Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Verbraucher:innenrechte stärken – Ressourcenschutz fördern und Nutzungsdauer von Geräten in der Kreislaufwirtschaft durch „Repair-Cafés“ steigern
Mittwoch, 18.08.2021
Mit den Öffnungsklauseln der EU-Warenkauf-Richtlinie 2019/771 und der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wurde der Weg bereitet, um effektiven Klimaschutz durch die Förderung einer Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dabei sollen Ressourcen geschont und der Klimaschutz durch nachhaltige Verbraucher:innengewohnheiten gefördert werden.
Bei der Herstellung, Bereitstellung und Entsorgung von Konsumgütern werden große Mengen natürlicher Ressourcen verbraucht, klimaschädliche Gase verbreitet und entsprechend viele Abfälle produziert. Auch die Wertstoffverwertung ist vielerorts nicht so effektiv wie es wünschenswert wäre. Statt einer möglichst vollständigen Wiederverwertung werden die bei Wertstoffsammelstellen abgegebenen Geräte entweder den Rohstoffrecyclinghöfen zugeführt oder nur zum Teil wiederverwertet. Dabei handelt es sich oftmals lediglich um eine „thermische“ Verwendung, was letzten Endes das Verbrennen zur Energiegewinnung bedeutet. Durch die unzureichenden Recyclingmöglichkeiten und den hohen Ressourcen- und Energieverbrauch bei der Herstellung neuer Produkte muss neben der Wiederverwertung ein weiterer Fokus auf die Erhaltung der sich bereits im Umlauf befindlichen Produkte fallen.
Die tatsächliche Nutzungsdauer von Geräten lässt jedoch vermehrt nach. Zum einen führt die zunehmende Verwendung von verschleißanfälligeren Bauteilen zu einer kürzeren physischen Lebensdauer der Produkte insgesamt, zum anderen wird durch technische Fortentwicklungen und Marketing den Verbraucher:innen nahegelegt, dass eine Reparatur per se mit hohen Kosten und langen Wartezeiten verbunden ist, demnach weniger Vorteile bietet als ein Neukauf.
Vertreiber:innen sind auch nicht bei jedem Schaden zu einer Reparatur gesetzlich verpflichtet. Sofern ein Mangel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auftritt, scheitert eine Reparatur häufig an fehlenden Ersatzteilen oder zu hohen Kosten, ein Recht auf Reparatur ist noch nicht gesetzlich verankert. Auch in solchen Fällen bot es sich bisher an, die beschädigte Sache durch einen Neukauf zu ersetzen.
Es müssen also andere Anreize und Möglichkeiten geschaffen werden, sich gegen die Neuanschaffung und für die Reparatur von Geräten zu entscheiden, um deren Nutzungsdauer zu steigern, Ressourcen zu schonen und so im Interesse von Verbraucher:innen zu handeln.
Eine grundsätzliche Bereitschaft der Bevölkerung, Geräte reparieren zu lassen, wurde bereits 2014 in der Euro-Barometer-Umfrage abgebildet: 77 Prozent der befragten Verbraucher:innen würden bei einem Defekt die Reparatur einer Neubeschaffung vorziehen. Außerdem setzt sich die „Right-to-Repair“-Bewegung genau für diesen Trend ein, der sich auch durch die zunehmende Anzahl der, von Ehrenamtlichen betriebenen, „Repair-Cafés“ auf kommunaler Ebene zeigt. Mit „Repair-Cafés“ sind in diesem Zusammenhang nicht-kommerzielle, individuell ausgestaltete Veranstaltungsformate zur gemeinschaftlichen Reparatur defekter Alltags- und Gebrauchsgegenstände gemeint. Bereits bei der ersten deutschlandweiten Erhebung 2014 bestand ein Netzwerk aus rund 100 Reparatur-Initiativen, welches mittlerweile auf rund 1.000 lokale Reparaturgemeinschaften angewachsen ist.
Momentan stellen die Kosten/Nutzen-Relation, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und der notwendige Zeitaufwand die größten Herausforderungen dar, um den Verbraucher:innen die Reparatur ihrer Produkte zu ermöglichen beziehungsweise diese attraktiv zu machen.
Genau dieser Herausforderungen nehmen sich die Reparatur-Initiativen an, die eigenverantwortlich und ehrenamtlich Wissen, Werkzeug und Zeit zur Verfügung stellen, um selbstständig Reparaturen an den eigenen Produkten vorzunehmen. Deshalb sind „Repair-Cafés“ ein sinnvolles Instrument, um die Nutzungsdauer von Geräten zu steigern und somit die Kreislaufwirtschaft zu fördern und Ressourcen zu schonen.
In Hamburg werden die „Repair-Cafés“ von privaten Initiativen organisiert und zumeist von ehrenamtlichen Helfer:innen betrieben, die ihr Wissen in Form von angeleiteter Selbsthilfe weitergeben. Bei Inanspruchnahme muss meistens nur für die benötigten Ersatzteile selbst gezahlt werden, die Hilfestellungen und Räumlichkeiten können unentgeltlich genutzt werden. Allerdings ist der Umfang der überhaupt reparierbaren Geräte noch begrenzt, da die Initiativen im Moment nur durch das individuelle Interesse der Ehrenamtlichen für Technik, Werken, Selbermachen und Klimaschutz getragen werden. Vor allem der Bekanntheitsgrad solch einer Möglichkeit muss dringend erhöht werden. Dies wäre beispielsweise über eine Nennung auf der Homepage www.hamburg.de/engagement möglich.
Neben ihrer fördernden Funktion zugunsten der Nachhaltigkeit bilden „Repair-Cafés“ auch eine lokale, nachbarschaftliche Organisation, die den Zusammenhalt im Stadtteil und den Dialog zwischen den Generationen fördert. Grundsätzlich könnten sich solche Reparatur-Initiativen deshalb auch beispielsweise in generationsübergreifenden Wohnprojekten etablieren lassen. Auf diese Weise kann nicht nur Know-how geteilt werden, sondern auch Werkzeuge und technische Geräte zur Reparatur einer größeren Anzahl von Menschen in einem nicht-kommerziellen Raum zugänglich gemacht werden.
Das Angebot von Reparaturinitiativen und Reparaturcafés sollte daher großflächig bekannt gemacht und so die Erweiterung bestehender und die Gründung neuer Reparaturinitiativen und Reparaturcafés gefördert werden.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die offiziellen Informationsangebote der Freien und Hansestadt Hamburg zu erweitern, um auf bereits bestehende Reparaturinitiativen und Reparaturcafés in Hamburg aufmerksam zu machen und
2. zudem zu prüfen, in welchem Rahmen und mit welchen Akteur:innen mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne ein größeres Bewusstsein in der Bevölkerung für das „Right to Repair“ gefördert werden kann, um auch dadurch sicherzustellen, dass bereits bestehenden Angebot in Hamburg häufiger genutzt und bekannter werden,
3. zu prüfen, inwiefern über die AKTIVOLI-FreiwilligenAkademie spezielle Fort- und Weiterbildungen für die Engagierten in Repair-Cafés angestoßen werden können, um deren technisches Know-how zu stärken und so die Reparatur einer breiteren Palette von Geräten zu ermöglichen, und
4. in Abstimmung mit der Handwerkskammer zu prüfen, ob und wie eine Erfassung der derzeitigen und ggf. künftigen Anbieter:innen von Reparatur-Dienstleistungen möglich ist, um eine lokale Kooperation und Vernetzung zwischen Handwerksbetrieben mit Reparaturangebot und Repair-Cafés herzustellen, sodass bei Bedarf aufwändige Reparaturen direkt an die Fachbetriebe weitergeleitet und umgekehrt wirtschaftlich nicht lohnende Reparaturfälle mit guter Empfehlung an lokale Repair-Cafés verwiesen werden können,
5. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2021 zu berichten.
- Milan Pein
- Arne Platzbecker
- Britta Schlage
- Olaf Steinbiß
- Urs Tabbert (Fachsprecher:in Justiz)
- Sarah Timmann (Fachsprecher:in Verbraucherschutz)
- Carola Veit
sowie
- Ulrike Sparr
- Lisa Kern
- Maryam Blumenthal
- Rosa Domm
- Olaf Duge
- Gerrit Fuß
- Sina Imhof
- Dominik Lorenzen
- Zohra Mojadeddi
- Johannes Müller
- Andrea Nunne
- Lisa Maria Otte
- Dr. Miriam Putz
- Dr. Gudrun Schittek (GRÜNE) und Fraktion