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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zu Drs. 21/16000 Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken (..)“: Prüfungen und praktische Umsetzungen gemäß den einstimmig beschlossenen Empfehlungen

Donnerstag, 31.01.2019

Die von der Bürgerschaft eingesetzte Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken (..)“ (Drs. 21/5948) hat ihren Abschlussbericht mit 70 Empfehlungsziffern am 17.01.2019 der Präsidentin der Bürgerschaft überreicht. Der Bericht wird der interessierten (Fach-)Öffentlichkeit über die Parlamentsdatenbank zur Verfügung stehen.

Enquete-Kommissionen werden von der Bürgerschaft eingesetzt und ihre Berichte samt Empfehlungen dementsprechend der Bürgerschaft vorgelegt. Vertreterinnen und Vertreter zuständiger Fachbehörden und Ämter wurden im Verlaufe der Beratungen befragt bzw. haben Informationen zur Verfügung gestellt und waren zusätzlich als Zuhörerinnen und Zuhörer bei den Sitzungen der Enquete-Kommission anwesend. Gleichwohl ist dieser Bericht der Enquete-Kommission an die Bürgerschaft und formal nicht an den Senat adressiert.

Die Arbeit der Enquete-Kommission war ein intensiver, aber auch sehr produktiver Prozess, bei dem die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik unter Einbeziehung der Praxis gezeigt hat, dass Kinderschutz und Kinderrechte eine „Daueraufgabe“ bleiben. Politik, Verwaltung, Justiz und Gesellschaft werden hiermit nie „fertig“ sein und immer wieder neue Herausforderungen und Entwicklungsbedarfe in diesem Bereich identifizieren.

Bereits während der Arbeit der Enquete-Kommission wurde das große Interesse aus Fachwelt und Praxis deutlich. Durch die vielen fachlich fundierten Beiträge und Analysen und den intensiven Austausch der verschiedenen Disziplinen gab es bereits erste Impulse bei verschiedenen Akteuren in dem Feld, die sich nun auch intensiv mit den Empfehlungen beschäftigen und gespannt darauf sind, wie diese auf der politischen Ebene weiterbewegt werden. Die siebzig Empfehlungen des Abschlussberichtes haben unterschiedlichen Charakter in Bezug auf ihre Tiefe und den Konkretisierungsgrad. Daher bedarf der Kommissions-Bericht einer intensiven Diskussion über die praktische Umsetzung der einstimmig beschlossenen Empfehlungen unter Einbeziehung der Fachbehörden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. den Bericht der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken (..)“ zu berücksichtigen und die darin enthaltenen Prüfaufträge auszuführen sowie Szenarien zur Umsetzung bzw. möglichen Ausgestaltung der beschlossenen Empfehlungen zu erarbeiten.

 

2. die Bürgerschaft mit einem ersten Bericht zum 30.09.2019 über den Stand der Prüfungen und Umsetzungen sowie der weiteren Planungen zur Implementierung der Ergebnisse gemäß den einstimmig beschlossenen Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken (..)“ zu informieren.

 

sowie
  • der Abgeordneten Anna Gallina
  • Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • René Gögge
  • Dominik Lorenzen
  • Antje Möller
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus
  • Mehmet Yildiz
  • Deniz Celik
  • Cansu Özdemir
  • Heike Sudmann (Die LINKE) und Fraktion und der Abgeordneten Daniel Oetzel
  • Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein
  • Michael Kruse
  • Dr. Kurt Duwe
  • Jens Meyer (FDP) und Fraktion