Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
zu Drs. 21/16011 Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes endlich umsetzen! – Änderungsantrag gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft
Mittwoch, 13.02.2019
Am 6. Oktober 2012 trat das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft, dessen wesentliche Neuerung, das Transparenzportal im Internet, nach einer Übergangsfrist im Jahr 2014 in Betrieb ging.
Die in § 18 Abs. 2 S. 3 HmbTG vorgesehene Überprüfung des Gesetzes im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen hat der Senat in Form einer wissenschaftlichen Evaluation durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer (Prof. Dr. Ziekow) vorgenommen. Der Ende Juli 2017 vorgelegte Evaluationsbericht belegt, dass das Transparenzportal mit rund 66.000 Veröffentlichungen und über 22,7 Millionen Zugriffen von Nutzerinnen und Nutzern im untersuchten Zeitraum intensiv genutzt wird. Dem Evaluationsbericht sind aber auch eine Reihe von Ansätzen zur Verbesserung des Hamburgischen Transparenzgesetzes zu entnehmen, die etwa ungeklärte Auslegungs- und Abgrenzungsfragen betreffen.
Die besonders umstrittene Auslegungsfrage, ob das HmbTG Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Veröffentlichung von Informationen im Transparenzportal verpflichtet, hat das Verwaltungsgericht Hamburg mittlerweile dahingehend entschieden, dass nach der bisherigen Fassung des HmbTG keine Veröffentlichungspflicht dieser Institutionen besteht.
Für eine Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung in die Veröffentlichungspflicht spricht allerdings der Gesetzeszweck des HmbTG, die Kontrolle staatlichen Handelns (unabhängig von der Handlungsform) zu ermöglichen.
Zuvor sollte – wie im Regierungsprogramm für die 21. Legislaturperiode vorgesehen – der Senat mit den Akteurinnen und Akteuren der mittelbaren Staatsverwaltung in einen Dialog zu der Frage treten, wie diese in das Transparenzportal im Internet einbezogen werden können.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Das Petitum Nummer 2 aus der Drs. 21/16011 wird in folgender Fassung angenommen:
Der Senat wird ersucht, der Bürgerschaft
auf Basis der Erkenntnisse der Gesetzesevaluation und des Dialogs mit den Akteurinnen und Akteuren der mittelbaren Staatsverwaltung spätestens bis zum 30. Juni 2019 einen Gesetzentwurf für eine Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes vorzulegen, in dem geregelt ist, wie die mittelbare Staatsverwaltung in das Transparenzportal einbezogen wird.
- Martina Friederichs
- Milan Pein
- Olaf Steinbiß
- Urs Tabbert (Fachsprecher:in Justiz)
- Michael Weinreich
sowie
- der Abgeordneten Dr. Carola Timm
- Mareike Engels
- René Gögge
- Farid Müller
- Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion