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Konzepte zur ambulanten Versorgung für Menschen mit Behinderung

Dienstag, 06.01.2009

Ambulante Versorgungskonzepte setzen dort an, wo der Hauptort der Krankheitsbewältigung ist – im direkten Lebensumfeld der betroffenen Menschen. Ziel ist es, den Menschen auch im Alter ihr gewohntes Umfeld und ihre vertraute Wohnung zu erhalten bzw. stationär untergebrachte psychisch kranke und behinderte Menschen so zu begleiten und zu unterstützen, dass sie ihr Leben wieder in den eigenen vier Wänden und – soweit wie möglich – auch selbstbestimmt bestreiten können. Mit dem Ausbau ambulanter Versorgungsleistungen war zugleich das Ziel der Einschränkung kostenintensiver stationärer Versorgungsangebote verbunden, um den raschen Ausgabenanstieg im Gesundheitswesen entgegen zu wirken.

Der Begriff „Ambulantisierung“ bezeichnet folglich den Prozess der Verlagerung sozialer und gesundheitlicher Versorgungsleistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor und er steht für die Akzentverschiebung in Richtung einer vorwiegend ambulanten Versorgung kranker, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. Die Prämisse „ambulant vor stationär“ ist eine Reaktion auf die demografische Alterung und die Zunahme chronischer Erkrankungen in der Bevölkerung sowie den daraus entstandenen geänderten gesundheitlichen Problemlagen.

Heute können durch ambulante Versorgungsdienste pflegebedürftige Menschen bis ins höchste Alter in ihren Wohnungen bleiben. Aber auch für Menschen, die in Heimen für Behinderte oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen wohnen, soll ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung möglich werden. Dafür sind mehr barrierefreie Wohnungen bzw. spezielle Betreuungsformen und Wohnprojekte für psychisch Kranke nötig.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wohnungen für Rollstuhlfahrer

In der Drs. 19/1596 stellt der Senat fest, dass zwischen 2000 und 2004 jährlich ca. 50 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer gemäß DIN 18025 erstellt wurden, 2005 nur noch 9 Wohnungen, 2006 und 2007 jeweils noch 6 Wohnungen und 2008 nicht eine einzige.

1.1. Wie erklärt sich der Senat oder die zuständige Behörde den deutlichen Rückgang des Wohnungsbaus für Rollstuhlbenutzer gemäß DIN 18025?

1.2. Welche Gründe gibt es für die in den Jahren 2006 bis 2008 erhebliche Diskrepanz zwischen bewilligten und fertig gestellten Wohneinheiten? Und wie hoch fielen die Bewilligungen im Einzelnen jeweils aus?

1.3. Warum wird nach Einschätzung des Senats oder der zuständigen Behörde das Wohnraumförderungsprogramm des Senats im Segment „Rollstuhlbenutzer-Wohnungen“ nicht ausgeschöpft?

1.4. Hält der Senat an der in den Produktinformationen zum Haushaltsplanentwurf 2009/2010 im Einzelplan 6 aufgeführten Zielzahlen von 45 Wohneinheiten jährlich im Segment „Rollstuhlbenutzer-Wohnungen“ fest und hält er diese Zahl für ausreichend? Wenn ja, wie will er in den kommenden Jahren eine bessere Ausnutzung der bereit stehenden Fördermittel sicherstellen?

1.5. In welchem Umfang sieht der Senat jährlich bis 2015 einen Bedarf am Bau barrierefreier Wohnungen für Rollstuhlbenutzer gemäß DIN 18025?

1.6. Sieht der Senat oder die zuständige Behörde weitere oder andere Bedarfe an barrierefreien Wohnungen? Wenn ja, für welche Bedarfe und in welchem Umfang jährlich bis 2015?

In der Drs. 19/1596 stellt der Senat fest, dass in der Zentralen Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechten Wohnraum im Grundsicherungs- und Sozialamt Wandsbek 1.163 barrierefreie Wohnungen zur Verfügung stehen.

1.7. Trifft es zu, dass dies der Gesamtbestand an barrierefreien Wohnungen ist, den die Zentrale Vermittlungsstelle vermitteln kann bzw. bereits vermittelt hat?

1.8. Wie viele dieser barrierefreien Wohnungen sind aktuell frei und können noch vermittelt werden?

1.9. In welchen Stadtteilen liegen wie viele dieser barrierefreien Wohnungen? (Bitte in der Darstellung nach „belegt“ und „frei“ unterscheiden.)

1.10. Führt die Zentrale Vermittlungsstelle Wartelisten? Wenn ja, wie viele Menschen warten auf bzw. suchen Wohnungen für Rollstuhlbenutzer in welchen Stadtteilen? Und wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit?

 

2. Herauslösung behinderter und psychisch kranker Menschen aus stationären Einrichtungen

In der Drs. 19/1598 stellt der Senat dar, dass seit 2005 insgesamt 60 Menschen mit Behinderung aus der stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung überführt werden konnten.

2.1. Wie viele Menschen mit Behinderung konnten jeweils im Jahr 2005, 2006, 2007 und im laufenden Jahr 2008 aus der stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung überführt werden?

2.2. Von welchen Einrichtungen wurden diese 60 Menschen zunächst stationär betreut und von welchen Einrichtungen wurden sie anschließend ambulant betreut?

2.3. In wie vielen Fällen wurde tatsächlich eine neue Wohnung bezogen und in wie vielen Fällen wurde lediglich die Form der Betreuung innerhalb der bisherigen Wohnung umgestellt?

2.4. In wie vielen Fällen konnten auswärtig untergebrachte Menschen mit Behinderung zurück nach Hamburg ziehen?

2.5. In wie vielen Fällen konnten darüber hinaus in Hamburg seit 2000 jährlich Menschen mit Behinderung in eine ambulante Betreuung überführt werden?

2.6. Gab es in den Jahren 2006, 2007 und 2008 noch Fälle, in denen psychisch erkrankte Menschen gegen ihren Willen außerhalb Hamburgs untergebracht werden mussten? Wenn ja, wie viele Fälle gab es jährlich von 2006 bis 2008?

In der Drs. 19/1598 stellt der Senat dar, dass seit 2006 insgesamt 113 psychisch erkrankte Menschen aus der stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung überführt werden konnten.

2.7. Wie viele psychisch erkrankte Menschen konnten jeweils im Jahr 2006, 2007 und im laufenden Jahr 2008 aus der stationären Betreuung in eine ambulante Betreuung überführt werden?

2.8. Von welchen Einrichtungen wurden diese 113 Menschen zunächst stationär betreut und von welchen Einrichtungen wurden sie anschließend ambulant betreut?

2.9. In wie vielen Fällen wurde tatsächlich eine neue Wohnung bezogen und in wie vielen Fällen wurde lediglich die Form der Betreuung innerhalb der bisherigen Wohnung umgestellt?

 

2.10. In wie vielen Fällen konnten auswärtig untergebrachte psychisch erkrankte Menschen zurück nach Hamburg ziehen?

2.11. In wie vielen Fällen konnten darüber hinaus in Hamburg seit 2000 jährlich psychisch erkrankte Menschen in eine ambulante Betreuung überführt werden?

 

3. Kosten der Ambulantisierung

In der Drs. 19/1598 konnte der Senat die Fragen 3., 6., und 7. u.a. aus Zeitgründen nicht beantworten. In der Ambulantisierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und psychisch erkrankte Menschen stehen vornehmlich folgende drei „Instrumente“ zur Verfügung:

- Die Personenbezogene Hilfen für psychische kranke / seelisch behinderte Menschen (PPM) bieten Hilfen im Bereich Wohnen und Selbstbestimmung und sollen u. a. helfen, stationäre psychiatrische Hilfen zu vermeiden.

- Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW) sollen Menschen mit Behinderung durch pädagogisch orientierte ambulante Dienstleistungen darin unterstützen, im eigenen Haushalt weitestgehend selbständig und möglichst unabhängig von öffentlichen Hilfen zu leben.

- Auch die Wohnassistenz (WA) ist eine lebenspraktische ambulante Leistung, die Menschen mit Behinderung langfristig dabei unterstützen soll, in der eigenen Häuslichkeit weitestgehend selbständig und möglichst unabhängig von öffentlichen Leistungen zu leben. Die Notwendigkeit einer stationären Wohnform soll vermieden werden.

3.1. Wie hoch sind jährlich seit 2000 die durchschnittlichen monatlichen Kosten je Fall nach Bewilligung der ambulanten Leistung, einschließlich sonstiger Leistungen nach dem SGB XII/SGB II? (Bitte getrennt nach den drei Leistungsbereichen darstellen.)

3.2. Wie oft konnten jährlich seit 2000 welche ambulanten Leistungen eingestellt werden, weil a) die Ziele erreicht wurden, b) die Hilfe nicht mehr gewünscht wurde oder c) die Hilfe nicht mehr adäquat war? (Bitte getrennt nach den drei Leistungsbereichen darstellen.)

 

4. Fallzahlen

4.1. Wie hoch ist die Anzahl der Leistungsempfänger je Träger in Hamburg jährlich seit 2000? (Bitte getrennt nach den drei Leistungsbereichen PPM, WA und PBW den Hilfebedarfsgruppen darstellen.)

4.2. In der Drs. 19/1598 stellt der Senat die enorme Fallzahlsteigerung im Bereich PPM seit 2000 (102 Fälle) bis 2008 (2.347 Fälle bis 31. August 2008) dar. Welche Gründe führten nach Ansicht des Senats oder der zuständigen Behörde zu dieser Fallzahlsteigerung? Und von welcher weiteren Fallzahlentwicklung geht der Senat oder die zuständige Behörde in den kommenden 4 Jahren aus?

 

5. Qualitätskriterien bei der Ambulantisierung

5.1 Was unternimmt der Senat oder die zuständige Behörde, um das Klientel für die ambulante Unterbringung – also möglichst in eigenem Wohnraum – vorzubereiten?

5.2 Welche Instrumente hat der Senat oder die zuständige Behörde, um Verwahrlosung zu vermeiden und das soziale Umfeld zu sichern?

5.3 Wie wird mit diesem Problem speziell bei allein lebenden Menschen umgegangen?

5.4 Welche Hilfeangebote der psycho-sozialen Betreuung gibt es? Und in welchem Umfang werden sie gewährt?

5.5 Gibt es Lösungsansätze gegen Vereinsamung in der Mobilität eingeschränkter Personen?

5.6 Fördert der Senat oder die zuständige Behörde ehrenamtliche Netzwerke, die sich um die psycho-soziale Betreuung kümmern?

5.7 Welche Qualifikations-Standards für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Betreuungsunternehmen hat der Senat für die ambulante Pflege definiert? Bitte aufschlüsseln nach Qualifikationsprofil und täglicher Betreuungszeit.

5.8 Welche Wohn- und Quartierskonzepte vertreten der Senat oder die zuständigen Behörden, um Ambulantisierung als strategisches Projekt der Integration unter Lebensqualitätsgesichtspunkten zu betreiben?