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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Wohnungsvermittlung aus der Öffentlich rechtlichen Unterbringung verbessern – Wohnungsvermittlungsteam bei fördern und wohnen aufbauen

Dienstag, 11.12.2018

zum Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 4

 

Durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle werden im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in den Hamburger Bezirksämtern wichtige Leistungen erbracht. Hierzu gehören Hilfen zur Wohnungssicherung, Hilfen zur Wohnungsversorgung für Obdachlose und Haushalte aus öffentlich-rechtlicher Unterbringung, sowie, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, die Vermittlung in eine öffentlich-rechtliche Wohnunterkunft.

Neben der Vermeidung von Wohnungslosigkeit hat die Integration von öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen in Mietwohnraum eine herausragende Bedeutung. Dies erfordert nicht nur eine stete Akquise von Wohnungen im Neubau und im Wohnungsbestand, sondern auch eine bedarfsgerechte intensive Beratung, Unterstützung und Begleitung der betroffenen Personen.

Bislang haben die Fachstellen sehr erfolgreich gearbeitet. In den letzten Jahren konnten in einer hohen Anzahl von Fällen der Wohnraum gesichert bzw. wohnungslose Menschen in Wohnraum vermittelt werden.

Dennoch hat die Zahl der in öffentlich-rechtlicher Unterbringung untergebrachten wohnungslosen Menschen in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies liegt auch an der hohen Zahl wohnberechtigter Zugewanderter, die überwiegend in öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften untergebracht sind. Die Anzahl der dort untergebrachten Wohnungslosen und wohnberechtigten Zugewanderten hat sich in den Jahren von 2009 bis 2016 mehr als verdoppelt und in 2017 mehr als vervierfacht. Aber auch die erfolgreiche Vermittlung von Obdachlosen in das soziale Hilfesystem bzw. in Unterkünfte über das Winternotprogramm führt zu einer stärkeren Inanspruchnahme der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Neben der erforderlichen Aufstockung der personellen Ausstattung der Fachstellen für Wohnungsnotfälle ist es erforderlich, auch bei f & w fördern und wohnen AöR (f&w), dem größten Träger von Wohneinrichtungen der öffentlich rechtlichen Unterkunft, Personal vorzuhalten, das den Weg der Untergebrachten in den Wohnungsmarkt stärker begleitet und unterstützt. Hierzu soll bei f & w ein mindestens fünfköpfiges Team gebildet werden, das eng mit den Fachstellen für Wohnungsnotfälle zusammenarbeitet.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sicher zu stellen, dass f&w fördern & wohnen AöR zur Entlastung und Unter-stützung der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle ein Team mit mindestens fünf Vollzeitstellen aufbaut. Dieses Team hat Personen aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bei der Integration in Mietwohnraum in enger Zusammenarbeit mit den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle zu betreuen und zu begleiten sowie den Vermieterinnen und Vermietern während des Mietverhältnisses zur Vermeidung und Beseitigung von Problemen zur Verfügung zu stehen.

 

2. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Olaf Duge
  • Antje Möller
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion