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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zur Drs 21/15222 Wege aus der Energiearmut – Ein Runder Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen sowie die Einführung einer Härtefallregelung

Freitag, 14.12.2018

Das Thema Energiearmut hat in den letzten Jahren an Dringlichkeit gewonnen. Immer mehr Menschen sind von Absperrungen betroffen. Der Zugang zu Energie ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, Wasser ist ein Menschenrecht. Durch das Absperren von Strom werden die Betroffenen in ihrer Lebenssituation unmittelbar und in ihrem Alltag stark eingeschränkt. Auch Einwohnerinnen und Einwohner der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sind zunehmend von Energiearmut betroffen. Von Beginn des Jahres 2016 bis Mitte des Jahres 2017 waren im Mittel pro Quartal 2.698 Personen von Sperrungen der Stromversorgung, 178 Personen von Sperrung der Gasversorgung und 202 Menschen von der Sperrung der Wasserversorgung betroffen (vgl. Drs. 21/6341 und Drs. 21/10353).

Die Gründe für diese Sperren sind vielfältig. Hierüber gibt die Statistik zur Überschuldung privater Personen Aufschluss . Die Sonderauswertung für Hamburg aus dieser Erhebung ergibt, dass rund 25 Prozent der beratenen Personen Schulden bei Energieunternehmen hatten. Dabei betragen die durchschnittlichen Energieschulden 1.400 Euro. Besonders betroffen sind laut der Auswertung alleinerziehende Frauen mit zwei oder mehr Kindern, alleinstehende Männer und Paare im Alter von 25-45 Jahren mit drei und mehr Kindern. Wie bei allen Formen der Verschuldung sind auch hier häufig komplexe soziale Problemlagen verantwortlich für die Überschuldung der betroffenen Personen, dazu zählen vor allem auch Lebenssituationen wie Trennung, Scheidung oder Tod der Partnerin bzw. des Partners sowie Verlust der Arbeit.

Die staatlichen Leistungen im Rahmen von Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe sollen auch die Energiekosten abdecken. Dennoch kann es in unterschiedlichen Lebenslagen zu Zahlungsengpässen kommen. Zu Schwierigkeiten kann es insbesondere dann kommen, wenn Nachzahlungen aus vorangegangenen Monaten während der Bedarfszeit anfallen. Diese müssen aus den Regelbedarfen gedeckt werden, die diese Zahlungsflexibilität in der Regel nicht gewährleisten können. Außerdem gibt es nicht wenige Menschen, die ihre Ansprüche auf Sozialleistungen gar nicht geltend machen.

Bei Haushaltsstromschulden mit drohender Stromsperrung, die während der Bedarfszeit entstanden sind, können gemäß den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach § 24 Absatz 1 SGB II (Darlehen) in Betracht kommen. Nach den Regelungen in der Fachanweisung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) können bei drohender Versorgungssperre wegen Schulden für die Lieferung von Haushaltsstrom, die vor der Bedarfszeit entstanden sind, oder wegen Schulden für die Lieferung von Heizstrom, Gas beziehungsweise Wasser, Darlehen nach § 22 Absatz 8 SGB II bewilligt werden. Darüber hinaus können Betroffene verschiedene Beratungsangebote etwa der Caritas oder der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Die aufgeführten vielfältigen Gründe zeigen aber auch, dass Energiesperren mitnichten ausschließlich auf ein unwirtschaftliches Nutzverhalten zurückzuführen sind und eine reine Energiesparberatung nicht ausreichend ist, um dem Problem der Energiearmut wirksam zu begegnen.

Trotz bestehender Regelungen können Fälle entstehen, in denen Energiekosten nicht gezahlt werden können. Die hohe Anzahl der Betroffenen spricht dafür, weitere Möglichkeiten zu finden, um drohende Strom-, Gas- und Wassersperrungen zu verhindern. Schließlich sind auch für die Versorger mit der Versorgungssperrung erheblicher Aufwand und Kosten verbunden. Nach einem mehrstufigen Mahnverfahren erfolgt die Absperrung. Hierdurch entstehen Verwaltungs-, Absperrungs- und Wiederanschlusskosten. Diese belaufen sich laut Auskunft der Netzbetreiber und Hamburg Wasser beim Strom auf 139,00 Euro, bei der Gasversorgung auf 131,60 Euro und bei der Wasserversorgung auf 127,50 Euro (Drs. 21/6341). Nicht zuletzt um die entstehenden Arbeitsaufwände und Kosten für die Versorgungssperrung zu verringern, bieten die verschiedenen Energieversorger unterschiedliche Modelle des Zahlungsaufschubs an. Teilweise bieten Versorger besondere Stundungsmodelle an und erlassen in einzelnen Fällen, in denen soziale Härte vorliegt, bereits die Schulden (Ausbuchung der Ausstände). Dieses Vorgehen gilt es zu formalisieren und die Kommunikation mit den Jobcentern und Grundversorgungsämtern zu verbessern. Wichtig ist es zudem, dass es in den Jobcentern konkrete Ansprechpersonen für diese Fälle gibt.

Um ein gemeinsames und einheitliches Verfahren zur Abwendung der Energiesperren zu finden, soll ein Runder Tisch geschaffen werden, an dem Behörden, Jobcenter, Versorger, Netzbetreiber sowie Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentrale beteiligt sind. Der Runde Tisch soll ein konsentiertes Konzept vorlegen, das anschließend von den zuständigen Instanzen implementiert wird. Es soll von der Behörde für Umwelt und Energie einberufen und moderiert werden.

Ziel ist es, neben der Verfahrenserleichterung und -klärung inklusive einer aufschiebenden Wirkung im Fall von angedrohten Sperren, soziale Härtefälle zu vermeiden. Es sollen einheitliche Kriterien gefunden werden, die festlegen, welche Fälle als Härtefälle gelten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Härtefallregelung soll die Ausschöpfung aller rechtlichen Ansprüche sein.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. einen von der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) geleiteten Runden Tisch einzurichten,

a. an dem BUE und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), die Grundversorger für Strom und Gas, Hamburg Wasser, Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), Gasnetz Hamburg GmbH (GNH), Jobcenter team.arbeit.hamburg (t.a.h), Schuldner¬beratungs-stellen und die Verbraucherzentrale beteiligt sind,

b. der ein Konzept für ein Verfahren zur Abwendung von Energiesperren und präventive Maßnahmen erarbeitet und

c. der einen Katalog mit Härtefall-Kriterien entwickelt.

 

2. das Angebot einer freiwilligen Energiespar-Beratung für Betroffene vorzuhalten und dieses mit den entsprechenden Trägern abzustimmen.

 

3. der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2019 zu berichten.

 

 

www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Ueberschuldung/Ueberschuldung2150500157004.pdf

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Mareike Engels Martin Bill
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel (GRÜNE) und Fraktion