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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zu Drs. 21/15871 Wahlhilfebroschüre in Leichter Sprache für Hamburg-Wahlen

Donnerstag, 31.01.2019

Nach Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention ist barrierefreie Kommunikation eine Bedingung für die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. Die Leichte Sprache soll Menschen das Verstehen von Texten erleichtern und damit Teilhabe ermöglichen.

2019 findet in Hamburg die Wahl zu den Bezirksversammlungen und zum Europäischen Parlament statt; in einem kurzen Zeitraum folgt die Wahl zur Bürgerschaft. Die Beschreibung des Wahlrechts und des Wahlverfahrens ist nicht für jeden Menschen leicht verständlich. Damit dennoch alle Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, müssen Informationen rund um die Wahl auch in leichter Sprache zur Verfügung stehen. Die Anwendung der Leichten Sprache schafft bessere Voraussetzungen für alle Menschen, mit oder ohne Behinderung oder Sprachschwierigkeiten, an Wahlen partizipieren zu können.

Bereits zur Bundestagswahl 2013 wurde die Gestaltung der Wahlbenachrichtigung mit der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen abgestimmt und nach diesem Muster erfolgte auch diejenige zur Bürgerschaftswahl im Jahr 2015. Der Text orientierte sich an den Grundsätzen der Leichten Sprache. Gemeinsam mit der Senatskoordinatorin wurde zur Bürgerschaftswahl und zur Bundestagswahl 2017 auch die jeweilige Anleitung zur Ausübung der Briefwahl überarbeitet. Auf der Vorderseite ist die Anleitung textlich gehalten, auf der Rückseite wird die Briefwahl in Leichter Sprache erläutert und durch Bilder veranschaulicht.

Zur Bürgerschaftswahl 2015 wurde gemeinsam mit der Lebenshilfe Bremen e. V. eine verständliche Erläuterung zur Wahl in Leichter Sprache erstellt und im Internetauftritt des Landeswahlamts veröffentlicht. Inhaltlich war die Erläuterung an die im Muster-Stimmzettelheft abgedruckte Erklärung „Die 5 Schritte zur Wahl“ angelehnt. Diese Maßnahmen waren wichtig und sollen auch für die folgenden anstehenden Wahlen fortgeführt werden. Wie die Ausschussberatungen des Verfassungs- und Bezirksausschusses gezeigt haben, stoßen die Möglichkeiten der an alle Wahlberechtigen zu versendenden Unterlagen aber an ihre Grenzen. Gesetzliche Vorgaben geben ein gewisses formales Korsett bei der Ausgestaltung vor. Zudem ist bereits jetzt der Umfang der zu versendenden Materialien sehr hoch, so dass weitere Informationen kontraproduktiv wirken könnten.

Daher soll ergänzend und vertiefend zu den vorgenannten Maßnahmen für die Wahl zu den Bezirksversammlungen – sowie für die Wahl zur Bürgerschaft – jeweils eine Broschüre erstellt werden, die in Leichter Sprache Grundinformationen zur Wahl bietet. Diese soll über das Internet und in geringer Zahl auch in Papierform für alle Interessierten verfügbar sein.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

für die Wahl zu den Bezirksversammlungen sowie auch für die Wahl zur Bürgerschaft jeweils eine Broschüre in Leichter Sprache zum Abruf über das Internet sowie in kleiner Auflage auch in Papierform zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Martin Bill
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion