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Arbeits- und Personallage in der Steuerverwaltung

Dienstag, 20.05.2008

Ich frage den Senat:

 

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drucksache 18/7587 stellte der Senat die Zahl der umsatzsteuerlich geführten Unternehmen (so genannte Umsatzsteuersignale) und die Zahl der steuerlich erfassten Betriebe dar.

Auffallend ist für alle Betriebsgrößenklassen die jeweils identische Anzahl von steuerlich erfassten Betrieben für die Jahre 2004 bis 2006 (wie auch für die Jahre 2002 und 2003). Sie wird mit dem Hinweis auf eine nur alle drei Jahre stattfindende Größenklasseneinteilung erklärt.

1. Wie hoch war die Zahl der steuerlich erfassten Betriebe jeweils in den Jahren 2002 bis 2007 tatsächlich?

2. Wie erklärt sich jeweils die Differenz zwischen der Zahl der steuerlich erfassten Betriebe und der Zahl der umsatzsteuerlich geführten Unternehmen in den Jahren 2002 bis 2007?

 

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drucksache 18/7587 stellte der Senat zu den im Rahmen der Umsatzsteuer-Sonderprüfung, der Betriebsprüfung, der Steuerfahndung und der Prüfung von Einkommensmillionären fest, dass die Höhe der jeweils in die Statistik einfließenden „steuerlichen Mehrergebnisse“ nicht gleichzusetzen sei mit tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen.

3. Wie hoch waren die tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen in den Jahren 2002 bis 2007 aufgrund von

a. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen,

b. Betriebsprüfungen?

4. Wenn zu Frage 3 keine Angaben gemacht werden können: Hat es zu den tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen stichprobenartige Erhebungen oder plausible Schätzungen gegeben, die auf den Gesamtbetrag der prüfungsbedingten tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen schließen lassen?

a. Wenn ja, wann, in welchem Umfang, mit welcher Methode und mit welchem Ergebnis?

b. Wenn nein, warum nicht?

5. Wie verteilen sich

a. Mehrsteuern,

b. tatsächlichen Mehreinnehmen

aufgrund von Feststellungen der Betriebsprüfung der Jahre 2002 bis 2007 jeweils auf die verschiedenen Betriebsgrößenklassen?

 

In seiner Antwort aus dem Januar 2008 auf die Große Anfrage in Drucksache 18/7587 stellte der Senat die Zahl der Stellen und der durchschnittlich eingesetzten Betriebsprüfer sowie die Zahl der Umsatzsteuer-Sonderprüfer dar.

6. In welchen Umfang waren die für die Jahre 2002 bis 2007 genannten Stellen für Betriebsprüfer nicht besetzt bzw. vakant?

 

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drucksache 18/7587 nennt der Senat für die Jahre 2002 bis 2004 keine Zahl der eingesetzten Umsatzsteuer-Sonderprüfer und erklärt dies mit dem Hinweis, in Hamburg gebe es erst seit 2005. Gleichwohl wird für die Jahre 2002 bis 2004 ein Ergebnis an Mehrsteuern aufgrund von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen je eingesetzten Prüfer genannt.

7. In welchem Umfang (in Vollzeitäquivalenten) sind Umsatzsteuer-Sonderprüfer in den Jahren 2002 bis 2004 eingesetzt worden?

 

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drucksache 18/7587 nennt zum Stichtag 30.11.2007 die Zahl von 441,3 eingesetzten Betriebsprüfern. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/244 nennt der Senat – mit dem Hinweis auf die veränderte bundeseinheitlich festgelegt Methode zur Ermittlung der Daten – die Anzahl von 494,78 für das Jahr 2007.

8. Wie hoch war die Zahl der eingesetzten Prüfer 2007 nach der für die Angabe zum 30.11.2007 zugrunde liegenden Methode?

9. Wie hoch war die Zahl der eingesetzten Prüfer nach der nun veränderten bundeseinheitlich festgelegten Methode für die Jahre 2002 bis 2006?

 

In seiner Antwort auf die Große Anfrage in Drucksache 18/7587 nannte der Senat für das Jahr 2007 zum Teil den Stand zum 30. November.

10. Wie viele Umsatzsteuer-Sonderprüfungen wurden 2007 durchgeführt?

11. Wie viele Umsatzsteuer-Sonderprüfer wurden 2007 eingesetzt?

12. Wie hoch waren die durch Umsatzsteuer-Sonderprüfung festgestellten Mehrsteuern 2007?

13. Wie groß war die Zahl der steuerlich erfassten Betriebe – aufgeführt nach Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben entsprechend der zuletzt zum 1.1.2007 vorgenommenen Größenklasseneinteilung?

14. Wie hoch war die Zahl der abgeschlossenen Prüfungsfälle der Betriebsprüfung im Jahr 2007?

15. Welcher Prüfungsturnus hat sich bei den Betrieben der verschiedenen Größenklassen im Jahr 2007 jeweils ergeben?

16. Welche Tätigkeiten bzw. Ausfallzeiten mit wie vielen Arbeitstagen sind entsprechend der Tabelle zur Antwort auf die Fragen 24-26 in der Großen Anfrage in Drucksache 18/7587 bei der Berechnung des „durchschnittlich eingesetzten Betriebsprüfern“ für das Jahr 2007 und voraussichtlich für 2008 in Abzug zu bringen?

17. Wie hoch waren die durch die Betriebsprüfung festgestellten Mehrsteuern in im Jahr 2007 insgesamt?

18. Wie viele Betriebsprüfungen sind im Rahmen der Zielvereinbarungen im Jahr 2007 festgelegt und wie viele tatsächlich durchgeführt? Bitte für

a. die einzelnen Finanzämter und

b. die Finanzämter insgesamt

angeben.

19. Wie hoch war die Zahl der durchgeführten Steuerfahndungsprüfungen im Jahr 2007?

20. Wie hoch war die Zahl der eingesetzten Fahndungsprüfer im Jahr 2007?

21. Wie hoch waren die durch die Steuerfahndung festgestellten Mehrsteuern im Jahr 2007?

22. Wie hoch war die Zahl der unerledigten Steuerfahndungsfälle zum 31.12.2007?

23. Wie viele Prüfungen von Einkommensmillionären (entsprechend der Antwort auf Frage 35 der Großen Anfrage in Drucksache 18/7587) wurden im Jahr 2007 mit welchem gesamten und durchschnittlichen Ergebnis pro Prüfung durchgeführt?

24. Wie erklärt sich das in der Antwort auf Frage 35 der Großen Anfrage in Drucksache 18/7587 dargestellte negative Mehrergebnis der Prüfungen bei Einkommensmillionären für das Jahr 2007 zum Stichtag 30.11.2007?