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Von der Stadt genutzter Büroraum Fläche, Eigentum, Mietzahlungen, Leerstände und Umzugspläne

Dienstag, 21.08.2007

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 18/2373 stelllte der Senat den Leerstand angemieteter öffentlicher Gebäude zum 31. März 2005 dar:

 

SIM GWG-

 

Gewerbe IMPF Gesamtsumme

 

an FHH vermietete Gesamtfläche

 

in m² 276.747,39 254.257,36 359.273 890.277,75

 

davon

 

Leerstandsflächen

 

in m² 17.582,32 847,49 800 19.229,81

 

Leerstandsquote 6,35 % 0,33 % 0,22 % 2,15%

 

Bei einer durchschnittlichen Büromiete von 13 Euro pro Quadratmeter und Monat bedeutete dies monatlich 250.000 Euro entgangene Einnahmen für die städtischen Gesellschaften bzw. unnötige Mietzahlungen durch die Stadt. Im Jahr wären es 3 Mio. Euro.

 

Wir fragen den Senat:

 

Raumvolumen

 

1. Wie hat sich Umfang der durch die Stadt für Bürozwecke genutzten stadteigenen Räumlichkeiten seit dem Jahr 2000 entwickelt? (Bitte für 2000-2010 Umfang in qm Bruttogeschossfläche)

 

2. Wie hat sich der Umfang der durch die Stadt für Bürozwecke angemieteten Räumlichkeiten seit dem Jahr 2000 entwickelt? (Für 2000-2010 Umfang in qm Bruttogeschossfläche. Bitte auch bevorstehende Anmietungen berück-sichtigen)

 

3. Wie haben sich die jährlichen Aufwendungen der Stadt für Mietzahlungen für Büroräumlichkeiten seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt? (Bitte für 2000-2006 Ist-Zahlen und für 2007-2010 Plan-Zahlen. Bitte auch bevorstehende Anmietungen berücksichtigen)

 

 

4. Wie stellt der genutzte Büroraum dies hinsichtlich der einzelnen Behördenbereiche (einschließlich Landesbetrieben)

 

a. für das Jahr 2004

 

b. für das Jahr 2007

 

c. für das Jahr 2008

 

jeweils dar?

 

(Bitte Angaben für die JB ohne Vollzugsanstalten und Gerichte,

 

für die BBS ohne Schulen, für die BWF bzw. BWG ohne Hochschulen,

 

für die BfI ohne Polizeikommissariate und -posten sowie Feuer- und Rettungswachen, bzgl. der BWA bitte auch die Räumlichkeiten der HPA separat vor und nach ihrer Ausgliederung.)

 

Angemietete Räumlichkeiten

 

5. Welche Räumlichkeiten, für die die Stadt seit mehr als drei Monaten Mietzahlungen leistet, obwohl sie nicht unmittelbar oder mittelbar durch die Stadt genutzt werden, sind dem Senat bekannt?

 

6. Seit wann werden die Räumlichkeiten jeweils nicht mehr durch die Stadt genutzt bzw. ab wann werden sie durch die Stadt genutzt?

 

7. Seit wann und bis wann läuft jeweils der Mietvertrag?

 

8. Wer war bzw. ist jeweils der Mieter (Behörden‚ Ämter, Einrichtungen, Zuwendungsempfänger)?

 

9. Wer war bzw. ist jeweils der Vermieter?

 

10. In welcher Höhe wurden bislang jeweils und insgesamt Mietzahlungen für die Zeit ohne Nutzung geleistet

 

11. In welcher Höhe wurden bislang jeweils und insgesamt Betriebskosten für die Zeit ohne Nutzung geleistet?

 

12. Wie beurteilt der Senat jeweils diese Situation und die Zahlungen?

 

13. Was hat der Senat unternommen, um Leerstände zu verhindern bzw. zu verringern?

 

Räumlichkeiten im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg:

 

14. Welche Räumlichkeiten im Eigentum der Stadt werden seit mehr als drei Monaten weder durch die Stadt noch durch andere genutzt?

 

15. Wie wurden diese Räumlichkeiten bislang genutzt?

 

16. Durch wen wurden diese Räumlichkeiten bislang genutzt?

 

17. Falls die Räumlichkeiten durch Dritte genutzt wurden: Werden auch nach Beendigung der Nutzung Mietzahlungen geleitstet und wenn ja, in welcher Höhe?

 

18. In welcher Höhe sind jeweils bislang Betriebskosten für die Zeit ohne Nutzung entstanden?

 

19. Wie beurteilt der Senat jeweils diese Situation und die Zahlungen?

 

20. Was hat der Senat unternommen, um Leerstände zu verhindern bzw. zu verringern?

 

Behördenverlagerungen

 

Als Ergebnis einer zweitägigen Klausurtagung des Senats stellte der Erste Bürgermeister im Mai die Verlagerungen von Behörden in den Hamburger Süden vor.

 

21. Bzgl. welcher Standorte von Behörden, Ämtern und Dienstellen ist eine Verlagerung in andere Stadtteile geplant oder beabsichtigt?

 

22. Bzgl. welcher Standorte von Behörden, Ämtern und Dienstellen ist geplant oder beabsichtigt, sie zugunsten welcher anderen Standorte aufzugeben?

 

23. Gibt es ein Gesamtkonzept des Managements der durch die Stadt genutzten Büroflächen hinsichtlich der Vielzahl geplanter Standortverlagerungen und

 

-veränderungen?

 

Verlagerung der Behörde für Wissenschaft und Forschung

 

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) soll erweitert und personell aufgestockt Anfang 2008 ins Harburger Phoenix-Quartier einziehen

 

24. An welchen Standorten nutzt die BWF (ohne die Hochschulen) in welchem Umfang Räumlichkeiten?

 

25. Welche dieser Räumlichkeiten befinden sich im Eigentum der Stadt und welche sind angemietet?

 

26. Bzgl. der angemieteten Räumlichkeiten: Wer ist der Vermieter? Wie lange läuft der gelten Mietvertrag und welche Kündigungsfristen von Seiten der BWF bzw. der Stadt bestehen?

 

27. Welche Absichten oder Pläne, Standorte der BWF (ohne Hochschulen) aufzugeben oder zu verlagern, gibt es?

 

28. Um welche Standorte handelt es sich dabei und wie sieht die Nachfolgenutzung an aufzugebenden Standorten aus?

 

29. Mit welchen einmaligen Kosten ist die Verlagerung der BWF verbunden?

 

30. Mit welchen laufenden Mehr- oder Minderkosten ist die Verlagerung der BWF verbunden?

 

31. Welche Ausweitung des Personals ist für die BWF geplant und wann wird die Bürgerschaft diesbezgl. Um Zustimmung gebeten?

 

Verlagerung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) soll 2010 im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) ins Zentrum von Wilhelmsburg verlagert werden.

 

32. An welchen Standorten nutzt die BSU in welchem Umfang Räumlichkeiten?

 

33. Welche dieser Räumlichkeiten befinden sich im Eigentum der Stadt und welche sind angemietet?

 

34. Bzgl. der angemieteten Räumlichkeiten: Wer ist der Vermieter? Wie lange läuft der gelten Mietvertrag und welche Kündigungsfristen von Seiten der BWF bzw. der Stadt bestehen?

 

35. Welche Absichten oder Pläne, Standorte der BSU aufzugeben oder zu verlagern, gibt es?

 

36. Um welche Standorte handelt es sich dabei und wie sieht die Nachfolgenutzung an aufzugebenden Standorten aus?

 

37. Mit welchen einmaligen Kosten ist die Verlagerung der BSU verbunden?

 

38. Mit welchen laufenden Mehr- oder Minderkosten ist die Verlagerung der BSU verbunden?

 

Rückkauf der Baubehörde

 

Im Bericht der Kommission für Bodenordnung (Drs. 18/6249) ist der Erwerb des Gebäudekomplexes Stadthausbrücke 4–10/Neuer Wall („Rückkauf der Baubehörde“) erwähnt. Schon in der Senatsantwort in Drucksache 18/3754 war erklärt, dass das Objekt Stadthausbrücke 2–10 (BSU), seinerzeit im Eigentum der städtischen VHG, nicht mehr zur Veräußerung im Rahmen des Immobilienverkaufsprogramms „Primo“ vorgesehenen sei. Zur Begründung wurde ein Stichwort genannt: „Entwicklungsobjekt an zentralem Standort“.

 

39. Wie unterscheidet sich der Gebäudekomplex Stadthausbrücke 4–10/Neuer Wall (Drs. 18/6249) vom Objekt Stadthausbrücke 2–10 (Drs. 18/3754)?

 

40. Wann wurde aus welchen Gründen zu welchem Preis der Gebäudekomplex Stadthausbrücke 4-10/Neuer Wall zurückgekauft?

 

41. Zu welchem Preis (ggf. Gegenrechnung eines Gesellschafterdarlehens) wurde das Objekt der VHG übertragen?

 

42. Was bedeutet die in der Senatsantwort in Drucksache 18/3754 genannte Begründung „Entwicklungsobjekt an zentralem Standort“ im Einzelnen?

 

43. In welchem Zusammenhang zu einer Verlagerung der BSU steht der „Rückkauf der Baubehörde“?

 

44. Welche Nutzung des Gebäudekomplexes Stadthausbrücke 4–10/Neuer Wall ist bei einer Verlagerung der BSU in das Überseequartier geplant bzw. angedacht?

 

Behördenanmietung im Überseequartier

 

Im Kaufvertrag zum Verkauf der Grundstücke des Überseequartiers (Drs. 18/3054) ist das Angebot der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehen, Flächen von maximal 50.000 m² BGF im Überseequartier anzumieten. Bei dem Angebot handelt sich um eine vom Käufer zu ziehende Option. Die Frist zur Ausübung der Option für die erste Teilfläche von maximal 23 000 m² BGF läuft am 1. April 2007 aus, die Option für die Fläche von maximal 27 000 m², oder soweit die erste Option nicht in Anspruch genommen wurde, von 50 000 m² BGF, läuft am 1. April 2010 aus. Der Senat geht von einem maximalen Jahresmietzins von 8,1 Mio. Euro zuzüglich Nebenkosten aus (Drs. 18/3283).

 

45. Hat der Käufer der Grundstückstücke im Überseequartier die bis zum 1. April 2007 befristete Option gegenüber der Stadt ausgeübt?

 

46. Wenn ja, in welchem Umfang muss die Stadt ab wann in welchen Lagen zu welchem Mietzins Anmietungen im Überseequartier tätigen?

 

Im Rahmen der Realisierung des Überseequartiers sollten (Drs. 17/4068) die Behörde für Bau und Verkehr und das Bezirksamt Hamburg-Mitte in die HafenCity verlagert werden. Für die freiwerdenden Standorte in der heutigen Innenstadt war von der Chance einer nachhaltigen städtebaulichen und stadtstrukturellen Neuordnung die Rede. Vereinbart war mit den betroffenen Dienststellen, dass im ersten Quartal 2004 der Raumbedarf der in die HafenCity zu verlagernden Dienststellen auch mit dem Ziel der Optimierung der Unterbringung und der Ausschöpfung von Synergieeffekten konkretisiert wird. Eine genauere Quantifizierung der benötigten Flächen und der notwendige finanzielle Korridor für eine Behördenverlagerung sollte im Rahmen der weitergehenden Prüfungen federführend durch die Finanzbehörde ermittelt werden.

 

47. Welche Dienststellen sind die HafenCity zu verlagern?

 

48. Wie ist der Raumbedarf der in die HafenCity zu verlagernden Dienststellen?

 

49. Welche Synergieeffekte können realisiert werden?

 

50. Welches ist der ermittelte finanzielle Korridor für eine Behördenverlagerung?

 

Zentrum für Aus- und Fortbildung

 

Im Zuge der Schaffung eines zentralen Standorts des Zentrums für Aus- und Fortbildung (ZAF) am Normannenweg wird die Nutzung des Gotenhof (Steckelhörn 12) vom ZAF aufgegeben.

 

51. Wann mietet das ZAF den neuen Standort an?

 

52. Wann endet die Nutzung bzw. Anmietung der bisherigen Standorte?

 

53. Wie werden die bisher vom ZAF genutzten Räumlichkeiten im Gotenhof zwischenzeitig und zukünftig genutzt?

 

Einrichtung von Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt und sozialen Dienstleistungszentren

 

In seiner Mitteilung in Drucksache 18/6280 hat der Senat die Einrichtung eines Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt im Bezirksamt Hamburg-Nord vorgestellt.

 

54. Zu welchen Zeitpunkten ist den einzelnen Bezirksämtern die Einrichtung von Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt und sozialen Dienstleistungszentren geplant?

 

55. Welche neuen Flächen sind wann erforderlich und welche bisherigen Flächen werden dafür wann aufgegeben? (Bitte jeweils Lage und qm)

 

56. Bzgl der bisherigen Flächen: Wann endet jeweils die Anmietung bzw. beginnt welche Forme der Nachfolgenutzung?

 

57. Welche Kosten sind mit der Einrichtung der Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt und der sozialen Dienstleistungszentren verbunden?