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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zu Drs. 21/18054 Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkasso-Unternehmen schützen

Dienstag, 27.08.2019

Das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) mit Sitz in Hamburg hat im April 2018 die inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken evaluiert und Empfehlungen formuliert, wie Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkasso-Unternehmen geschützt werden können. Die 14. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat unter Beteiligung Hamburgs im Juni 2018 den Handlungsbedarf erkannt und den Bund aufgefordert, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des iff tätig zu werden. Weiter wurde auf Initiative Hamburgs auf der 15. VSMK im Mai 2019 beschlossen, die Pflichtinformationen an die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu ergänzen und die Schuldnerinnen und Schuldner klar und verständlich über die Verjährungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und ihre Auswirkungen zu informieren. Ziel dieser Initiative ist, die Geltendmachung von bereits verjährten Forderungen zu erschweren.

Der Bund hat zudem die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Verbesserung des Inkassowesens angekündigt, mit dem noch im Jahr 2019 gerechnet wird. Auch auf der Ebene der FHH hat der Senat bereits gehandelt: So wurde zum 1.7.2019 beim Amtsgericht Hamburg das für die Aufsicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) veranschlagte Pensum von 0,5 auf 0,7 eines richterlichen Pensums erhöht. Bei den Verbraucherzentralen wurde bundesweit ein kostenloser „Inkasso-Check“ als Informations- und Beratungstool eingeführt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich weiterhin für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkasso-Unternehmen einzusetzen und die erforderlichen Änderungen im Bundesrecht über den Bundesrat entsprechend der Beschlüsse der VSMK zu begleiten.

2. der Bürgerschaft nach einem Jahr, also zur Jahresmitte 2020, über die Wirkung der Erhöhung des Pensums für die RDG-Aufsicht und die Wirkung und Inanspruchnahme des bundesweiten „Inkasso-Checks“ bei den Verbraucherzentralen der Länder und insbesondere der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Martin Bill
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge (GRÜNE) und Fraktion