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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zu Drs. 20/11913 Ausbildung ist Zukunft – Kein Jugendlicher soll verloren gehen

Mittwoch, 04.06.2014

Die SPD hat in ihrem Wahlprogramm 2011 versprochen: „Wir wollen, dass allen Hamburger Jugendlichen der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung ermöglicht wird. Niemand soll auf diesem Weg allein gelassen werden. Alle Schülerinnen und Schüler haben nach Abschluss der allgemeinbildenden Schulzeit ein Recht auf eine berufliche Ausbildung. Unser Ziel ist es, dass alle jungen Erwachsenen in Hamburg entweder das Abitur machen oder eine klassische Berufsausbildung absolvieren.“

Was ist aus diesem Versprechen der SPD geworden? Die Schaffung von Ausbildungsplätzen ist zuvorderst Aufgabe der Unternehmen. Aufgabe der Politik ist es, die Bedingungen für den Zugang der Hamburger Jugendlichen zu Ausbildung und Beschäftigung durch rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen sowie durch öffentliche Förderung bestmöglich zu gestalten. Diese Aufgabe wurde in dieser Legislaturperiode vom SPD-Senat durch ein breites Spektrum an Maßnahmen und in Kooperation mit allen Verantwortlichen wahrgenommen.

Die Differenz zwischen unbesetzten Ausbildungsplätzen und unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern ist nur zum Teil ein quantitatives Problem, denn die beruflichen Wünsche und schulischen Abschlüsse der jungen Menschen decken sich oft nicht mit den angebotenen Ausbildungsberufen und Anforderungen. Die wesentliche Aufgabe besteht daher darin, Angebot und Nachfrage der Ausbildungsplätze nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zur Deckung zu bringen und gleichzeitig das Angebot an Ausbildungsplätzen so differenziert zu gestalten, dass gute Chancen auf einen Arbeitsplatz nach der Ausbildung bestehen und zugleich dem Fachkräftebedarf der privaten und öffentlichen Arbeitgeber bestmöglich entsprochen wird. Dieser Zielsetzung wird man nicht mit populistischen Schlagworten gerecht, sondern mit differenzierten und flexiblen Konzepten und Instrumenten.

Das Gleiche gilt für die Finanzierung. Die öffentliche Förderung wird durch die Stadt und die Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert. Die betriebliche Ausbildung ist durch die Arbeitgeber zu finanzieren. Eine Ausbildungsumlage kann ein geeignetes Instrument sein, um ungerechte Belastungen und Bevorteilungen auszugleichen. Die Umlage für die Altenpflegeausbildung ist dafür ein gutes Beispiel. Ein weiteres gutes Beispiel ist der „Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe“ (BBTV), bei dem die Kosten der überbetrieblichen und eines Teils der betrieblichen Ausbildung gemeinsam getragen werden. Beide Beispiele zeigen, dass Ausbildungsumlagen bzw. Gemeinschaftsfinanzierungen von Ausbildungskosten durch branchenspezifische Lösungen möglich und praktikabel sind. Sie sollten je nach Bedarf durch die Tarifpartner, die Kammern oder den Gesetzgeber vereinbart bzw. beschlossen werden.

Diffizile Probleme verlangen einen flexiblen und im konkreten Fall bedarfsgerechten Einsatz von Instrumenten. Dem SPD-geführten Senat ist dies bewusst und so setzt er auf Maßnahmen, die zu einer qualitativen Verbesserung der Situation beitragen und dabei den individuellen Bedürfnissen der jungen Menschen gerecht werden. Zwei Beispiele seien hier angeführt.

a) Um im Rahmen der Fachkräftestrategie eine Verbesserung der Orientierung auf das gesamte Spektrum der freien Ausbildungsplätze zu erreichen, sind die Anstrengungen für ein besseres „Matching“ im Zusammenhang mit den Beratungen durch die Jugendberufsagentur verstärkt worden. Auch die Agentur für Arbeit intensiviert ihre Werbung für Berufe außerhalb der aktuellen Modetrends bei der Berufswahl. Wenn sich bei 320 in Hamburg angebotenen Ausbildungsberufen 25 Prozent der Bewerber und Bewerberinnen auf die jeweils bei Jungen und Mädchen fünf beliebtesten Ausbildungsberufe fokussieren – angefangen bei der Bürokauffrau und dem Kfz-Mechatroniker –, dann ist nicht die quantitative Ausweitung, sondern die Stärkung der Markttransparenz und die Intensivierung der Information und Beratung erforderlich.

b) Im ersten Jahr des Hamburger Ausbildungsmodells, dem Berufsqualifizierungsjahr (BQ), hatten sich 333 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet, tatsächlich haben dann nur 200 die Maßnahme angetreten, weil es bei den Betroffenen zwischen der Anmeldung und dem Beginn der Maßnahme noch Einstiege in eine Ausbildung oder andere Orientierungen gab. Mittlerweile werden auch unterjährig Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Die BQ-Angebote werden im Rahmen des „Aktionsbündnisses für Bildung und Beschäftigung Hamburg – Hamburger Fachkräfte Netzwerk“ insbesondere mit den Kammern und dem DGB abgestimmt. Es werden 470 Plätze vorgehalten. Das Beispiel dieser Entwicklung zeigt, dass auch bei den Förderungsmaßnahmen zur Berufsausbildung eine stärkere Individualisierung wichtiger ist als reine pauschale Zahlenarithmetik.

Die Begleitung und Förderung der Hamburger Jugendlichen bei der Berufsorientierung, der Ausbildungsplatzsuche und schließlich dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss wird auch durch zahlreiche Einzelprogramme unterstützt, wie der kürzlich im Sozialausschuss vorgelegte und parteiübergreifend begrüßte „Bericht über die Umsetzung des Gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Agentur für Arbeit Hamburg und des Jobcenters team.arbeit.hamburg“ deutlich zeigt.

Hier einige Beispiele:

 Programm „Ausbildungsvorbereitung AV Dual Anschluss“

 Programm „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“

 Programm „come in“

 Programm „Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung (JIB)“

 

Um das Berufswahlspektrum von Schülerinnen und Schülern zu erhöhen und eine Auseinandersetzung mit den eigenen beruflichen Wünschen und Stärken zu fördern, hat der Senat das „Konzept zur Berufs- und Studienorientierung an Stadtteilschulen“ auf den Weg gebracht.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Hamburger SPD-Senat auf dem Weg, allen Hamburger Jugendlichen den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung zu ermöglichen, wesentliche Fortschritte erzielt hat. Hervorzuheben bleibt die Einrichtung der Jugendberufsagenturen in allen Bezirken, die mittlerweile bundesweit Vorbildfunktion haben und Modell für andere Bundesländer geworden sind. Entscheidend ist ebenso die Umsetzung des Versprechens, dass „keine/r verloren geht“, sondern im Zweifel auch persönlich aufgesucht wird, wenn alle anderen Maßnahmen nicht helfen konnten und soziale Isolierung und fehlende Zukunftsperspektive verhindert werden müssen.

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. die erfolgreiche Integration aller Institutionen für die Beratung, Vermittlung und Unterstützung der Hamburger Jugendlichen bei ihrem Weg in einen Beruf in den Jugendberufsagenturen fortzusetzen und laufend zu verbessern.

2. die Konzeption aller Fördermaßnahmen an den Maßstäben von Differenzierung, Individualisierung, Flexibilität und Anrechenbarkeit auszurichten.

3. weiterhin gemeinsam mit den Verbänden der Wirtschaft, Kammern und Innungen darauf hinzuwirken, dass mehr Hamburger Betriebe ausbilden und insgesamt mehr Ausbildungsplätze angeboten werden und der Matching-Prozess verbessert wird.

4. die Möglichkeiten gegebenenfalls weiterer branchenbezogener Ausbildungsumlagen oder Gemeinschaftsfinanzierungen von Ausbildungsbereichen gemeinsam mit den Kammern und Tarifpartnern als denkbare Handlungsoption weiter im Blick zu behalten.

5. der Bürgerschaft bis Ende 2014 zu berichten.