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Ausbau von Ganztagsschulen in Hamburg: Bestandsaufnahme und Ziele

Mittwoch, 15.03.2006

Die Bundesregierung hat im Jahre 2002 mit dem Programm „Zukunft Bildung und Betreuung“ das bisher umfassendste Investitionsprogramm zur Verbesserung des Deutschen Bil-dungssystems aufgelegt. In Hamburg hat der Senat mit 2 Jahren Verspätung am 21.06.2004 das „Rahmenkonzept für Ganztagsschulen in Hamburg“ (Drs. 18/525) beschlossen. Die darin vorgegebenen Zielsetzungen und Eckpunkte sind zwar von hehrer pädagogischer Lyrik geprägt, bilden jedoch mit den rechtlichen, strukturellen, finanziellen und organisatorischen Vorgaben eine völlig unzureichende Grundlage für Ganztagsschulen mit hoher pädagogischer Qualität. Dies hat dazu geführt, dass etliche Schulen - insbesondere Grundschulen - von ihrer Bewerbung auf Umwandlung zur Ganztagsschule zurück getreten sind.

Das Rahmenkonzept aus der Drs. 18/525 sieht auch vor, dass die bereits bestehenden Ganztagsschulen in besonders belasteten Stadtteilen jährliche Kürzungen um je 15 % hinnehmen müssen und damit insgesamt 60% der für den Ganztagsbetrieb vorgesehenen Mittel. Gleichzeitig wird aus dem so eingesparten Geld der Ausbau von Gymnasien in offene Ganztagsschulen mit finanziert, da damit der längere Unterrichtstag des achtjährigen Gymnasiums aufgefangen werden soll. An etlichen Standorten hat es aber Widerstand von Eltern gegen diesen verlängerten Schultag gegeben. In Einzelfällen sind Ganztagsformen wieder abgeschafft worden. Die investiven Mittel der Bundesregierung für Ganztagsschulen sind in Hamburg schwerpunktmäßig den leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien zu Gute gekommen, parallel hat es eine Umverteilung von laufenden Ressourcen ebenfalls an diese Gruppe gegeben.

 

In der Antwort der Großen Anfrage der SPD-Fraktion vom 18. 07. 2004 (Drs. 18/483) sind etliche Fragen nach der Finanzierung, der Konzepte der einzelnen Schulen, der Umsetzung des o. a. Rahmenkonzepts und der Ressourcenverteilung unbeantwortet geblieben. Fast zwei Jahre nach der Einführung des Rahmenkonzepts und angesichts der Tatsache, dass die letzte Bewerbungsrunde für die Umwandlung zur Ganztagsschule zum Schuljahrsbeginn 2007/2008 mit sehr knappen Fristen (Bewerbungsschluss: 30.04.2006) für die Schulen beginnt, ist es überfällig, über die Erfahrungen mit der Einführung der Ganztagsschule in Ham-burg unter den Rahmenbedingen des CDU-Senats informiert zu werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

I. Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" in Hamburg: Allgemeiner Teil.

 

1. Welche Hamburger Schulen sind bis zum Beginn des Schuljahres 2005/06 in Ganztagsschulen ungewandelt worden? Bitte jeweils angeben, ob es sich um eine offene, teilgebundene, oder voll gebundene Ganztagsschule handelt und für welche Jahrgänge die jeweilige Ganztagsform gewählt wurde. Bitte nach Schulformen aufschlüsseln.

 

Bitte für jede der unter 1. genannten Schulen die Fragen 2 und 3 separat beantworten.

 

2.

 

a) Wie hoch waren die Investitionen, die für den Ausbau zu Ganztagsschulen

 

nötig waren und welche Baumaßnahmen wurden hiermit realisiert?

 

b) Wie hoch ist der Hamburger Anteil?

 

c) Musste die Schule einen Anteil aus eigenen Mitteln erbringen? Wenn ja,

 

wie hoch war dieser?

 

3. Stehen noch Investitionen aus?

 

a) Wenn ja, in welcher Höhe? Für welche Maßnahme?

 

4. Welche Schulen, die bisher einen Antrag auf Umwandlung in eine Ganztagsschule gestellt haben, werden auch nach Beginn des Schuljahres 2006/07 noch nicht umgewandelt worden sein?

 

a.) Warum wurden diese Schulen bisher nicht berücksichtigt? Bitte Gründe für jede Schule angeben.

 

5. Welche Schulen sollen zum Beginn des Schuljahres 2006/07 in Ganztagsschulen umgewandelt werden? Bitte jeweils angeben, ob es eine offene, teilgebundene, oder voll gebundene Ganztagsschule werden soll. Bitte nach Schularten aufschlüsseln.

 

Bitte für jede der unter 5. genannten Schulen die Fragen unter 6 separat beantworten.

 

6. In welcher Höhe sind Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung der Bundesregierung für die einzelnen o. g. Schulen beantragt worden?

 

a) Welche Baumaßnahmen sollen hiermit realisiert werden?

 

b) Wie hoch ist der Hamburger Anteil?

 

c) Wird die Schule einen Anteil aus eigenen Mitteln erbringen müssen? Wenn ja, wie hoch wird dieser sein?

 

7. Für welche Schulen und für welche Maßnahmen wurden im Jahr 2005 Mittel in welcher Höhe aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung endgültig beantragt?

 

a) Für welche Schulen und welche Maßnahmen wurden im Jahr 2005 Mittel aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung bewilligt?

 

a) An welchen Schulen wurden welche Maßnahmen aus den für 2005 bewilligten Mittel umgesetzt?

 

8. Für welche Schulen und für welche Maßnahmen in welcher jeweiligen Höhe hat die Behörde für Bildung und Sport bereits Mittel aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung in 2006 beantragt oder plant sie zu beantragen?

 

a) Gibt es eine vorläufige Vorhabenplanung, und wenn ja, wie sieht sie aus?

 

9. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Bundesmittel aus dem Programm „Zukunft Bildung und Betreuung“ und wie verteilt sie sich prozentual auf die verschiedenen Schulformen?

 

10. Wie viel Prozent der Hamburger Grundschulen werden mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 zu Ganztagsschulen umgewandelt sein?

 

11. Werden bis zum Beginn des Schuljahres 2007/08 alle Hamburger Stadtteile über mindestens eine Grundschule und eine Sekundarstufe verfügen, die als Ganztagsschule geführt wird?

 

a) Wenn nein, welche Stadtteile nicht?

 

12. Gymnasien sind mit Bundesmitteln zu Ganztagsschulen ausgebaut worden. Zugleich haben nur wenige Schulen einen Antrag auf Ganztagsschule gestellt. Wie definiert der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde Ganztagsschule und wie werden die Gymnasien, die keine Ganztagsschul-Umwandlungsanträge gestellt haben, geführt?

 

II. Umsetzung des Ausbaus zu Ganztagsschulen, Konzeption und Ausstattung

 

1. Welche Rahmenverträge zur Bereitstellung von Honorarkräften für die Schulen hat die Behörde mit externen Institutionen abgeschlossen und welche sind geplant?

 

2. Laut Rahmenkonzept aus Drs. 18/525 erfolgt die Zuweisung zusätzlicher Stunden für voll gebundene Ganztagsschulen nur jeweils klassenweise. Welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde über den pädagogische Mehrwert bzw. Nutzen für Bildungsprozesse bei Neigungsgruppengrößen von 27 Schülern?

 

Bitte Fragen 3. bis 7. für jede der oben unter I.1. genannten Schulen beantworten.

 

3. Welche zusätzlichen Betriebskosten entstehen pro Jahr durch den Ausbau zur Ganztagsschule?

 

a) Sachkosten?

 

a) Personalkosten? Bitte aufschlüsseln nach Lehrerstellen, Sozialpädagogen und sonstiges Personal, z.B. Honorarkräften

 

b) Bei Gymnasien: Wie hoch ist hierbei der Betriebskostenanteil, der durch die Verkürzung des Abiturs auf 12 Jahre entsteht (in den jeweiligen Jahrgängen)?

 

4. Ressourcen:

 

a) Wie viele Schülerinnen und Schüler hat die Schule?

 

b) Wie viele Lehrerstellen hat die Schule?

 

c) Wie viele Sozialpädagogenstellen hat die Schule?

 

d) Wie viele Wochenstunden für Honorarkräfte stehen für die Schule zur Verfügung?

 

e) Wie viele sonstige Personalstellen hat die Schule?

 

5. a) Mit welchen externen Institutionen arbeitet die Schule im Rahmen der unter II.1. genannten Rahmenverträge zur Bereitstellung von Honorarkräften zusammen?

 

b) Wie viele Honorarkräfte mit jeweils wie vielen Wochenstunden sind dies?

 

c) Wenn die Kooperation nicht auf einem Rahmenvertrag beruht: In welchem Um-fang hat die Schule „ihren hohen Gestaltungsfreiraum“ genutzt, um zur Zusam-menarbeit mit „außerschulischen Einrichtungen“ (Antwort des Senats in Drs. 18/483) zu kommen und welche sind es?

 

6. Welche zusätzlichen kostenpflichtige Angebote bietet die Schule an?

 

a) Welche soziale Härteregelung gibt es?

 

b) Welches Sponsoring gibt es?

 

7. Wie wird nach der neuen Rhythmisierung des Unterrichts mit den Hausaufgaben verfahren?(Hausaufgaben entfallen, Schüler können diese im Rahmen der Nachmittagsangebote machen, keine Änderungen)

 

Bitte Fragen 8. bis 10. für jede der oben unter I.1. genannten Grundschulen beantworten.

 

8. Hatte die Grundschule vor dem Ausbau zur Ganztagsschule einen Hort?

 

a) Wenn ja, existiert dieser noch und gibt es eine inhaltlich-pädagogische Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort?

 

9. Gibt es eine Zusammenarbeit mit den umliegenden Kindertagesstätten?

 

a) Wenn ja, wie sieht diese aus?

 

10. Gibt es spezielle Angebote zur Sprachförderung

 

a) Wenn ja, welche?

 

Bitte Frage 11 und 12 für jedes der oben unter I.1. genannten Gymnasien beantworten.

 

11. Gibt es Angebote, die über den neuen, für das Abitur nach 12 Jahren erweiterten Lehrplan, hinausgehen?

 

a) Wenn ja, bitte nach Jahrgangstufen aufschlüsseln:

 

An wie vielen Tagen der Woche mit jeweils wie vielen Wochenstunden?

 

12. Wie sind die Schultage ganztags organisiert?

 

III. Schulkantinen und Verpflegung der Schüler

 

1. Gibt es eine Zusammenarbeit der Schulbehörde mit der Deutschen Gesellschaft zur Ernährung? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?

 

Bitte für alle der oben unter I.1. genannten Schulen beantworten. Bitte nach Schulformen aufschlüsseln.

 

2. Wie lang ist die Mittagspause der Schüler? Welche Angebote werden während der Mittagspause gemacht? Durch wen?

 

Bitte aufschlüsseln nach Lehrern, Sozialpädagogen, Honorarkräften.

 

3. Hat die Schule eine Kantine?

 

Wenn ja:

 

a) Mit wie vielen Plätzen?

 

b) Wie viele Mittagessen werden im Durchschnitt pro Tag ausgegeben?

 

c) Müssen die Schüler in mehreren Schichten essen? Wenn ja, wie viele?

 

d) Was kostet das Mittagessen?

 

e) Gibt es Zuschüsse bei sozialen Härten?

 

Wenn nein:

 

a) Wo haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit Mittag zu essen?

 

4. Hat die Kantine eine Küche? Wer ist Betreiber?

 

5. Wie viel Personal steht für Küche und Essensausgabe mit jeweils wie viel Wochenstunden zur Verfügung?

 

6. Wie wird das Essen hergestellt? Kocht die Küche mit frischen Zutaten? Nutzt die Küche Fertiggerichte? Wenn ja, wer liefert diese? Bekommt die Schule fertig gekochtes warmes Essen geliefert? Wenn ja, wer liefert dieses?

 

7. Wie groß ist der Anteil biologisch erzeugter Lebensmittel bei der Herstellung?

 

8. Gibt es vegetarische Essen?

 

9. Gibt es spezielles Essen für muslimische Schüler?

 

10. Wird das Thema Ernährung in den Unterricht integriert, wenn ja wie?

 

11. Wird das Thema Kochen in den Unterricht integriert, wenn ja wie?

 

12. Kochen auch Schüler in der Schulküche, wenn ja, wie ist dies organisiert (AGs, Schülerfirma)?

 

IV. Ganztagsschulen die bereits vor Beginn des Programms „Zukunft Bildung und Betreuung“ bestanden haben

 

Der Senat hat die Betriebsmittel für die bestehenden Ganztagsschulen abgesenkt und wird sie weiter absenken.

 

1. An welchen bestehenden Ganztagsschulen ist es zu Absenkungen gekommen?

 

2. Wie haben diese Schulen diese Absenkungen im Einzelnen umgesetzt?

 

3. Welche Auswirkungen haben diese auf das Angebot für die Schüler? Welche Angebote können nicht mehr durchgeführt werden? Bitte für jede Schule einzeln angeben

 

4. Welche weiteren Absenkungen müssen die Schulen noch umsetzen?

 

5. Wie werden diese Absenkungen voraussichtlich umgesetzt werden?

 

Bitte für jede betroffene Schule angeben.