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Entwicklung des Departments für Wirtschaft und Politik (ehemals HWP) an der Universität Hamburg

Mittwoch, 21.11.2007

Die Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP), an der traditionell 40 % der Studienplätze für Menschen ohne Hochschulreife vorgehalten wurden, wurde zum Sommersemester 2005 aufgelöst und mit den bisherigen Fachbereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg zusammen als Teil der neuen Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg eingegliedert. Die Auflösung erfolgte, obwohl die HWP sowohl vom Wissenschaftssenator als auch von der Hochschulstrukturkommission sehr gelobt wurde, weil sie zum Beispiel bei der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen Vorbild war und eine gute Studierendenbetreuung aufwies. Immerhin wurde im Hochschulzulassungsgesetz aufgenommen, dass von den Hochschulen „besondere Zulassungschancen“ für Studienplatzbewerberinnen und -bewerber ohne Abitur berücksichtigt werden können, was an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg der Fall ist. Ebenso wurde erreicht, dass die Weiterbildungsstudiengänge der HWP erhalten und dem Institut für Weiterbildung e.V. der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg zugeordnet worden sind.

Aktuell ist die ehemalige HWP wieder in der Diskussion, da die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Hamburg im Jahre 2008 umstrukturiert werden soll. In diesem Zusammenhang wird vermutlich das Department Wirtschaft und Politik, welches der Struktur der ehemaligen HWP entspricht, als solches aufgelöst. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit es gelingt, den Studiengang „Sozialökonomie“ und den Hochschulzugang für Berufstätige des Departments zu erhalten.

 

Wir fragen deshalb den Senat:

A. Bisherige Entwicklung des Departments Wirtschaft und Politik

1. Wie hat sich das Zahlenverhältnis von Professoren zur Anzahl der Studierenden in der Regelstudienzeit seit April 2005 verändert?

2. Wie viele und welche Professorenstellen sind gegenwärtig unbesetzt und seit wann?

3. Wie hat sich die Stellenausstattung im Servicebereich für Studierende verändert?

4. Wer ist im Department bzw. in der Fakultät für die allgemeine Studienberatung zuständig?

5. Welchen Ebenen (Department, Fakultät, Zentralverwaltung) wurden die Verwaltungsstellen der früheren HWP zugeordnet?

6. Falls Stellen des Departments in die Zentralverwaltung der Universität verlagert wurden, wie beurteilt der Senat dies?

7. Wie hat der Senat sichergestellt, dass der bei der Studierendenbetreuung an der HWP vorhandene Standard auch nach der Fusion gehalten wird?

8. Was macht der Senat, um die Fakultät zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Organisationseinheit zu entwickeln, wie es im WiSo-Gesetz angedacht war und mit welchem Mitteln und Maßnahmen will er das ggf. erreichen?

 

B. Struktur der WiSo-Fakultät

1. Hat es bereits einen Beschluss zur Auflösung des Departments für Wirtschaft und Politik gegeben?

a. Wenn ja, wann und durch welches Gremium?

b. Wenn nein, wann wird voraussichtlich durch wen darüber entschieden?

2. Welche Struktur soll die WiSo-Fakultät zukünftig ab wann bekommen?

3. Welche sachlichen Gründe gibt es für die geplanten Umstrukturierungen?

4. Wie ist die Position der Universitätsleitung zu den geplanten Umstrukturierungen?

5. Bleibt der Studiengang Sozialökonomie in der bisherigen Form erhalten oder welche Veränderungen sind geplant?

6. Die HWP hatte neben einem akkreditierten Bachelorstudiengang mehrere Masterstudiengänge entwickelt. Welche Masterstudiengänge werden zurzeit an der Fakultät für Wirtschaft- und Sozialwissenschaften angeboten, welche davon sind akkreditiert und wie werden die Masterstudiengänge an der WiSo-Fakultät zukünftig organisiert?

7. Wie sollen die derzeit dem DWP zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zukünftig auf die neuen Departments bzw. Fachbereiche verteilt werden?

8. Wie wird sich strukturell der zukünftige Fakultätsrat zusammen setzen? Werden die Departments/Fachbereiche wie im bisherigen Gründungs-Fakultätsrat gleichberechtigt vertreten sein?

9. Wie wird zukünftig die studentische Vertretung aus den Reihen der ehemaligen HWP bzw. des DWP in den Gremien der WiSo-Fakultät geregelt?

 

C. Studium ohne Abitur

1. Bezug nehmend auf die Antwort des Senats zu den Fragen 1 und 2 der bürgerschaftlichen Drs. 18/6536: Wie viele Bewerberinnen und Bewerber sowie Zulassungen gab es in den Jahren 1997 bis 2007 an der HWP bzw. dem DWP, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügten?

2. Für den Bachelor-Studiengang mit besonderem Hochschulzugang wurde in der HWP kontinuierlich Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Das ist erforderlich, um Berufstätigen über den Studiengang und einen Zugang über eine Aufnahmeprüfung zu informieren. Das ist auch unabdingbare Voraussetzung für die Ausschöpfung vorhandener Bildungsreserven.

2.1 Auf welche Weise und mit welchen personellen und materiellen Ressourcen wird gegenwärtig Öffentlichkeitsarbeit im Department bzw. der Fakultät betrieben?

2.2 Wer über den Bildungsserver nach Studieren ohne Abitur fragt, landet für Hamburg bei der Adresse www.wege-ins-studium.de/hamburg.html. Dort kommt die Zugangsprüfung am DWP praktisch nicht vor. Aus der Synopse der KMK unter www.kmk.org/hschule/Synopse2006.pdf kann man entnehmen, dass über die Aufnahmeprüfung der HWP eine im Verhältnis zu anderen Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur eine sehr hohe Zahl von Studienbewerbern kommt. Hält der Senat angesichts dieser Relation die Informationsmöglichkeiten über das Internet für ein Studieren ohne Abitur am Department Wirtschaft und Politik für ausreichend?

3. Wie soll bzw. kann sicher gestellt werden, dass der besondere Hochschulzugang und die Studiengänge des Departments für Wirtschaft und Politik dauerhaft institutionell gesichert werden?

4. Ein Studium ist nach § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) unter bestimmten Bedingungen auch ohne Abitur möglich. Vor einer regulären Bewerbung auf einen Studienplatz ist für Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur eine Eingangsprüfung nach § 38 HmbHG zu absolvieren.

4.1 Welche Möglichkeiten gibt es außerhalb des Department für Wirtschaft und Politik an den staatlichen Hamburger Hochschulen ohne Abitur (bzw. ohne Fachhochschulreife an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften) zu studieren?

4.2 Welche Auswahlverfahren finden an den Hochschulen für diesen Personenkreis Anwendung?

4.3 Wie viele Studierende ohne Abitur (bzw. Fachhochschulreife an der HAW) wurden von 1997 bis 2007 außerhalb der HWP bzw. des DWP an den staatlichen Hamburger Hochschulen zugelassen?

4.4 Hält der Senat eine weitere Öffnung der Hochschulen für Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne Allgemeine oder Fachhochschulreife für wünschenswert? Wenn ja, was wird er zur Erreichung dieses Zieles unternehmen?

 

D. Institut für Weiterbildung e.V.

Die Bürgerschaft hatte mit der Drucksache 18/2192 den Senat einstimmig aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Weiterbildungsstudiengänge der HWP weiterhin fachlich an der Fakultät „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ der Universität Hamburg angebunden und dort durchgeführt werden.

1. Ist das Institut für Weiterbildung inzwischen endgültig an die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angebunden? Falls nein, welche Ziele vertritt der Senat hinsichtlich der Zuordnung des Instituts und auf welche Weise gedenkt er sie - falls notwendig - gegenüber der Universität Hamburg durchzusetzen?

2. Welche Studiengänge bietet das ehemalige Institut für Weiterbildung der HWP e.V. gegenwärtig an?

3. Wurden Kontaktstudiengänge zu einem Bachelor-Studiengang ausgebaut? Wenn ja, welche?

4. Mit welchem Erfolg läuft der Master-Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement (MBA)? Wurde der Studiengang akkreditiert?