eröffnen;

8. der Bürgerschaft bis zum 01.07.2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion