Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Tierversuchsfreie Forschung stärken
Dienstag, 11.12.2018
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020
Einzelplan 5 und 3.2
Unsere Gesellschaft räumt Tieren weitreichende Rechte ein. Ein Ausdruck davon ist die Erwähnung des Tierschutzes im Grundgesetz. Doch können Tiere naturgemäß nicht selber für ihre Rechte eintreten. Insbesondere Nutztiere sind davon bedroht, dass ihnen durch Menschen Leid angetan wird. Dies ist der Fall, wenn die Art der Nutzung die Lebensdauer der Tiere begrenzt, ihre Haltung nicht artgerecht ist oder ihre Gesundheit gefährdet wird. Tiernutzung und Tierschutz sind zwar nicht generell unvereinbar, aber stehen häufig in einem Spannungsverhältnis.
In der medizinischen Forschung werden Tierversuche unter engen Voraussetzungen für notwendig erachtet. Ziel ist es, mit den Forschungsergebnissen Krankheiten zu heilen und Menschenleben zu retten. In diesem engen Rahmen sind Tierversuche gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Gleichzeitig gibt es einen klaren Auftrag, Forschungsmethoden zu entwickeln, die ohne Tierversuche auskommen. Denn Tierversuche sind nur so lange zulässig, wie keine geeigneten Alternativen in der Forschung zur Verfügung stehen. Das heißt, dass die Wissenschaft bei Tierversuchen als Forschungsmethode nicht stehen bleiben darf, sondern Alternativen vorangetrieben werden müssen. Ziel muss es sein, in der Zukunft über medizinische Heilmethoden für schwere und tödliche Erkrankungen ganz ohne Tierversuche zu verfügen
Auf Initiative der Regierungsfraktionen SPD und GRÜNE wird seit 2016 ein Hamburger Forschungspreis ausgelobt, der herausragende Arbeiten zur Vermeidung von Tierversuchen auszeichnet. Dieser Forschungspreis ist mit 20.000 Euro dotiert. Um den Anreiz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erhöhen, sich um diese Auszeichnung zu bemühen und um für das Forschungsgebiet insgesamt zu werben, wird das Preisgeld ab der kommenden Haushaltsperiode auf 50.000 Euro erhöht.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. im Einzelplan 5 im Aufgabenbereich Verbraucherschutz in der Produktgruppe 258.01 für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt zusätzlich 15.000 Euro für die „Hamburger Forschungspreise Alternativen zum Tierversuch“ bereitzustellen. Die Finanzierung ist innerhalb der Produktgruppe sicherzustellen.
2. im Einzelplan 3.2. in der Produktgruppe 246.05 „Grundsatzangelegenheiten und Betreuung Forschung“ für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt zusätzlich 15.000 Euro für die „Hamburger Forschungspreise Alternativen zum Tierversuch“ bereitzustellen. Die Finanzierung ist innerhalb der Produktgruppe sicherzustellen.
sowie
- der Abgeordneten Christiane Blömeke
- Filiz Demirel
- René Gögge
- Farid Müller
- Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion