Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Wichtig für den Gesundheitsschutz für alle Menschen: Kostenfreie Masken und gute Informationen
Dienstag, 26.01.2021
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten-Konferenz (MPK) hat am 19. Januar 2021 eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und im Einzelhandel beschlossen. Damit sind sogenannte OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 gemeint. Gerade letztere bieten beim richtigen Tragen auch einen deutlich erhöhten Eigenschutz, sind in der Anschaffung aber auch deutlich teurer. Die Kosten sind für Menschen aus dem Regelsatz bzw. mit geringen Einkommen nicht zu bestreiten. Daher begrüßen wir es, dass der Senat Sozialleistungsbezieherinnen und -bezieher nach SGB II, SGB XII und AsylbLG einen Zuschuss zahlen wird, um die Mehrkosten zu decken. Damit übernimmt er eine Aufgabe, die eigentlich der Bund zu leisten hat. Um auch Geringverdienende besser unterstützen zu können, soll geprüft werden, ob so ein Zuschuss auch für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld gezahlt werden kann.
Darüber hinaus werden bereits jetzt z. B. über die Tafeln Masken an diese Zielgruppen verteilt. Auch zukünftig sollen medizinische Masken ergänzend zum Zuschuss an die Einrichtungen der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe und weitere Einrichtungen und Träger von sozialen Beratungseinrichtungen (z. B. Jobcenter, Grundsicherungsämter, Jugendämter, Beratungsstellen, Pflegeheime, Tafeln o. ä.) verteilt werden.
Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten. Diese Situationen entstehen häufig im beruflichen Kontext und deswegen verweist der MPK-Beschluss auch auf die Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer dann Home-Office zu ermöglichen, wenn dies möglich ist und ansonsten für Arbeitsschutzstandards zu sorgen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von medizinischen Masken.
Die Bürgerschaft möge beschließen,
Der Senat wird ersucht,
1. die Ausweitung des Zuschusses für Mehrbedarfe zur Anschaffung von medizinischen Masken auf Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld zu prüfen,
2. im Zuge der Ausgabe, aber auch generell die Öffentlichkeit über das richtige Tragen von medizinischen Masken (insbesondere FFP2) zu informieren und aufzuklären. Zudem Informationen zum sicheren Umgang und zu Möglichkeiten der geeigneten Aufbereitung und Wiederverwendung von medizinischen Masken bereitzustellen.
3. Den Austausch mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu suchen und diese – auch über Beschaffungsmöglichkeiten – aufzuklären, sodass diese ihrer Pflicht zur Bereitstellung von medizinischen Masken nachkommen und diese möglichst auch für den Arbeitsweg zur Verfügung stellen, sofern Tätigkeiten nicht im Home-Office erbracht werden können.
4. Der Bürgerschaft bis zum 31. März 2021 zu berichten.
- Kazim Abaci
- Annkathrin Behr
- Danial Ilkhanipour
- Regina Jäck
- Sabine Jansen
- Jan Koltze
- Claudia Loss (Fachsprecher:in Gesundheit)
- Iftikhar Malik
- Kirsten Martens
- Britta Schlage
- Ali Simsek
- Urs Tabbert
- Isabella Vértes-Schütter
- Güngör Yilmaz
sowie
- der Abgeordneten Mareike Engels
- Linus Jünemann
- Filiz Demirel
- Michael Gwosdz
- Britta Herrmann
- Christa Möller
- Andrea Nunne
- Gudrun Schittek
- Yusuf Uzundag
- Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion