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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Wohnraumversorgung von Wohnungslosen und vordringlich Wohnungssuchenden weiter fördern

Mittwoch, 15.01.2020

Die Prävention und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit gehört zu den vordringlichen Aufgaben der Sozialpolitik in einer wachsenden Metropole. Der Senat hat in den vergangenen Monaten in vier zentralen Drucksachen – Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe (Drs. 21/16901), Obdach- und Wohnungslosenuntersuchung (Drs. 21/17230), Bericht zur Umsetzung des Konzepts zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum (Drs. 21/18395) und sozial gerechte Bodenpolitik für Hamburg (Drs. 21/18514) – dargelegt, dass Hamburg über ein wirksames Instrumentarium im Bereich der Prävention, der niedrigschwelligen Hilfen und der Vermittlung in Wohnraum verfügt, das beständig ausgebaut wird. Zuletzt haben die den Senat tragenden Fraktionen im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel zur personellen Verstärkung der Fachstellen für Wohnungsnotfälle (Drs. 21/15398) und zur Einrichtung eines Einzugs- und Begleitteams bei fördern & wohnen (Drs. 21/15401) bereitgestellt.

Die Bürgerschaft hat die Drs. 21/16901 und 21/17230 im zuständigen Ausschuss intensiv beraten. Dabei ist deutlich geworden, dass die im Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe beschriebenen Konzepte überaus erfolgreich und wirksam sind. Es ist gelungen, deutlich mehr zuvor obdachlose Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu versorgen. Es ist den Fachstellen gelungen, trotz deutlich steigender Fallzahlen und eines angespannten Wohnungsmarkts im Bereich der Prävention den Wohnungsverlust in der Regel abzuwenden und die Zahl der Vermittlung wohnungsloser Menschen in Wohnraum deutlich zu steigern. Und es gelingt durch begleitende Hilfen sehr erfolgreich, insbesondere Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen erfolgreich in regulären, eigenen Wohnraum zu vermitteln.

Gleichzeitig hat die Obdach- und Wohnungslosenuntersuchung gezeigt, dass die Zahl der obdach- und wohnungslosen Menschen seit 2009 deutlich angestiegen ist und sich die Zusammensetzung der Gruppe der obdachlosen Personen substantiell verändert hat. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat deshalb die in diesem Bereich tätigen Akteure zu einem Fachtag zusammengerufen, auf dem neben dem intensiven Austausch über die Situation auch die Entwicklung von Lösungsvorschlägen im Mittelpunkt stand. Eine kooperative Auswertung dieses Fachtags mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege findet statt. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen zeichnen sich Maßnahmen ab, die geeignet sind, dem Trend wachsender Zahlen an Wohnungslosen entgegenzuwirken mit dem Ziel, ihn letztlich umzukehren.

Es gilt insbesondere wirksame Angebote auszubauen, um die Versorgung mit Wohnraum für die schwächsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wohnungsmarkt weiter zu fördern.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. den Umfang der Plätze im sog. Stufe-3-Modell zur Begleitung und Unterstützung von Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen bei der Anmietung eigenen Wohnraums möglichst zu verdoppeln und in diesem Rahmen auch ein Housing-First Modellprojekt als ergänzenden Ansatz für Wohnraumversorgung von Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen in das System der Wohnungslosenhilfe in Hamburg zu integrieren;

2. den Kooperationsvertrag gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft mit dem Ziel weiterzuentwickeln, die Zahl der belegbaren Wohnungen für Personen bzw. Haushalte mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu erhöhen und diese Wohnungen für den unter 1 genannten Ausbau zu nutzen;

3. die im Kooperationsvertrag mit der Wohnungswirtschaft seitens der FHH vorgesehenen Garantien für Vermieterinnen und Vermieter, die an Personen der Stufe 2 vermieten, auch für private Einzel- bzw. Kleinvermieter zu öffnen;

4. zu prüfen, ob die Zuständigkeit der Fachstellen für Wohnungsnotfälle auch auf Fälle der sog. „verdeckten Wohnungslosigkeit“ ausgeweitet werden kann, um insbesondere Frauen und junge Menschen in prekären Wohnverhältnissen unterstützen zu können;

5. zu prüfen, inwiefern ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in die Arbeit des Einzugs- und Begleitteams von F&W und/oder der Fachstellen für Wohnungslose eingebunden werden können;

6. im Einzelplan 4 im Aufgabenbereich 253 „Soziales“ in der PG 253.03 „Wohnungslosenhilfe und Öffentliche Unterbringung“ die Ermächtigung, Kosten zu verursachen, um bis zu 500.000 Euro durch Soll-Übertragung aus der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“ des Einzelplans 9.2 zu erhöhen, soweit sich die bestehenden Ermächtigungen in der Produktgruppe 253.03 als nicht auskömmlich erweisen, und

7. der Bürgerschaft zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion