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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zu Drs. 22/2150 Obdachlosenhilfe stärken – gerade während der Corona-Pandemie

Dienstag, 24.11.2020

Das hamburgische Hilfssystem für Obdachlose besteht aus diversen Angeboten und Maßnahmen. Der umfassende Ansatz des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe hat sich bewährt. Es stellt in großen Teilen ein gut funktionierendes System der Obdach- und Wohnungslosenhilfe dar. Dieses Konzept wird beständig konzeptionell und auch qualitativ weiterentwickelt.

So sind die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle erst kürzlich personell aufgestockt worden, um präventiv Wohnungslosigkeit vorzubeugen und Menschen aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (ÖrU) wieder in regulären Wohnraum zu vermitteln. Weitere Instrumente, die im Rahmen des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe umgesetzt worden sind, sind die Essensausgaben, ein Ausbau der Tagesaufenthaltsstätten und eine verbesserte medizinische Versorgung. Die Kombination von niedrigschwelligen nächtlichen Schlafmöglichkeiten und den Tagesaufenthaltsstätten mit medizinischem und psychosozialem Beratungsangebot haben in der Vergangenheit ihre Wirksamkeit gezeigt. Diese Maßnahmen sollen die Lebenslage der Schwächsten unserer Gesellschaft nachhaltig stabilisieren und sie an die Regelsysteme heranführen.

Auch das Winternotprogramm 2020/2021 wurde erneut ausgeweitet. Es wurden neben weiteren Schlafplätzen eine zusätzliche zentral gelegene Tagesaufenthaltsstätte in der Markthalle eingerichtet. Die pandemiebedingten Sicherheitsvorkehrungen stehen dabei an erster Stelle.

Zweifelsfrei ist, dass es auch eine Gruppe an besonders hilfsbedürftigen Obdachlosen gibt, die aufgrund einer chronischen oder psychischen Erkrankung einzeln unterzubringen sind. Basierend auf der Drucksache 21/19709 werden Betroffene bereits in kleineren Unterbringungen mit quasi Hotelcharakter versorgt und auch dieses Angebot soll weiter ausgebaut werden.

Im Rahmen des Gesamtkonzepts gibt es bereits eine enge Verzahnung und Zusammenarbeit der Sozialbehörde mit Straßensozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, hauptamtlichen sowie zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren der Obdachlosenhilfe. So existieren bereits zahlreiche Gremien (z. B. Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe) und es werden viele themenbezogene Veranstaltungen realisiert, um das Gesamtkonzept stetig weiterzuentwickeln und mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu identifizieren. Dabei ist es notwendig, auch die Erfahrungswerte der aufsuchenden Straßensozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aufzunehmen und die Impulse zu den sich dynamisch verändernden Anforderungen in die qualitative Verbesserung des hamburgischen Hilfesystems miteinfließen zu lassen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. für besondere Zielgruppen weitere Möglichkeiten zur Einzelunterbringung während der Pandemie zu prüfen und entsprechend zu realisieren.

2. in Kooperation mit den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren der Obdachlosenhilfe das Konzept der Straßensozialarbeit insbesondere auf pandemiebedingte Versorgungslücken zu prüfen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.

3. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2021 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Filiz Demirel
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion