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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Sanierungsmaßnahmen von Studierendenwohnheimen weiter vorantreiben

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 3.2

 

Das Studierendenwerk Hamburg bietet den mehr als 72.000 Studierenden an den staatlichen Hochschulen sowie der Bucerius Law School in Hamburg wichtige Service- und Beratungsdienstleistungen und ist für die Förderung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange verantwortlich. Es betreibt derzeit 24 attraktive Wohnanlagen in Hamburg, um den Studierenden mit begrenztem Budget bezahlbaren Wohnraum in der hochpreisigen Metropole für die Dauer ihres Studiums anzubieten. Damit leistet das Studierendenwerk einen unverzichtbaren Beitrag für den Erfolg der Studierenden und des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Hamburg.

 

Das Studierendenwerk setzt auf umweltfreundliche und ressourcenschonende Standards. Um weiterhin dem hohen Qualitätsanspruch gerecht zu werden und Studierende vom Druck des Wohnungsmarkts zu entlasten, besteht Sanierungsbedarf in den Wohnheimen.

 

In die Sanierung der Studierendenwohnheime wurde in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich investiert. So wurde für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 jeweils aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ 500.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt (Drs. 21/6989), um beispielsweise energiesparende Maßnahmen umzusetzen.

Weiterhin gibt es Sanierungs- und Innovationsbedarf in den kommenden zwei Jahren bei den bestehenden Wohnanlagen, für die es gezielter und punktgenauer finanzieller Unterstützung bedarf.

Derzeit sanierungsbedürftig ist beispielsweise die Wohnanlage Europa- und Georgi-Haus in Trägerschaft des Studierendenwerks. Hier sind grundlegende Sanierungen in Höhe von insgesamt 4 Millionen Euro pro Haus notwendig. In diesen Häusern wohnen mehr als 200 Studierende, wobei 10 der Zimmer behindertengerecht ausgestattet sind. Die Wohnanlage besteht aus zwei getrennten Häusern, zum einen dem Georgi-Haus, welches 1982 von der Universität Hamburg errichtet und 1983 vom Studierendenwerk übernommen wurde, zum anderen aus dem Europa-Haus aus dem Baujahr 1992. Die Häuser haben eine sehr gute Lage im Kaemmererufer, das parallel zum Osterbekkanal verläuft. Auch der Stadtpark befindet sich in der Nähe. Die Universität und die HAW sind mit dem Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln ebenfalls gut erreichbar. Der Sanierungsbedarf im Europa- und im Georgi-Haus bezieht sich beispielsweise auf die Neumöblierung der Zimmer und Gemeinschaftsräume, auf die Sanierung von Bodenbelägen der Zimmer, Flure, Küchen und Gemeinschaftsräume oder neue Zimmertüren.

Das Studierendenwerk trägt essentiell dazu bei, den Wissenschaftsstandort Hamburg für Studierende attraktiv zu gestalten. Eine attraktive studentische Infrastruktur ist nicht nur für den Wissenschaftsstandort Hamburg, sondern auch für ein erfolgreiches Studieren eine Grundvoraussetzung. Deswegen sollen anstehende Sanierungsmaßnahmen für die Jahre 2019 und 2020 mit jeweils 500.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ unterstützt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

1. Der Ansatz im Einzelplan 3.2, Produktgruppe 248.01 „Infrastruktur für Studierende und BAföG“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird zweckgebunden jeweils um 500.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ um jeweils 500.000 Euro abgesenkt. Die Mittel sind übertragbar.

2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 248 werden um folgende Formulierung ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 248.01 Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 jeweils in Höhe von 500.000 Euro nur für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen einschließlich energiesparender Maßnahmen in den Wohnanlage Europa- und Georgi-Haus des Studierendenwerks Hamburg genutzt werden. Hierbei sollen die Mittel in Höhe von 500.000 Euro im Jahr 2019 für Sanierungsmaßnahmen im Europa-Haus und die Mittel in Höhe von 500.000 Euro im Jahr 2020 für Sanierungsmaßnahmen im Georgi-Haus verwendet werden.

3. Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft bis zum 30.4.2020 hierzu zu berichten.

 

sowie
  • Abgeordneten René Gögge
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion