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Entwicklungen im Kita-Gutscheinsystem II

Mittwoch, 14.02.2007

Im Kita-Gutscheinsystem (KGS) zeichnet sich eine deutliche Schieflage zwischen den Stadtteilen mit sozialen Problemlagen Billstedt, Billbrook, Dulsberg, Horn, Jenfeld, Lohbrügge, Lurup, Rothenburgsort, St. Georg, St. Pauli, Steilshoop, Veddel und Wilhelmsburg und den übrigen Hamburger Stadtteilen ab (vgl. Drs. 18/4671).

Die Bewilligungsspraxis innerhalb des KGS produziert häufige Betreuungsumfangwechsel (vgl. Drs. 18/2804) und Betreuungsverluste und dadurch einen Mangel an pädagogischer Kontinuität für die Kinder sowie gravierende Auswirkung auf die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Zudem ist die „Schein“-Vergabe nach dem 3. Rechtsanspruch des Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG § 6, Abs. 3) zu eng und erreicht erklärtermaßen insbesondere nicht alle unter 3jährigen, die der individuellen Förderung bedürfen (vgl. Drs. 18/5462, S.4, Punkt 5).

 

Ab dem Schuljahr 2006/2007 steht allen Hamburger Vorschulkindern bei Bedarf eine 2- bis 7-stündige Anschlussbetreuung (A VSK) in einer Kita zu. Auch erhalten Kinder im Anschluss an die Ganztagsschule unter bestimmten Bedingungen eine Anschlussbetreuung und es soll während den Ferienzeiten ein bis zu ganztätiges Betreuungsangebot für Vorschul- bzw. Ganztagsschulkinder zur Verfügung stehen. Zu den standortbezogenen Fragen nach der Inanspruchnahme der Anschlussbetreuung im Schuljahr 2006/2007 werden in den Drs. 18/4946 und 18/4974 mit Verweis auf die noch nicht erfolgte Auswertung der Herbstatistik keine Angaben gemacht. Da die Auswertung der Herbststatistik nun vorliegen müsste, fragen wir den Senat:

 

I. Entwicklungen im Jahr 2006

 

1.1 Bitte die Anlagen 1-4, 6-7, 9-16 sowie 22-28 der Drs. 18/ 4671 gegebenen Informationen um die Angaben für das Jahr 2006 ergänzen (inkl. Angaben zu den neuen Leistungsarten Anschlussbetreuung Vorschule bzw. Ganztagsschule und Eingliederungshilfe). Dort wo in der Drs. 18/4671 Vergleiche zwischen 2002 und 2005 (Anlage 10, 11, 13, 14) angestellt wurden, sollen diese Vergleiche nun zwischen 2002 und 2006 angestellt werden. Bitte die in Anlagen 13 und 14 vorgenommen Vergleiche auch gesondert für die Leistungsarten im Krippenbereich ergänzen. Wenn es gegenüber den Angaben aus Drs. 18/4671 keine Änderungen gibt, dies bitte angeben.

 

1.2 In Drucksache 18/4671 (Frage 67) wurde mit Bezug auf die Angaben aus Drs. 18/3657 erläutert, das die dortigen Angaben in der Anlage nicht die jahresdurchschnittlich betreuten Kinder mit dringlichem sozial bedingten und pädagogischen Bedarf enthielten. Bitte die in der dortigen Anlage angegeben Zahlen ab 2003 bis inkl. 2006 für die jahresdurchschnittlich nach diesem Bewilligungskriterium vergebenen Gutscheine korrigiert angeben und zusätzlich als Bezugsgröße die Gesamtzahl der Kinder für die Kategorien Stadtteile, Bezirke, Jugendamtsregionen und Hamburg insgesamt einfügen.

 

1.3 In der Globalrichtlinie (GR BSG/2006) vom 13.06.2006 nach § 6 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu ‚Kindertagesbetreuung’ heißt es unter Punkt 4.3 das „Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel Betreuungsleistungen bewilligt werden, sofern eines der nachstehenden Merkmale gegeben ist:

 

a) Nicht dringlicher sozial bedingter oder pädagogischer Bedarf

 

b) Arbeitssuche.“

 

Falls es Bewilligungen nach diesen Ermessenskriterien gab, diese bitte analog der nach 1.2 korrigierten Anlage aus Drs. 18/3657 anfügen und einen Vergleich für die Stadtteile mit sozialen Problemlagen (s.o.) gegenüber den übrigen Stadtteilen Hamburgs anstellen

 

1.4 In der Drs. 18/2804 gab es eine Übersicht für Kinder mit mehrfachem Wechsel des Betreuungsumfangs (in einem Jahr bzw. in einem Monat, vgl. Drs. 18/2804, Frage 7). Bitte diese ab 2003 um die Angabe der Anzahl der Kinder mit genau einem Betreuungsumfangwechsel und die Abschlusszahlen für 2005 und 2006 ergänzen. Auch diese Angaben für die Kategorien Stadtteile, Bezirke, Jugendamtsregionen und Hamburg insgesamt anfügen unter Bezugnahme auf jeweils alle Kinder in diesen Kategorien und einen Vergleich für die Stadtteile mit sozialen Problemlagen (s.o.) gegenüber den übrigen Stadtteilen Hamburgs anstellen.

 

1.5 Bitte die in den Fragen 16 bis 23 aus Drs. 18/4671 (Fragen 19 und 23 wurden später mit einer Protokollerklärung zum Ausschuss vom 25.10.2005 beantwortet) gemachten Angaben zur Entwicklung der Personalwochenstunden im pädagogischen und nicht-pädagogischen Bereich sowie bezüglich der Entwicklung im Sachkostenbereich für das Jahr 2006 anfügen und einen Vergleich für die Stadtteile mit sozialen Problemlagen (s.o.) gegenüber den übrigen Stadtteilen Hamburgs anstellen.

 

1.6 Wer ist Mitglied im nach § 3, Abs. 2 seitens der Behörde eingerichteten Qualifizierungskuratorium? Wie oft hat das Kuratorium getagt? Wann wird es voraussichtlich einen ersten Bericht des Kuratoriums geben?

 

1.7 Zum 1. Januar 2006 sind die Gesundheitsvorsorgebestimmungen des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) in Kraft getreten. Gemäß § 4 KiBeG soll sichergestellt werden, dass wenigstens bei allen Kindern, die in einer Kindertageseinrichtung angemeldet werden, ihre altersgemäße Vorsorgeuntersuchung oder eine entsprechende ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Wie ist der Besetzungsstand bezüglich der dafür benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den bezirklichen Dienststellen? (Bitte aktuelles Stellen-Soll und Stellen-Ist je Bezirk angeben.)

 

1.8 In § 2, Abs. 4 des Landesrahmenvertrages zwischen FHH und den Hamburger Anbietern von Kindertagesbetreuung heißt es:

 

„Der Träger bietet die Leistungsarten grundsätzlich an 52 Wochen im Jahr an. Er kann die Tageseinrichtung bis zu vier Wochen im Jahr schließen, sofern dies in den Betreuungsverträgen vereinbart ist.“

 

Ist dem Senat bekannt, wie viele Kindertageseinrichtungen Gebrauch machen von dieser jährlichen Schließzeit? Wenn ja, wie viele der 821 Kitas im KGS machen davon Gebrauch und wie viele haben durchgängig geöffnet? Zu welchen der vier Hauptanbietergruppen (SOAL, Vereinigung gGmbH, in der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V. zusammengeschlossene (AGFW) zusammengeschlossene, übrige Anbieter) gehören die Kitas mit durchgängiger Öffnung? (Bitte nach Stadtteil und Bezirken aufgeteilt angeben.)

 

1.9 Wie hat sich der Anteil der von den vier Hauptanbietergruppen (s. 1.8) im KGS insgesamt betreuten Kinder absolut und prozentual seit 2002 jährlich entwickelt? (Bitte nach Anbietergruppen getrennt für die Bezirke angeben.)

 

1.10. Wie hat sich der Anteil der Ausfallzeiten durch Krankheit bei den pädagogischen Mitarbeiter/innen der Kitas im KGS seit 2002 entwickelt? Bitte in Personalwochenstunden (absolut und prozentual mit Bezug auf die jeweiligen Insgesamt-Personalwochenstunden) nach den 4 Hauptanbietergruppen separat und für Hamburg insgesamt angeben.

 

II. Anschlussbetreuung

 

2.1 Wie viele Vorschulklassen mit je wie vielen Kindern an den Schulstandorten sind zum Schuljahr 2006/2007 tatsächlich eingerichtet worden? Wie viele Kinder besuchten jahresdurchschnittlich im Jahr 2006 die Vorschule? (Bitte beide Zahlenreihen analog Anlage aus Drs. 18/4352, aber nach Bezirken und Stadtteilen geordnet anführen.)

 

2.2 Welche Gesamtkosten bzw. Teilkosten für Personal bzw. Gebäude und Sachmittel entstehen im Schuljahr 2006/2007 bzw. im ganzen Jahr 2006 und im Jahr 2007 voraussichtlich für alle Vorschulklassen in Hamburg? (Bitte nach Bezirken und Hamburg insgesamt aufschlüsseln und pro Vorschüler/in bzw. Schulform durchschnittlich und pro Jahr darstellen.)

 

2.3 Bitte in Ergänzung zu 1. darstellen: An welchen Kita-Standorten findet eine 2- bis zu 7-stündige Anschlussbetreuung bzw. Anschlussbetreuung nach Ganztagsschulbesuch statt? Welche Kitas bieten Ferienbetreuung an?

 

2.4 Wie viele Kinder welcher Vorschule /pro Bezirk /in Hamburg insgesamt nehmen die jeweilige Form der Anschlussbetreuung (nach Vorschule bzw. nach Ganztagsschule) in jeweils welchem Umfang (2, 3, 5 oder 7 Stunden) an welchem Kita-Standort in Anspruch? Wie viele Gutscheine wurden in 2006 insgesamt für die jeweiligen Formen und Stundenumfänge der Anschlussbetreuung bewilligt? Wie viele dieser Gutscheine wurden eingelöst?

 

2.5 Wie hoch ist der jeweilige Elternbeitragsanteil von Vorschule plus Anschlussbetreuung in Relation zum in Summe gleichstündigen Kita-Angebot? Wie hoch ist der Elternbeitragsanteil für die Anschlussbetreuung Ganztagsschule in Relation zum gleichstündigen Hortangebot? (Bitte jeweils absolute (Teil-)Beträge und ggf. Differenzen angeben.)

 

2.6 Konnten alle Nachfragen berufstätiger oder in Ausbildung befindlicher Eltern (vgl. Rechtsanspruch KibeG § 6, Abs. 2) nach Anschlussbetreuung in der Nähe des jeweiligen Vorschul- bzw. Ganztagschulstandortes erfüllt werden?

 

2.7 Wenn nein, an welchen Vorschul- bzw. Ganztagschulstandorten mit Nachfrage nach Anschlussbetreuung gelang dies in welchem Umfang nicht? Wie wurde dort verfahren?

 

2.8 Wie viele Gutscheine für Anschlussbetreuung wurden bis Ende des Jahres 2006 in jeweils welchem Umfang aufgrund eines dringlichen sozial bedingten oder pädagogischen Bedarfs bewilligt? Wie viele dieser Gutscheine wurden eingelöst? (Bitte pro Vorschulstandort/ pro Bezirk/ Hamburg insgesamt mit Bezug auf alle Gutscheine für Anschlussbetreuung aufführen.)

 

2.9 Wie viele Stunden am Nachmittag (Zeitraum von/bis Uhr) haben die jeweiligen Einrichtungen, welche Anschlussbetreuung anbieten, geöffnet?

 

2.10 Kann die Zeit der bewilligten Anschlussbetreuung auch ggf. auf notwendige Betreuungszeiten am Morgen und am Nachmittag aufgeteilt werden? Ab welcher Uhrzeit kann dann jeweils die Betreuung am frühen Morgen wo erfolgen? Wie viele Eltern nehmen diese Form der gesplitteten Anschlussbetreuung in welchen Kita-Einrichtungen (Standort) in Anspruch?

 

III. Elternbeiträge

 

3.1 Für wie viele der Kinder, die Hamburger Vorschulklassen besuchen, wurde im Jahr 2006 jahresdurchschnittlich lediglich der ermäßigte Satz von 15 € berechnet? (Bitte nach Stadtteilen und Bezirken sowie Hamburg insgesamt für das Schuljahr 2006/2007 bzw. für das ganze Jahr 2006 und für das Jahr 2007 (Prognose) jahresdurchschnittlich mit Bezug auf alle jeweils in Vorschulklassen betreuten Kinder je Stadtteil bzw. Bezirk aufschlüsseln.)

 

3.2 Für wie viele der in den verschiedenen Leistungsarten des KGS bzw. außerhalb des KGS (Tagespflege, behinderte Kinder, PäMi usw.) im Jahr 2006 betreuten Kinder waren die Eltern jahresdurchschnittlich Mindestbeitragszahler (Bitte nach Stadtteilen und Bezirken sowie Hamburg insgesamt für 2006 jahresdurchschnittlich mit Bezug auf alle jeweils in den verschiedenen Leistungs- bzw. Angebotsarten im und außerhalb des KGS betreuten Kinder je Stadtteil bzw. Bezirk und Hamburg insgesamt aufschlüsseln)

 

3.3 Für wie viele Eltern wurde im Jahr 2006 jahresdurchschnittlich der Elternbetrag jeweils auf Null gesetzt? (Bitte für die verschiedenen Leistungsarten des KGS bzw. außerhalb des KGS betreuten Kinder absolut und in Bezug auf die jeweils betreute Gesamtzahl der Kinder in den unterschiedlichen Leistungs- bzw. Angebotsarten getrennt nach Stadtteilen bzw. Bezirken und Hamburg insgesamt ausführen.)

 

3.4 Wie hoch war der Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung in 2006 und wie hoch wird er voraussichtlich in 2007 sein? Bitte den Elternbeitragsanteil absolut und prozentual angeben mit Bezug auf die zugrunde liegende Gesamtkostengröße und deren Zusammensetzung (genaue Haushaltstitel) und genaue Ausführung auf welche Leistungsarten bzw. Angebotsarten sich der Elternbeitragsanteil erstreckt? (Bitte analog zu den Angaben aus Anlage 2 zu Frage 3 aus Drs. 18/3656 ausführen)

 

IV. Wartelisten

 

Laut Auskunft von Eltern gibt es regional Probleme für so genannte Rechtsanspruchscheine (nach § 6, Abs. 1 KibeG) im Elementarbereich (Elementar 4 Stunden, Elementar 5 Stunden mit/ ohne Mittagessen) Kitas zu finden, die diese Gutscheine „einlösen“.

 

4.1 Trifft dies zu? Wenn ja, gibt es Warte- oder Vormerklisten für die vier- bzw. fünfstündige Elementarbetreuung? Wenn es Wartelisten gibt, die Anzahl der Kinder auf diesen Wartelisten bitte mit Bezug auf die Stadtteile, die Jugendamtsregionen, die Bezirke und Hamburg insgesamt anführen.

 

4.2 Wenn es Wartelisten für diese Rechtsanspruchscheine gibt, wie will der Senat hier Abhilfe für die Eltern und ihre Kinder schaffen?

 

4.3 Hält der Senat die Ressourcen für Personal-, Sach- und Gebäudekosten für die vier- und fünfstündigen Elementarscheine für ausreichend? Wenn nein, sind Änderungen oder ggf. Aufstockungen geplant? Wenn Aufstockungen geplant sind, in welchem Umfang sind diese geplant (bitte analog Anlage 22 aus Drs. 18/4671 darstellen)?