Zum Hauptinhalt springen

Ausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente in Hamburg – sind in der Hamburger Arbeitsmarktpolitik die Weichen gut gestellt?

Dienstag, 14.12.2010

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden zum 01.01.2009 neue Handlungsmöglichkeiten geschaffen, um Arbeitslose wieder in Arbeit zu integrieren bzw. ihre Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung zu verbessern.

Die von CDU und FDP getragene Bundesregierung hat mit gravierenden Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik nunmehr die Möglichkeiten der Unterstützung von Arbeitslosen massiv eingeschränkt. 2011 stehen in Hamburg 57 Mio. Euro weniger für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung als noch in diesem Jahr. In den Jahren 2012 und 2013 fallen die Kürzungen noch drastischer aus. Zugleich ist es der Hamburger Arbeitsmarktpolitik unter dem von CDU und GAL geführten Senat seit 2008 weder gelungen zentrale arbeitsmarkpolitische Zielsetzungen des Koalitionsvertrages umzusetzen, noch eine klare Linie in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verfolgen.

Zuletzt hat der massive Abbau von Arbeitsgelegenheiten und weiterer Maßnahmen für Langzeitarbeitslose für erhebliche Verunsicherung bei den betroffenen Beschäftigten und wichtigen sozialen Einrichtungen in den Stadtteilen geführt.

Mitteilungen der Regierungsfraktionen zufolge, sollen in der ersten Jahreshälfte 2011 durchschnittlich 7.250 Plätze für Arbeitsgelegenheiten (AGH) belegt werden. Dies kommt einer Absenkung um fast 200 Plätze gleich. Von 3.026 aktuell bewilligten AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung sollen 326 bis zum 30.06.2011 entfallen.

Das erfolgreiche Programm „Jobperspektive“, in dessen Rahmen für nachweislich sehr schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen wurden, steht quasi vor dem Aus.

Wie es mit allen anderen Maßnahmen, z.B. Weiterbildungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der Sparmaßnahmen weitergeht, darüber schweigt sich der Senat aus, obwohl nach unseren Informationen schon zum derzeitigen Zeitpunkt bestimmte Maßnahmen nicht mehr oder nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Der amtierende Senat steuert dem nicht entgegen, sondern hatte in dem jetzt Makulatur gewordenen Haushaltsplan für 2011 und 2012 zusätzliche erhebliche Einsparungen in der Hamburger Arbeitsmarktpolitik vorgesehen.

Es erscheint deshalb erforderlich die Inanspruchnahme der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Hamburg zu erfassen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Umsetzung der bisherigen Arbeitsmarktpolitischen Instrumente in 2010

1.1. Wie viele Kundinnen und Kunden der team.arbeit.hamburg haben 2010 an welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Maßnahme, Soll- und Ist-Zahlen, pro Maßnahme eingesetzte Mittel und diese bitte in Tabellenform darstellen)

1.2. Bei welchen dieser Instrumente gab es bisher in 2010 starke Abweichungen der Soll-Zahlen von den ursprünglichen Planungen? Was waren hierfür die Gründe?

1.3. Welches der Instrumente hält der Senat für geeignet, insbesondere diejenigen Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die einen besonders hohen Anteil an Langzeitarbeitlosen aufweisen, insbesondere Alleinerziehende und Migrantinnen und Migranten?

1.3.1. Sind für diese im Rahmen der jeweiligen Instrumente Kontingente für bestimmte Zielgruppen vorgesehen? Wenn ja, wie hoch waren diese bisher in 2010?

1.3.2. Wurden für diese im Rahmen bestimmter Instrumente spezielle zielgruppenspezifische Maßnahmen entwickelt? Wenn ja, welche sind dies? In welchem Umfang wurden sie 2010 bisher eingesetzt?

1.4. Welcher der in 2009 und in den Vorjahren eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden 2010 nicht mehr eingesetzt oder stark reduziert? Welche Gründe gab es hierfür?

1.5. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2010 beim „Hamburger Modell“?

1.5.1. Wie viele Anträge wurden bisher gestellt?

1.5.2. Wie viele Anträge wurden bisher zurückgezogen?

1.5.3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt?

1.5.4. Auch wenn die Daten von der Bundesagentur für Arbeit nicht im Detail erfasst werden, welche Angaben kann der Senat über die Teilnehmerstruktur beim Hamburger Modell seit dem Kurzbericht von 2007/2008 machen?

1.6. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2010 beim Programm zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen?

1.7. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2010 im Programm „Förderung von Kleinstunternehmen“? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Art des Leistungsbezugs)

1.8. Wie viele Auszubildende wurden 2010 bisher im Rahmen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung nach § 235b SGB III gefördert?

1.9. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2010 im Programm „Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger“ (QuAS)?

1.10. Wie viele Förderfälle gab es bisher in 2010 im Projekt „mitnmang“ der team.arbeit.hamburg? Welche Maßnahmen wurden bei diesen Förderfällen im Einzelnen ergriffen?

1.11. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden in 2009 und bisher in 2010 in Hamburg ausgestellt? (Bitte nach Jahren und Rechtskreis SGB II und SGB III getrennt aufführen)

 

1.11.1. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden jeweils eingelöst? (Bitte nach Jahren und Rechtskreis SGB II und SGB III getrennt aufführen)

1.11.2. In wie vielen Fällen wurde auch die zweite Tranche ausbezahlt? (Bitte nach Jahren und Rechtskreis SGB II und SGB III getrennt aufführen)

1.11.3. Wie hoch ist die Vermittlungsquote über den Vermittlungsgutschein im Vergleich zur Vermittlungsquote der team.arbeit.hamburg und der Bundesagentur für Arbeit in Hamburg?

1.11.4. Wie beurteilt der Senat das Instrument Vermittlungsgutschein?

 

2. Stärkung der Berufs- und Weiterbildung

2.1. Wie viele Bildungsgutscheine wurden 2010 bisher von der team.arbeit.hamburg vergeben?

2.1.1. Wie viele dieser Bildungsgutscheine wurden bisher eingelöst?

2.1.2. Wie beurteilt der Senat die Verbesserung der Integrationschancen auf den Arbeitsmarkt durch Bildungsgutscheine?

2.1.3 Wurde, wie vom Leiter der team.arbeit.hamburg in Aussicht gestellt, eine stärkere Umsteuerung in Richtung Bildungsgutscheine vorgenommen?

2.2. Wie viele Förderungen der „Qualifizierung von Arbeitskräften auf neuen Arbeitsplätzen“ gab es bisher in 2010? (Bitte sowohl die Zahl der Arbeitsplätze als auch der geförderten Unternehmen angeben)

2.2.1. Wie viele Förderungen wurden durch die veränderten Kriterien der Richtlinie zur „Qualifizierung von Arbeitskräften auf neuen Arbeitsplätzen“ möglich?

2.2.2. In welchen Branchen erfolgte diese Förderung vorrangig?

2.3. Wie weit ist inzwischen die Entwicklung von Weiterbildungsbausteinen in der beruflichen Bildung vorangeschritten, die den Richtlinien des Bildungssparens entsprechen? Für welche Wirtschaftscluster wurden sie entwickelt?

2.4. Wie ist der Stand der Qualitäts- und Standardsicherung für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb von Betrieben?

 

3. Anzahl, Ausrichtung und Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten

3.1. Wie ist der aktuelle Stand der Anzahl von Arbeitsgelegenheiten in Hamburg (Stichtag 01.12.10)?

3.1.1 Wie viele der Stellen entfallen dabei auf die Bereiche

3.1.1.1. Kooperationsarbeitsplätze,

3.1.1.2. Regiearbeitsplätze,

3.1.1.3. AGH für Ü-25-Jährige und

3.1.1.4. AGH für U-25-Jährige?

3.1.2. Um wie viele Stellen sind die AGH seit dem 01.10.2009 abgesenkt worden?

 

Wie viele der gestrichenen Stellen entfallen dabei auf den Bereich der

3.1.2.1. Kooperationsarbeitsplätze,

3.1.2.2. Regiearbeitsplätze,

3.1.2.3. AGH für Ü-25-Jährige und

3.1.2.4.AGH für U-25-Jährige?

3.2. Die zentrale Zuweisung und Buchung sowie Abrechnung der Arbeitsgelegenheiten wurde zum 01.01.09 an die team.arbeit.hamburg zurückübertragen.

3.2.1. Wie hat sich der Belegungsverlauf der Maßnahmen bei U-25 und Ü-25 in den einzelnen Job-Centern seit dem 01.01.2010 entwickelt? (Bitte analog zur Drs. 19/2493)

3.2.2. Wie hat sich der Belegungsverlauf bei den einzelnen Trägern seit dem 01.01.2010 entwickelt? (Bitte analog zu Drs. 19/2493)

3.3. Im Rahmen einer Übergangsregelung zur Umsetzung der Einsparungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollen 2.700 der aktuell bewilligten 3.026 AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung bis zum 30.Juni 2011 erhalten bleiben. In welchem IBV wurden die aktuell noch laufenden AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung ausgewählt?

3.3.1. Wie verteilt sich die Kürzung um der AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung um 326 auf die verschiedenen Bezirke und Standorte von t.a.h.?

3.3.2 Welche Einsatzorte von AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung sind von der Einsparung betroffen? (Bitte nach Bezirken und Stadtteilen aufgliedern)

3.3.3 Gibt es Pläne des Senats, wie Leistungen, die bisher von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung erbracht wurden, kompensiert werden sollen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

3.3.2. Wie wurden die Bezirke in den Kompromiss zur Umsetzung der Einsparungen eingebunden?

3.3.3 Haben die Bezirke Einfluss darauf, welche AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung bis zum 30. Juni verlängert bzw. nachbesetzt werden? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

3.3.4 Wie viele und welche der AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung werden im ersten Halbjahr 2011 nachbesetzt werden müssen?

3.3.5 Wird es bei der Nachbesetzung von AGH mit stadtpolitischer Ausrichtung eine Verkürzung der Maßnahme geben, um eine Neuregelung zum 1. Juli 2011 zu ermöglichen?

 

4. Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II – JobPerspektive

4.1. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e SGB II werden derzeit von der team.arbeit.hamburg gefördert?

4.1.1. Wie viele davon sind bei Beschäftigungsträgern? (Bitte Träger, Anzahl und Art der Beschäftigungsverhältnisse angeben)

4.1.2. Wie viele davon sind bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern? (Bitte Unternehmen, Anzahl und Art der Beschäftigungsverhältnisse angeben)

4.1.3. Wie viele davon sind seit 01.01.2010 neu hinzugekommen?

4.1.4. Wie viele der geförderten Beschäftigungsverhältnisse wurden seit Förderbeginn abgebrochen? Was waren hierfür die Gründe?

4.2. In wie vielen Fällen war der Beschäftigungszuschuss aufgrund geringerer Minderleistungsfähigkeit geringer als 75 Prozent des gezahlten Entgelts und wie hoch war der Zuschuss in diesen Fällen?

4.3. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse werden im Rahmen der Förderung der Quartiersarbeit in der sozialen Stadtentwicklung in Verbindung mit Leistungen der Beschäftigungsförderung nach 16e SGB II gefördert?

4.3.1. Bitte Träger, Stadtteil/Fördergebiet, die Art und Ausrichtung der jeweiligen Projekte, Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse und Art der Tätigkeiten angeben.

4.3.2. Wurde die Zielzahl 1.000 Beschäftigungsverhältnisse mit Bezug zur sozialen Stadtteilentwicklung umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

4.3.3. Wann wurde die jeweiligen Projekte begonnen, bzw. ab wann wurden die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse gefördert?

4.4. In welcher Höhe wurden hierfür in 2008 Bundesmittel für die Basisfinanzierung aufgewandt?

4.5. In welche Höhe wurden hierfür bisher in 2010 Bundesmittel für die Basisfinanzierung aufgewandt? Sind die restlichen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in 2010 bereits verplant?

4.6. In welcher Höhe wurden hierfür bisher in 2010 städtische Mittel für die Kofinanzierung notwendig? Wie hoch ist die Summe der hierfür in 2010 bereits verausgabten und der bereits verplanten Mittel?

4.7. Wie soll die Förderung ab 2011 erfolgen? Welche Mittel (Bund/Stadt) stehen dafür zur Verfügung?

 

5. Nutzung der neuen Instrumente und Gestaltungsspielräume und Ausrichtung der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik in Hamburg

5.1. Welche Schwerpunkte verfolgt der Senat zukünftig in der aktiven Arbeitsmarktpolitik und wann wird er ein eigenes arbeitsmarktpolitisches Programm vorlegen?

5.2. Welche Angebote mit wie vielen Plätzen gibt es in Hamburg, um den Hauptschulabschluss nachzuholen?

5.2.1. Welche davon richten sich an Unter-25-Jährige, welche an Über-25-Jährige?

5.2.2. Wie werden diese jeweils mit Ausbildungs- bzw. mit Weiterbildungsinhalten verknüpft?

5.2.3. Wie wurden die entsprechenden Angebote bisher genutzt, bzw. wie hat sich die Zahl derjenigen die in Hamburg einen Hauptschulabschluss nachholen in 2009 und bisher in 2010 entwickelt?

5.2.4. Der Senat hat in Drs. 19/4287 (S.18) erklärt, dass er beabsichtigt, die Kapazität bei den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) im Jahr 2010 um 60 Plätze zu erhöhen und weitere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) mit jeweils 16 Jugendlichen zu Beginn der Monate November 2009 und Januar 2010 zu starten. Wurden diese Absichten umgesetzt?

5.2.4.1. Wenn ja, wann?

5.2.4.2. Wenn ja, sind weitere zusätzliche Angebote zum Erwerb des Hauptschulabschlusses geplant?

5.2.4.2. Wenn nein, warum nicht?

5.3. Welche der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Hamburg (siehe Fragen unter 1) sollen zukünftig ausgebaut bzw. reduziert werden?

5.4. Welche zusätzlichen Instrumente hat die team.arbeit.hamburg im Rahmen der „Freien Förderung“ nach § 16f SGB II entwickelt, bzw. welche Maßnahmen werden im Rahmen der „Freien Förderung“ bisher vorrangig eingesetzt?

5.4.1. Wie viele Mittel wurden hierfür bisher in Hamburg eingesetzt? (Bitte absolut und in Prozent zur Gesamtsumme der eingesetzten Eingliederungsmittel angeben)

5.4.2. Wie hoch werden die eingesetzten Mittel hierfür voraussichtlich für das Gesamtjahr 2010 sein?

5.4.3. Welche weiteren Maßnahmen plant die team.arbeit.hamburg im Rahmen der Freien Förderung, bzw. welche bisherigen Maßnahmen sollen verstärkt eingesetzt werden?

5.4.4. Werden die im Rahmen der „Freien Förderung“ eingesetzten Maßnahmen auf Hamburger Ebene evaluiert? Wenn ja, wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

5.4.5. Wie beurteilt der Senat die Gestaltungsspielräume und die individuellere Ausgestaltung der Eingliederungsleistungen durch die Einführung der „Freien Förderung“?

5.5. Hält der Senat die bisherigen Maßnahmen für Zielgruppen mit einem besonders hohen Anteil von Langzeitarbeitlosen, insbesondere Migrantinnen und Migranten und Alleinerziehende, für ausreichend? Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant und zu wann sollen diese umgesetzt werden?