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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: Siedlungsentwicklung ermöglichen – Naturqualität verbessern – Lebensqualität steigern. Maßnahmen zur Verbesserung von Hamburgs Grün – Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“

Donnerstag, 25.04.2019

Die Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ haben am 28. Mai 2018 beim Hamburger Senat die Unterschriftenlisten mit einer von der Initiative mitgeteilten Gesamtzahl von 23.000 Unterschriften zur Unterstützung der Volksinitiative eingereicht, welche nach entsprechender Prüfung durch den Senat zustande gekommen ist. Gegenstand der Initiative ist die Befassung mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung im Sinne einer anderen Vorlage gemäß § 1 Satz 1 Volksabstimmungsgesetz (VAbstG), in diesem Fall der Erhalt des Anteils des Grüns in Hamburg an der Gesamtfläche Hamburgs, der dem Anteil zum Stichtag 01.06.2018 entspricht, wobei sich Hamburgs Grün auf die gesamte Fläche von Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfen, Parkanlagen, Naturnahen Landschaften, Wäldern, Landwirtschaftlichen Kulturlandschaften sowie Gewässerlandschaften und Auenentwicklungsbereiche bezieht.

 

I. Gegenstand und Begründung der Volksinitiative

Der genaue Gegenstand der Initiative ist – als Befassung mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung im Sinne einer anderen Vorlage gemäß § 1 Satz 1 VAbstG – folgende Vorlage:

„Hamburgs Grün erhalten

Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, darauf hinzuwirken, den Anteil des Grüns in Hamburg zu erhalten, wobei Hamburgs Grün der gesamten gemeinsamen Fläche von Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfen, Parkanlagen, Naturnahen Landschaften, Wäldern, Landwirtschaftlichen Kulturlandschaften sowie Gewässerlandschaften und Auenentwicklungs-bereichen (Milieus laut Hamburger Landschaftsprogramm) entspricht und der Anteil sich auf die Gesamtfläche Hamburgs zum Stichtag 01.06.2018 bezieht.“

Die im Gesetz vorgesehene Anhörung der Initiatoren der Volksinitiative im Ausschuss für Umwelt und Energie erfolgte zusammen mit dem Stadtentwicklungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft am 02. November 2018.

Im Anschluss daran sind die antragstellenden Fraktionen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative in den Dialog getreten, um die Möglichkeiten für einen Kompromiss auszuloten. Nach vielen intensiven Gesprächen ist mit dem nachfolgenden Ersuchen ein Konsens gelungen, der zu einer Beendigung des laufenden Volksgesetzgebungsverfahrens führen soll.

Die Initiatorender erklären zur Begründung ihrer Volksinitiative Folgendes:

„Die Erkenntnis des ehemaligen hamburgischen Oberbaudirektors Fritz Schumachers, dass Bauflächen gewollt oder ungewollt entstehen, Freiflächen jedoch gerade dann verschwinden, wenn man sich nicht um sie kümmert, ist rund 100 Jahre später relevanter denn je. Denn seither hat der innerstädtische Freiraum durch Siedlungsentwicklung deutlich abgenommen. Obwohl Hamburg heute etwa so viele Einwohnerinnen und Einwohner hat wie in den 1960er Jahren, wurde seither ein Drittel mehr Fläche für Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturentwicklung in Anspruch genommen.

Weil der Trend zu Flächenverbrauch ungebremst anhält, stehen in Hamburg aktuell und zukünftig viele Frei- und Grünflächen zur Disposition. Dabei ist der dauerhafte Erhalt grüner Landschaftsachsen und von Grünflächen unverzichtbar. So bedeutet der Verlust jeder Grünfläche im urbanen Raum und jeder Eingriff in Biotopverbindungen nicht nur einen Verlust an Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Mit der Reduzierung des Stadtgrüns durch unterschiedliche Bautätigkeiten geht zudem ein Verlust an Lebensqualität einher. Das ist ein soziales Problem, denn mangelnde Grünversorgung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden. Unverzichtbar sind ausreichende Grünflächen ebenfalls für ein angenehmes Stadtklima. Stadtgrün beugt, im Kleinen wie im Großen, besonders in Zeiten eines durch den Klimawandel bedingten Anstiegs städtischer Temperaturen der Überhitzung ganzer Quartiere vor.

Weltweit wachsen Metropolen und Metropolregionen. Es drängt Menschen in Städte mit besserer Arbeits-, Verkehrs- oder digitaler Infrastruktur. Dieser Trend führt – entgegen der grundgesetzlichen Zielvorgabe gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land – besonders im ländlichen Raum zur Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Schulen, Kitas und Supermärkte schließen, Ärzte wandern ab, ganze Regionen werden vom ÖPNV abgekoppelt. Durch den Zuzug aus der Provinz wächst der Druck auf Städte, Infrastruktur von Verkehr bis Wohnen stetig anzupassen. Auch im räumlich begrenzten Stadtstaat Hamburg. Die Folge: Hamburgs Natur ist massiv in Gefahr.

Um diesen für Mensch und Natur negativen Trend zu stoppen, hat der NABU Landesverband im Dezember 2017 die Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ gestartet. Dabei geht es den Initiatoren, obwohl über die Fragestellung zur Volksinitiative rechtlich eingeschränkt, nicht allein um den Erhalt verbleibender Grünflächen. Ziel ist auch, über die Sicherung des Stadtgrüns die Lebensqualität für die Hamburgerinnen und Hamburger zu fördern und das in Teilbereichen angespannte Stadtklima nicht weiter zu verschlechtern.

Ein schwieriges Unterfangen, denn Gewerbe, Verkehr und Wohnungswirtschaft fordern immer neue Flächen für Gewerbeansiedlung (z. B. Rahlstedt 131 rund 40 Hektar, Altenwerder West 40 Hektar) oder Verkehrsinfrastrukturentwicklung (u. a. A 26 Ost und West, insgesamt 100 Hektar). Hinzu kommt der Wohnungsbau. Insbesondere durch die im Bündnis für das Wohnen zwischen Senat und Wohnungswirtschaft vereinbarten jährlich 10.000 Genehmigungen für neue Wohnungen steigt der Druck auf verbliebene Grün- und Freiflächen. Allein 67 Hektar Flächenbedarf ergeben sich aus dem Vertrag, den der Senat mit der Wohnungswirtschaft ausgehandelt hat. Jährlich. Nimmt man Gewerbe- und Verkehrsinfrastruktur hinzu, summiert sich der Bedarf für Stadtentwicklung auf rund 180 Hektar pro Jahr. Dabei wird selbst der Status aktuell geschützter Gebiete von einzelnen gesellschaftlichen Akteuren in Frage gestellt. So sollen beispielsweise 16 Hektar Landschaftsschutzgebiet bei Wilhelmsburg bebaut werden, um mit diesen Einnahmen einen Autobahntunnel der A 26 Ost bei Wilhelmsburg zu finanzieren.

Angesichts der dramatischen Entwicklung der vergangenen Jahre und vielfältiger zukünftiger Herausforderungen müssen deswegen kluge Lösungen für eine langfristige und ökologisch sinnvolle Stadtentwicklung in Hamburg gefunden werden. Dazu gehört, seitens von Politik und Verwaltung bestehende Werkzeuge wie die Freiraumbedarfsanalyse, den Hamburger Klimaplan oder das Landschaftsprogramm stärker bei der Planung zu beachten, als das bisher der Fall gewesen ist. Die Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ setzen sich für den Erhalt des Grüns für Mensch und Natur ein. Die Siedlungsentwicklung sollte ggf. über eine maßvolle doppelte Innenentwicklung im innerstädtischen Bereich, eine Aufstockung mit Augenmaß, behutsame Nachverdichtung in Randlagen, sinnvolles Flächenrecycling (z. B. Kleiner Grasbrook), die Nutzung von Potentialen entlang großer Magistralen (Supermarktparkplätze, Gewerbeflächen) und den größtmöglichen Verzicht auf Einzelhausbebauung in neuen Quartieren erfolgen. Auch muss entlang großer Ausfallstraßen über die Landesgrenzen hinaus gedacht werden. Mit Umlandkommunen in benachbarten Föderalstaaten müssen gemeinsame raumplanerische Lösungen und Verbesserungen des ÖPNV entwickelt und umgesetzt werden.

Zudem setzen sich die Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ dafür ein, den schleichenden aber erheblichen Grünverlust angesichts eines über die letzten Dekaden unzureichend umgesetzten Ausgleich für Eingriffe in Natur und Umwelt zu stoppen. Hier ist Handlungsbedarf. Denn wenn Stadtentwicklung gelingen, Artenvielfalt erhalten werden, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessert und das Stadtklima nicht weiter verschlechtert werden sollen, müssen Naturverluste zukünftig so kompensiert werden, dass reale Verluste trotzdem ein lebenswertes Hamburg garantieren.“

 

II. Rot-Grüne Politik für Grünerhalt und Verbesserung der Naturqualität

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen hat Hamburg in den vergangenen Jahren viel für den Erhalt von Hamburgs Stadtgrün und für die Verbesserung der Naturqualität auf den Flächen Hamburgs getan, um auch bei wachsender Bevölkerung den besonderen Charakter der grünen Metropole am Wasser mit hoher Lebensqualität und vielen Grünflächen zu bewahren.

Mit den Festlegungen dieser Drucksache wollen wir den Bedarfen an zusätzlichem Wohnraum und sozialer Infrastruktur klug und flächenschonend gerecht werden und setzen auf eine prioritäre nachhaltige Entwicklung der inneren Stadt, die durch eine behutsame Außenentwicklung ergänzt wird. Da Siedlungsentwicklung nicht an den Landesgrenzen halt macht, setzen wir dabei auf die Kooperation in der Metropolregion insbesondere mit den Umlandkreisen.

Im Interesse eines aktiven Klimaschutzes und zum Schutz der Grünflächen Hamburgs vor weiterem Flächenverbrauch hat sich der Senat klar zur Priorität der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung bekannt. Dafür streben wir eine hohe Flächeneffizienz an, wollen grundsätzlich Konversionsflächen bevorzugt nutzen und setzen auf urbane Entwicklung mit hoher Freiraumqualität. Die für die Hamburgerinnen und Hamburger wichtigen unterschiedlichen Funktionen und Potentiale des Stadtgrüns in der inneren Stadt, etwa als Raum für Freizeitaktivitäten oder für Stadtökologie und Klima, wollen wir mit dieser Drucksache weiter stärken.

Auch in der äußeren Stadt hat der Schutz von Grünflächen schon jetzt einen hohen Stellenwert. Unsere Politik ist es, die Flächen des Biotopverbundes, Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächig wahrnehmbare Naturräume zu schützen. Eingriffe im Sinne von Siedlungsentwicklung müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden und die für den Naturschutz und Naturerhalt notwendigen Ausgleichsflächen sind mit hoher Priorität zu realisieren. Die dafür auszuweisenden Flächen sind von Anfang an mit zu planen, nachzuweisen und zügig sowie verbindlich umzusetzen. Dabei gilt: In Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern ist eine Bebauung nicht möglich. Der für die Hamburgerinnen und Hamburger notwendige Wohnungsneubau soll flächenschonend in aller Regel in vorwiegend mehrgeschossiger Bauweise vorgenommen werden.

Um eine nachhaltige Flächenpolitik weiter zu fördern, wurden die über die Umweltbehörde verteilten Abteilungen und Einheiten zur Flächen- und Grünpolitik in einem Amt gebündelt. Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz werden damit zu einem neuen Schwerpunkt in Hamburgs Umweltpolitik.

Auch der bereits seit vielen Jahren eingeschlagene Weg, die Agrarwirtschaft Hamburgs an die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes anzupassen, soll weiter vorangetrieben werden. Mit Fördermaßnahmen, Forschungsprojekten insbesondere im Bereich des biologischen Pflanzenschutzes und der Beratungs-leistungen, werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Umstellung auf eine stärker dem Natur- und Umweltschutz angepasste Produktion begleitet. Diese Aktivitäten werden sich auch in der Verbesserung der Naturqualität niederschlagen.

Mit dem Naturcent hat Hamburg einen bundesweit einmaligen Finanzierungsmechanismus geschaffen, der den erhöhten Pflegeanforderungen der wertvollen Grünflächen in einer wachsenden Stadt Rechnung trägt. Der Naturcent ist ein „ökologischer Finanzausgleich“, der bei Nutzung von Grün- und Brachflächen automatisch eine finanzielle Zuführung im Haushalt zugunsten des Umweltbereichs bewirkt. Die Höhe der zusätzlichen Gelder für die Umwelt bemisst sich dabei nach der höheren Grundsteuer, die nach Fertigstellung der Bebauung erhoben wird. Die so generierten Einnahmen fließen aufwachsend und dauerhaft in die Pflege von Hamburgs Parks und Naturschutzgebieten.

Das 2017 gestartete Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg!“ ist ein weiterer Baustein, um Hamburgs Naturkapital in Form von vielfältigen Park- und Grünanlagen, Naturschutzgebieten und Biotopverbundflächen zu entwickeln. Ziele von „Natürlich Hamburg!“ sind der Schutz von Natur und Landschaft in der urbanen Stadt und die Entwicklung einer vielfältigen, grünen Infrastruktur. „Natürlich Hamburg!“ fördert die biologische Vielfalt nicht nur an den Rändern der Stadt, sondern auch im Herzen der City, und sichert den Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie das Naturerleben für alle Hamburgerinnen und Hamburger.

Auch die Investition von 27 Millionen Euro pro Jahr in die Sauberkeitsoffensive „Hamburg – gepflegt und grün“ trägt dazu bei, den Zustand von Hamburgs grünen Parks und Plätzen zu verbessern und sie vor Vermüllung zu schützen. Die Stadtreinigung Hamburg kümmert sich mit über 400 zusätzlichen Kräften um die bessere alltägliche Pflege von Parkanlagen, Grünflächen und Grünstreifen an den Straßen. Dadurch haben auch die Bezirke mehr Mittel zur Verfügung, damit auch stark frequentierte Grünanlagen dauerhaft in einem guten Zustand bleiben und zu einer hohen Lebensqualität in Hamburg beitragen.

Eine besondere Herausforderung angesichts der verstärkten Nutzung von Grünanlagen ist die fortwährende und angemessene Instandhaltung der öffentlichen Grünanlagen einschließlich der Spielplätze. Hierzu baut der Senat Erhaltungsmanagementsysteme (EMS) auf, das eine systematische und vorausschauende Erhaltungsplanung für Grünanlagen, Wälder und Spielplätze ermöglichen.

Hamburg setzt aber nicht nur auf neue Mechanismen bei Erhalt, Pflege und Verbesserung von Grünflächen und Parks, sondern schafft auch neue Naturschutzgebiete sowie Grün- und Erholungsanlagen.

Beim Ausbau der Grün- und Erholungsanlagen wurden wichtige Projekte auf den Weg gebracht:

? Im Zuge der hervorgehobenen städtebaulichen Entwicklung des Hamburger Ostens wird die Entwicklung des Alster-Elbe-Grünzuges voran getrieben und die hierfür erforderliche haushälterische Vorsorge getroffen.

? Im Verlaufe der Landschaftsachse Horner Geest ist die Umsetzung der im Rahmen eines umfänglichen Beteiligungsverfahrens identifizierten Bürgerprojekte eingeleitet worden.

? Das Flächenkonzept von Ohlsdorf 2050 sieht u. a. vor, den Parkanteil des Ohlsdorfer Friedhofes und damit die Bedeutung der Fläche für die Erholung in abgegrenzten Bereichen stärker zu entwickeln.

? Für Planten und Blomen wird 2019 ein neuer Eingangsbereich geschaffen. Mit der Schließung, Verfüllung und Einbeziehung der ehemaligen Marseiller Straße in die Anlage wird in 2020 ein erheblicher Flächengewinn für den Park realisiert.

? Die Baumaßnahmen im Bereich der Neuen Mitte Altona schreiten fort. Dies schließt die Parkanlage des Quartiers ein.

? Neue Naturschutzgebiete sind in Allermöhe, Neuland und Volksdorf ausgewiesen worden.

? Die Erweiterung von zwei bestehenden Naturschutzgebieten und die Ausweisung eines neuen ist im Grundsatz beschlossen und wird umgesetzt.

? Die Bundesförderung für die Hamburger Gründachstrategie wurde nach vierjähriger Projektlaufzeit erfolgreich beendet. Seit Programmstart wurden von der Investitions- und Förderbank 110 Anträge mit einer Gründachfläche von 39.023 qm bewilligt. 154 weitere Anträge laufen aktuell. In Hamburg gibt es 5.764 begrünte Dächer mit insgesamt 138,3 ha.

? Mit der Überdeckelung der A7 in Schnelsen, Stellingen und Altona entstehen neue Grün- und Erholungsflächen.

 

III. Gemeinsamer Rahmen

Die antragstellenden Fraktionen sind sich mit der Volksinitiative darin einig, dass sich der Erhalt des Hamburger Grüns nicht allein durch quantitative Kriterien beschreiben lässt, sondern ebenso qualitative Kriterien entscheidend sind. Um Einigkeit zu erreichen und Fortschritte nachvollziehbar und messbar darstellen zu können, müssen zudem gemeinsam akzeptierte Datengrundlagen erarbeitet werden. Darum ist dafür zu sorgen, dass alle für die Stadt Hamburg handelnden Akteure den Konsens mit der Volksinitiative aktiv umsetzen.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

 

1. Naturquantität

Mit knapp unter 10 Prozent hält Hamburg bundesweit einen Spitzenplatz beim Anteil der Naturschutzgebiete (NSG) an der Landesfläche, den wir weiter ausbauen wollen. Weitere 18,9 Prozent der Landesfläche werden dauerhaft als Landschaftsschutzgebiete (LSG) erhalten. Auch der Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wird geschützt und bei der Entwicklung neuer Quartiere durch die Schaffung neuer öffentlicher Grünanlagen auch flächenmäßig weiter ausgebaut. Daneben gehören die innerstädtischen Landschaftsachsen, beide Grünen Ringe sowie bedeutsame Grünverbindungen und vorhandene Parkanlagen zum „Grünen Netz Hamburg“, dessen Flächen innerhalb des 2. Grünen Ringes weitestgehend von Bebauung freizuhalten sind.

 

2. Naturqualität

In Hamburg werden bisher in einem Turnus von acht Jahren alle Lebensräume durch eine Biotopkartierung erfasst. Über eine qualitative Bewertung dieser Biotope in einer neunstufigen Skala entsteht für jede kartierte Fläche ein konkreter Biotopwert, der die Naturqualität in einer konkreten Messzahl abbildet. Unter Berücksichtigung ihrer Nutzungen sowie Gefährdungen können darauf aufbauend Entwicklungsziele und Pflegemaßnahmen für die einzelnen Lebensräume erarbeitet und festgelegt werden. Um die Aktualität der Daten zu verbessern, soll der Kartierungszyklus auf fünf Jahre verkürzt werden, so dass jährlich 20 Prozent der Landesfläche neu erfasst und bewertet werden können.

Das Ziel der antragstellenden Fraktionen ist es, trotz weiterer notwendiger Baumaßnahmen und damit einhergehenden Versiegelungen, die Naturqualität – gemessen am durchschnittlichen Biotopwert aller Hamburger Flächen – dauerhaft und kontinuierlich anzuheben. Dazu sind qualitative Maßnahmen zur Verbesserung der Naturqualität notwendig, die wir mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen hinterlegen. Damit lassen sich die gezielten Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen weiter intensivieren. Die Biodiversität kann so auf vielen Flächen gesteigert werden. Dies gilt insbesondere für Naturschutzgebiete.

 

3. Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Die vollständige und zügige Umsetzung aller mit der Volksinitiative Grünerhalt vereinbarten Regelungen benötigen ein hohes Maß an Engagement aller beteiligten Behörden und städtischen Akteure. Dazu gehören die Fachbehörden auf Landesebene, die Bezirksämter und Hamburgs öffentliche Unternehmen.

In Anlehnung an das erfolgreiche „Bündnis für den Radverkehr“ und das „Bündnis für das Wohnen“ in Hamburg initiieren wir einen „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“, mit dem sich alle verantwortlichen Partner auf die Ziele der im Konsens mit der Volksinitiative Grünerhalt vereinbarten Regelungen verpflichten und für deren eigenverantwortliche und aktive Umsetzung sorgen.

Der Vertrag definiert die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen und konkretisiert ein Arbeitsprogramm, in dem die Vertragspartner aufbauend auf dieser Drucksache konkrete Umsetzungsschritte und Maßnahmen festlegen. Zudem wird mit dem „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ die Funktion einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators für Hamburgs Grün in der Behörde für Umwelt und Energie geschaffen. Die Aufgabe wird von der Staatsrätin bzw. dem Staatsrat wahrgenommen.

 

4. Datengrundlagen

Die Versiegelungskarte Hamburg stellt seit 1984 die unterschiedlichen Versiegelungsgrade des Stadtgebietes infolge von Nutzung und Bebauung dar. Sie wird derzeit ca. alle 5 Jahre neu herausgegeben. Sie gibt einen Überblick über den Flächenverbrauch und bildet qualitative Einflüsse z. B. auf Stadtklima, Grundwasserneubildung und Stadtentwässerung ab.

Die Schwachstelle der Versiegelungskarte ist das Alter ihrer Datengrundlagen. Das Ausmaß der Versiegelung wird aus der Biotopkartierung hergeleitet, deren Daten zwischen zwei und zwölf Jahren alt sind.

Trotz Fortschritten in der Auswertungsmethodik ist die Differenziertheit der Versiegelungskarte vor dem Hintergrund der Möglichkeiten der Satellitentechnik nicht mehr zeitgemäß.

Wir wollen deshalb den technologischen Fortschritt für eine neue satellitengestützte Bestandskarte nutzen, die Veränderungen in der Qualität und Quantität von Grünflächen sowie der Versiegelung und der Flächenentwicklung über die Jahre detailliert und zuverlässig abbildet und vergleichbar macht. Darauf aufbauend soll die regelmäßige Berichterstattung an die Bürgerschaft mit aktuelleren und viel differenzierter aufgeschlüsselten Daten wesentlich verbessert werden.

 

5. Vereinbarung

Die Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ haben erklärt, dass sie nach erfolgtem Beschluss durch die Bürgerschaft ihre Vorlage gemäß § 8 VAbstG gegenüber dem Senat zurücknehmen werden.

Die antragstellenden Fraktionen sichern zu, dass die in diesem Ersuchen aufgeführten Aufträge und Maßnahmen zeitgerecht von der zuständigen Behörde aufgegriffen und sachgerecht umgesetzt werden. Es soll dabei ein Austausch auf Basis der jährlichen Berichte des Senats an die Bürgerschaft zwischen den Initiatoren und den Regierungsfraktionen stattfinden.

?

 

A. Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Die Bürgerschaft erkennt an, dass die Flächen von NSG, LSG, Biotopverbund und Grünanlagen für Naturschutz, Wasserhaushalt, Klima und Erholung eine hohe Bedeutung haben und diese Bedeutung im Zuge der Hamburger Wohnungsbauoffensive und weiteren Gewerbe- und Infrastrukturprojekten noch zunehmen wird.

Bürgerschaft und Volksinitiative sind sich darüber einig, dass Hamburg insbesondere vor dem Hintergrund des Bedarfes an zusätzlichem Wohnraum für die Hamburger Bevölkerung, an Gewerbeflächen sowie an sozialer und technischer Infrastruktur in unserer Stadt weiterhin auch diesen Flächenbedarf decken können muss und wird. Das erfordert eine nachhaltige Innenentwicklung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Freiraumbedarfsanalyse sowie eine ergänzende behutsame Außenentwicklung. Beides erfolgt unter Beachtung der grundsätzlichen Ziele dieser Drucksache.

In diesem Sinne sind sich die Beteiligten zudem einig, bei der Siedlungsentwicklung in der Metropolregion Hamburg die Zusammenarbeit insbesondere mit den Umlandkreisen zu verstärken und verbindlicher zu machen.

 

B. Der Senat wird ersucht,

I. Naturquantität

1. mindestens 10 Prozent der Landesfläche dauerhaft unter Naturschutz zu stellen. Diese Flächen müssen von der Inanspruchnahme für Siedlungszwecke frei gehalten werden.

2. den schutzbedürftigen Anteil der Landschaftsschutzgebiete auf dem aktuellen Stand zu halten (18,9 Prozent), soweit sie nicht zu Naturschutzgebieten aufgewertet werden. Auch bei Inanspruchnahme einzelner LSG-Flächen soll der LSG-Anteil an der Hamburger Gesamtfläche nicht sinken. Dies soll im Rahmen der jährlichen Berichterstattung festgestellt werden. Im Rahmen seines ersten Berichts zu dieser Drucksache soll der Senat darlegen, wie er eine dauerhafte Sicherung von 18,9 Prozent LSG-Fläche gewährleistet. Hierfür sind geeignete Flächenpotentiale darzustellen.

3. den Anteil an Flächen des Biotopverbunds auf dem aktuellen Stand zu halten (23,2 Prozent). Auch bei Inanspruchnahme einzelner Flächen des Biotopverbunds soll der Anteil an der Hamburger Gesamtfläche nicht sinken. Dies soll im Rahmen der jährlichen Berichterstattung festgestellt werden. Im Rahmen seines ersten Berichts zu dieser Drucksache soll der Senat darlegen, wie er eine dauerhafte Sicherung von 23,2 Prozent Biotopverbunds-Fläche gewährleistet. Hierfür sind geeignete Flächenpotentiale darzustellen.

4. die zum 17.05.2016 noch unbebauten und noch nicht anderweitig planungsbefangenen Flächen des Grünen Netzes innerhalb des 2. Grünen Ringes (einschließlich vorhandenen Bestands an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen) in geeigneter Maßstäblichkeit abzugrenzen und künftig von Bebauung freizuhalten. Sollte dennoch eine kleinflächige Inanspruchnahme notwendig sein, wird – unter Berücksichtigung des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs – wenn möglich eine alternative, gleich große Freifläche, möglichst in räumlicher Nähe, gesichert und hergerichtet. In begründeten Einzelfällen können alternativ auch andere geeignete landschaftsplanerische und landschaftspflegerische Maßnahmen, die eine qualitative Verbesserung der Freiraumsituation bzw. Aufwertung des vorhandenen Freiraums erwirken, durchgeführt werden. In der äußeren Stadt sollen die Flächen des Biotopverbundes, der Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächige Naturräume erhalten bleiben und unvermeidliche Eingriffe naturschutzrechtlich ausgeglichen werden.

5. dafür Sorge zu tragen, dass Hamburg auch künftig den Charakter der Grünen Metropole am Wasser bewahrt. Der vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen darf daher grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Bei der Entwicklung neuer Quartiere sollen regelhaft weitere öffentliche Grünanlagen geschaffen werden, soweit sie nicht direkt an vorhandenen großen öffentlichen Parkanlagen liegen. In der Summe wird der Flächenumfang in den nächsten Jahren zunehmen und die Potentiale zur Erhöhung des Biotopwertes bzw. Naturwertes werden von vornherein mitberücksichtigt.

 

II. Naturqualität

6. den Naturzustand Hamburgs beständig zu verbessern, die Hälfte der NSG-Fläche binnen 10 Jahren um eine Stufe im Sinne der Biotopkartierung aufzuwerten (Ausgangspunkt ist der Biotopwert 6,38 am 01.04.2019 für die Fläche der aktuellen Naturschutzgebiete).

7. und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Naturqualität in Hamburg auch außerhalb der Naturschutzgebiete gemessen am Durchschnittswert der Biotopkartierung bis 2030 steigt, und gleichzeitig die Anzahl der FFH-Lebensraumtypen, die sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, von 2 auf 11 von insgesamt 25 im Hamburger Stadtgebiet zu erhöhen (Ausgangspunkt des Biotopwertes außerhalb der NSGs ist der am 20.02.2019 festgestellte Biotopwert von 3,51). Unbenommen bleibt, dass Ausgleichsmaßnahmen, soweit naturschutzfachlich etwa aus Gründen der Ortsnähe und aus stadtentwicklungspolitischen Gründen sinnvoll, auch außerhalb Hamburgs möglich bleiben.

8. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG als landesrechtliche Abweichung auf Landschaftsschutzgebiete erweitert und dafür Sorge zu tragen, dass den betroffenen Fachbehörden ausreichend Mittel und die nötigen Informationen für eine Ausübung dieses Vorkaufsrechts zur Verfügung stehen.

9. öffentliche Grünflächen im Rahmen des Erhaltungsmanagements Grün zu erfassen und entsprechend den hierin festgelegten Pflegebedarfen dauerhaft zu unterhalten. Im Rahmen der Festlegung der Pflegebedarfe sollen zugleich auch Potenziale zur Verbesserung des Naturinventars der Grünflächen gehoben werden. Soweit vorhanden sollen die bestehenden Pflege- und Entwicklungspläne Berücksichtigung finden. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden dafür bereitgestellt.

Es ist dabei sicher zu stellen, dass insbesondere für die hoch frequentierten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in den dichteren, innerstädtischen Quartieren die Pflegebedarfe so ausgerichtet werden, dass ein hoher Standard der Nutzungsqualität erreicht wird. Dies beinhaltet auch weiterhin die angemessene Reinigung der Flächen.

10. Es wird für die Umsetzung von städtischen naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein Andienungsgebot an das „Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege“ eingeführt. Dadurch können die Maßnahmen gebündelt und in hoher Qualität umgesetzt werden.

11. Behörden, Bezirke und Landesbetriebe sollen vor Vergabe von Pflegeaufträgen und Verpachtung von Grün-, Landwirtschafts- oder sonstigen naturnahen Flächen einen Abgleich mit dem Biotopkataster hinsichtlich rechtlich geschützter Biotope und dem Kompensationsverzeichnis hinsichtlich Ausgleichsfestsetzungen vornehmen, um die Einhaltung von dort genannten Zielsetzungen sicherzustellen. Bei der Verpachtung und Pflege städtischer Flächen in Naturschutzgebieten, von gesetzlich geschützten Biotopen oder von festgesetzten Ausgleichsflächen ist eine Abstimmung mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) erforderlich.

12. zehn ganze Stellen für Ranger in den Naturschutzgebieten und dem Biotopverbund dauerhaft einzurichten.

13. die vorhandenen LSG-VO in Hamburg bis 2024 nach dem Vorbild der LSG-VO Wilhelmsburg Osten zu modernisieren. Hierfür ist eine zusätzliche Vollzeitstelle zur Verfügung zu stellen.

14. zur Verbesserung des Zustands von Hamburgs Natur insbesondere in den Naturschutzgebieten dem Einzelplan 6.2, Produktgruppe 292.13, strukturelle Personal- und Sachmittel in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Die Anhebung soll stufenweise wie folgt vorgenommen werden: 2019 0,5 Millionen Euro, 2020 2,5 Millionen Euro, ab 2021 4,5 Millionen Euro pro Jahr.

15. Ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verbesserung der Eingriffsregelung durch bessere Kontrollen und Nachsteuerung städtischer Ausgleichsmaßnahmen 450.000 Euro pro Jahr für Personal und Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

16. für alle vereinbarten Maßnahmen zu prüfen, ob dafür zusätzliche Fördermittel aus Bundesmitteln oder auf europäischer Ebene einzuwerben sind und entsprechende Förderungen zu beantragen.

 

III. Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

17. einen „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung zu schließen. Ziel soll es sein, Hamburgs Stadtgrün gemeinsam und strategisch abgestimmt entlang der Ziele dieses Antrages zu entwickeln. Zur administrativen Bündelung und Abstimmung wird die Staatsrätin/der Staatsrat der Behörde für Umwelt und Energie mit dem Amt der Grünkoordinatorin/des Grünkoordinators betraut.

 

IV. Bericht

18. Inhalte und Methodik eines Monitorings zur Entwicklung von Hamburgs Natur und Grün zu erarbeiten, das aus den folgenden Komponenten besteht:

a) Sachstand und Veränderungen in der Qualität und Quantität von Hamburgs Natur auf Basis der Biotopkartierung, die in einem Fünf-Jahres-Turnus die Gesamtfläche der Stadt erfassen soll.

b) Sachstand und Veränderungen der Bodenversiegelung auf der Basis satellitengestützter Datenerfassung. Dieses Monitoring soll erstmals am 30. Juni 2024 vorliegen und alle 5 Jahre vorgelegt werden.

19. über die bauliche Inanspruchnahme von Grünflächen des Grünen Netzes in der inneren Stadt bis einschließlich 2. Grüner Ring und der dafür durchgeführten Kompensation zu berichten.

20. über den Umsetzungsstand dieses Ersuchens der Bürgerschaft jährlich zu berichten.

 

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Anlage:

Erläuterung zum Petitumspunkt 4.

Die in Petitumspunkt Nr. 4 verankerte Kompensationspflicht (keine Kompensation im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) für die Inanspruchnahme von Flächen des grünen Netzes innerhalb des 2. Grünen Ringes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe, die in der nachfolgenden Liste genannt werden. Die Flächenkulisse des grünen Netzes innerhalb des 2. Grünen Ringes ist dabei in der Fachkarte „Grün vernetzen“ (Karte) dargestellt.

In Bezug auf die bereits baulich genutzten Flächen auf dieser Liste ist bei einer Neubebauung jedoch die Integration von grünen Wegeverbindungen oder nutzbaren Freiflächenanteilen zu berücksichtigen.

Wohnbauflächen:

Bezirk Belegenheit ca. Bruttofläche in ha

Altona Trabrennbahn Bahrenfeld 23,06

Altona August-Kirch-Straße 15,02

Altona Holstenkamp 3,98

Eimsbüttel Julius-Vosseler-Straße (Kleingärten) 1,74

Eimsbüttel Spannskamp (Stadtpark Eimsbüttel) 0,44

Hamburg-Mitte Gartenstadt Billstedt - Öjendorf 32,58

Hamburg-Mitte Hafentor 0,11

Hamburg-Mitte Östl. Haferblöcken 7,4

Hamburg-Mitte Elbbrücken 6,85

Hamburg-Mitte Baakenhafen 3,86

Hamburg-Mitte Spreehafenviertel 3,24

Hamburg-Mitte Elbinselquartier 15,97

Hamburg-Mitte Wilhelmsburger Rathausviertel 4,67

Hamburg-Mitte Haulander Weg 8,26

Hamburg-Nord Im Grünen Grunde 0,66

 

 

Wohnbauflächen – bereits baulich genutzt

Bezirk Belegenheit ca. Bruttofläche in ha

Altona Große Elbstr. (Areal-West) 0,25

Eimsbüttel Julius-Vosseler-Str./ Eidelstedter Weg/ Bötelkamp 1,11

Hamburg-Mitte Wohlwillstraße (Gewerbeschule) 0,35

Hamburg-Mitte Schleemer Park 0,57

Hamburg-Mitte Billstedter Hauptstraße/Geesthang- 0,59

Hamburg-Nord Hufnerstraße 0,13

Harburg Blohmstr. 22/Kanalplatz 15 0,41

Harburg Bleicherweg/Helmsweg 0,23

Harburg Hastedtplatz 2 0,15

Harburg Gottschalkring 1 0,20

Harburg Masterplan Harburger Innenstadt 1,89

Gewerbeflächen:

Bezirk Belegenheit ca. Bruttofläche in ha

Altona Schnackenburgallee (westl.) 2,9

Hamburg-Mitte Schlenzigstraße 0,8

Hamburg-Mitte Georg-Wilhelm-Straße 2,0

Harburg Hörstener Straße 12,5

Harburg Am Radeland 18

 

Gewerbeflächen – bereits baulich genutzt:

Bezirk Belegenheit ca. Bruttofläche in ha

Altona Parkplatz Braun 9,0

Hamburg-Mitte Mühlenhagen 155 0,1

Hamburg-Mitte Mühlenhagen 165 0,3

Hamburg-Mitte Rotenbrückenweg 1,0

Hamburg-Mitte Andreas-Meyer-Straße 0,7

Eimsbüttel Vogt-Kölln-Straße 0,7

Harburg Nartenstraße 0,2

Harburg Stader Straße 28 0,2

Harburg Östlicher Bahnhofskanal (Westseite) 0,7

 

Ausgenommen vom Kompensationsgebot für die Inanspruchnahme von Flächen des grünen Netzes innerhalb des 2. Grünen Ringes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet, im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarte Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten.

 

 

?

Erläuterung zum Petitumspunkt 17:

Der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün wird zwischen folgenden Akteuren geschlossen:

• den Bezirken (analog des Vertrages für Hamburg),

• dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG),

• der Hamburger Friedhöfe AöR,

• dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG),

• der Hamburger Hochbahn AG,

• der Hamburg Wasser,

• der Hamburg Port Authority AöR (HPA),

• der HafenCity Hamburg GmbH mit dem Sondervermögen Stadt und Hafen sowie dem Sondervermögen Schulimmobilien mit Schulbau Hamburg und

Gebäudemanagement Hamburg GmbH,

• der IBA Hamburg GmbH.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Ulrike Sparr
  • Olaf Duge
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion