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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Wahlrecht mit 16 endlich auch bei Bundestags- und Europawahlen ermöglichen

Mittwoch, 02.09.2020

Nicht nur die aktuelle Corona-Pandemie, sondern ebenso der Klimawandel und der erstarkende Rechtsextremismus und -populismus stellen unsere Gesellschaft vor mannigfaltige und große Herausforderungen. Umso wichtiger stellt sich vor diesem Hintergrund die Aufgabe dar, Politikverdrossenheit zu verhindern und politisches Engagement und politische Teilhabe zu stärken. Dabei ist es insbesondere auch die Generation junger Menschen, über deren zukünftige Perspektiven und Lebensentwürfe heute mitentschieden wird. Allerdings ist den unter 18-Jährigen die direkteste und einfachste Form politischer Beteiligung und Teilhabe – das Recht zu wählen – auf Bundes- wie auch europäischer Ebene verwehrt. Dass diese junge Generation engagiert und gewillt ist, sich für gesellschaftliche und politische Fragestellungen einzusetzen, haben nicht zuletzt die zahlreichen Demonstrationen für den Klimaschutz deutlich gezeigt. Auch Studien und die Forschung lassen keinen überzeugenden Grund erkennen, warum 16- und 17-Jährige nicht bereits wählen können sollten.

SPD und Grüne fordern daher schon seit langem eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Bundestags- sowie die Europawahl. Eine Umsetzung ist allerdings bislang am Widerstand der Unionsparteien gescheitert.

Hamburg nimmt hier neben wenigen anderen Bundesländern bereits eine Vorreiterrolle ein. Auf Landesebene wurde das aktive Wahlrecht im Jahr 2013 für die Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen abgesenkt. Mit der Absenkung des Wahlalters in Hamburg einher ging ein in Zusammenarbeit von Senat und Bürgerschaft, der Landeszentrale für politische Bildung und weiteren Organisationen und Verbänden in den letzten Jahren verstärktes Angebot an Informations- und Beteiligungsformaten insbesondere für Erstwählerinnen und -wähler. Und dies offenbar mit Erfolg: Die Auswertung der repräsentativen Wahlunterlagen für die Bürgerschaftswahl 2020 zeigt einen überdurchschnittlichen Anstieg der Wahlbeteiligung von jungen Wählerinnen und Wählern um etwa 11 Prozentpunkte auf 63,2 Prozent.

Aktuell haben die Parteispitzen von SPD und Grünen sowie führende Politikerinnen und Politiker mit entsprechenden Forderungen das Thema auf Bundesebene zur erneuten Diskussion gestellt. Hamburg sollte sich hier aktiv auf Bundesebene einbringen und der Forderung nach einer Absenkung des Wahlalters auch von Länderseite aus weiteren Rückenwind verleihen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, sich auf Bundesebene für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Bundestags- und Europawahlen einzusetzen.

sowie
  • der Abgeordneten Jennifer Jasberg
  • Eva Botzenhart
  • Sina Demirhan
  • Alske Freter
  • Britta Herrmann
  • Sina Imhof
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Till Steffen
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion