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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

WLAN in Pflegeheimen

Donnerstag, 24.10.2019

Die Digitalisierung durchzieht jede Branche, den privaten Lebensbereich und auch jedes Lebensalter. Zugang zum Internet bedeutet Zugang zu Informationen, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe. Auch im hohen Lebensalter wird Internetnutzung immer wichtiger. Bedeutet es doch trotz eingeschränkter Mobilität, Kontakte pflegen zu können und über Bilder oder Videos an Erlebnissen und Geschehnissen im Leben von Angehörigen, Freundinnen und Freunden und anderen Mitmenschen teilhaben zu können. Auch ins Pflegeheim ziehen zunehmend Menschen selbstverständlich mit ihrem Smartphone ein. Mit Blick auf die kommenden Generationen wird das Thema noch an Bedeutung gewinnen und der Bedarf weiter steigen. Hauseigenes WLAN ist in stationären Pflegeheimen aber noch kein Standard. Internetnutzung und Smartphone-Anwendungen können daher häufig nicht in vollem Umfang angeboten werden.

Digitale Unterstützungssysteme werden im Pflegesetting zukünftig verstärkt eingesetzt werden. So gewährt das Pflegepersonalstärkungsgesetz Zuschüsse für digitale Anwendungen, die zur Entlastung der Pflegekräfte beitragen können, beispielsweise bei der Pflegedokumentation. Pflegedienste und Pflegeheime können zur Inanspruchnahme dieser Zuschüsse eine Beratung erhalten (vgl. Drs. 21/15403). Da die pflegerischen Unterstützungssysteme von ähnlichen technischen Voraussetzungen abhängen wie die Einrichtung von hauseigenem WLAN für die Bewohnerinnen und Bewohner, liegt es im gemeinsamen Interesse sowohl von Hausleitung, Belegschaft und Pflegebedürftigen, diese Voraussetzungen zu schaffen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird gebeten,

1. sich dafür einzusetzen, dass die Vorhaltung eines hauseigenen WLAN im Rahmenvertrag zur vollstationären pflegerischen Versorgung berücksichtigt wird,

2. die Beratungsleistung für Pflegeheime dahingehend auszuweiten, dass die Internetversorgung für Bewohnerinnen und Bewohner durch hauseigenes WLAN beim digitalen Ausbau mitgedacht wird,

3. alle Pflegeheime in Hamburg aufzufordern, die Voraussetzungen für die Einrichtung von hauseigenem WLAN für ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu benennen, sofern sie noch nicht darüber verfügen,

4. zu prüfen, ob die Einrichtung von hauseigenem WLAN in Pflegeheimen durch behördliches Fachwissen unterstützt werden kann.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE)