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Bearbeitungszeiten in den Hamburger Familiengerichten

Mittwoch, 10.05.2006

Im Zusammenhang mit dem Fall des dreijährigen Kindes Elias und der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Der Fall Elias oder warum dauern Verfahren vor den Hamburger Familiengerichten so lange?“ wurde deutlich, dass die Verfahren zwischen Allgemeinen Sozialen Diensten und Familiengericht zum Teil mehrere Wochen in Anspruch nehmen können, weil die Entscheidung des Familiengerichts nicht zügig erfolgte. Dies wirft die Frage nach einer möglichen Überlastung der Hamburger Familiengerichte auf. Der Senat konnte den größeren Teil der in der Drs.: 18/3855 gestellten Fragen nicht beantworten, weil eine Einzelfallauszählung in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten war.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. In wie vielen Fällen haben sich welche Jugendämter/ASD in den Jahren 2004 und 2005 an welche Familiengerichte gewandt?

 

2. In wie vielen Fällen sind die Gerichte den Anträgen der ASD gefolgt?

 

3. In wie vielen Fällen haben sich welche Jugendämter/ASD in den Jahren 2004, 2005 und 2006 an welche Familiengerichte zwecks Sorgerechtsentzugs gewandt?

 

4. In wie vielen Fällen sind die Familiengerichte den Anträgen bzw. der Auffassung der ASD gefolgt? (Bitte getrennte Auflistung nach Familiengericht.)

 

5. In wie vielen Fällen erhielten die ASD-Mitarbeiter im Jahr 2005 eine rechtliche Unterstützung vor dem Familiengericht seitens ASD-abteilungsexterner Kräfte (z. B. Rechtsamt/-abteilung oder externer Anwälte)? (Bitte Darstellung je ASD.)

 

6. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Fall (siehe 3. und 4.)? (Bitte getrennte Auflistung je Familiengericht.)

 

7. Wie bewertet der Senat bzw. die Fachbehörde die derzeitige Situation der Familiengerichte in Hamburg?

 

8. Teilt der Senat die Auffassung, dass sich die Bearbeitungszeiten verkürzen müssen? Wenn ja, durch welche Maßnahmen soll dies erreicht werden?