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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Ungleichbehandlung und Benachteiligung von homo- und bisexuellen Männern bei der Blutspende beenden

Mittwoch, 14.10.2020

Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich bereits in der 21. Wahlperiode intensiv mit dem damals noch geltenden generellen Ausschluss von homosexuellen Männern bei der Blutspende befasst, dazu im Gesundheitsausschuss einen Experten der Bundesärztekammer (AK-Blut) befragt und sich im Ergebnis für eine diskriminierungsfreie und sichere Regelung zur Blutspende ausgesprochen (vgl. Drs. 21/10876 und Drs. 21/14543).

Der Europäische Gerichtshof hatte im Jahr 2015 erklärt, dass ein pauschales Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer unzulässig sei. Seit 2017 enthält die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Hämotherapie kein generelles Blutspendeverbot für Homosexuelle mehr, sondern schreibt eine Rückstellung von zwölf Monaten für „Männer, die Sex mit einem Mann“ (MSM) hatten, vor. Mit dieser Voraussetzung zur Enthaltsamkeit sind schwule und bisexuelle Männer jedoch faktisch von der Blutspende ausgeschlossen. Weder sexuelle Orientierung noch Geschlechtsidentität per se, sondern das individuelle Risikoverhalten sollte der Maßstab dafür sein, wer Blut spenden darf. Die sehr lange Rückstellungsfrist von 12 Monaten sollte an das diagnostische Fenster angepasst werden, das es bei der Überprüfung von Blutkonserven weiterhin gibt. Auch die europaweit sehr unterschiedlichen Vorschriften tragen nicht zur Akzeptanz der Regelungen bei. Mehrere Bundesländer haben deshalb bereits den Bund aufgefordert, eine erneute Überarbeitung der Richtlinie vorzunehmen und bei gleichzeitiger Gewähr eines Höchstmaßes an Sicherheit von Blutprodukten eine Benachteiligung homosexueller Männer zu verhindern.

Die Bundesärztekammer ist nach dem Transfusionsgesetz verpflichtet, Kriterien für den Ausschluss oder die Rückstellung bestimmter Personengruppen bei Vorliegen neuer medizinischer, wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren. Dementsprechend hat sie im Juni 2020 angekündigt, auf Basis neuer Studienergebnisse des Robert-Koch-Instituts und unter Einbeziehung von zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen anderer Staaten mit verkürzten Rückstellungsfristen eine Evaluation der Hämotherapierichtlinien unter Einbeziehung der Bundesbehörden unter Koordination des Bundesministerium für Gesundheit vorzunehmen.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass

a. eine Diskriminierung potenzieller Blutspenderinnen und Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird,

b. Ausschlüsse und Rückstellungen von der Blutspende nur aufgrund des individuellen Risikoverhaltens erfolgen dürfen,

c. eine Orientierung der Fristen für eine Rückstellung von der Blutspende an den aktuellen diagnostischen Möglichkeiten erfolgt, sowie

d. eine Regelung gefunden wird, wonach die Bundesärztekammer in regelmäßigen Zeitabständen zur Überprüfung der Hämotherapie-Richtlinie verpflichtet ist.

 

2. sich dafür einzusetzen, dass die Bundesärztekammer die Hämotherapie-Richtlinie gemäß aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert und – wie in anderen Staaten – eine diskriminierungsfreie Blutspendepraxis auf dem bisherigen Sicherheitsniveau umsetzt.

 

sowie
  • der Abgeordneten Linus Jünemann
  • Eva Botzenhart
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Britta Herrmann
  • Farid Müller
  • Lisa Maria Otte
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Gudrun Schittek
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion