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Beitragsfreie Kinderbetreuung – was kostet das in Hamburg? (II)

Donnerstag, 02.02.2006

Bundes-Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat vorgeschlagen, den Besuch von Kindertageseinrichtungen generell kostenlos – d.h. beitragsfrei für die Eltern – zu ermöglichen. Sie hat dabei deutlich gemacht, dass zur Erreichung dieses Zieles in erster Linie Länder und Kommunen in der Pflicht seien.

Bei der Beantwortung der kleinen Anfrage Drs. 18/3522 hat der Senat verschiedene Fragen entweder nicht beantwortet oder es ergeben sich weitere Nachfragen zum Thema.

 

Wir fragen daher den Senat:

 

1. Welche Anzahl von bewilligten Scheinen für die verschiedenen Leistungsarten liegen der Übersicht (Antwort auf Frage 2 aus Drs. 18/ 3522) der Elternbeitragsvolumina für die Jahre 2004 und 2005 zu Grunde?

 

(Bitte 8 Übersichten, einmal Hamburg insgesamt und jeweils für die 7 Bezirke extra)

 

2. Beinhalten diese unter 1.) angeforderten Übersichten dann auch die Kinderbetreuung in Tagespflege? Wenn ja, in welchem Umfang hat die Tagespflege Anteil an den hier unter 1 gelieferten Übersichten? Wenn nein, wie sind diese Übersichten analog zu den hier in Frage 1 erbetenen für Tagespflege?

 

3. Wie hoch ist der Anteil der Elternbeiträge an der Kitafinanzierung prozentual zu den Gesamtkosten der Kitafinanzierung aufgeschlüsselt nach Leistungsarten sowie insgesamt? (bezogen auf Hamburg insgesamt und aufgeschlüsselt nach den Bezirken analog zur Übersicht aus Frage 2 der Drs. 18/ 3522)

 

4. Wie hoch ist der Anteil des Elternbeitragsvolumens der sich aus dem Pauschalessenszuschlag von 13 € - erhoben seit dem 01.08.2005 - für 2005 ergibt? (absolut und prozentual)

 

5. Um wie viel geringer (absolut und prozentual) sind die Einnahmen aus Elternbeiträgen für die jeweils verschiedenen Leistungsarten (inklusive Tagespflege) jeweils in 2004 und in 2005 anzusetzen für die Freie und Hansestadt Hamburg, wenn die Kinderbetreuung

 

5.1. komplett beitragsfrei ist?

 

5.2. für das letzte Jahr vor Schuleintritt beitragsfrei ist?

 

5.3. für alle Leistungsarten ab dem 3. Lebensjahr (also nach Vollendung des 2. Lebensjahres) beitragsfrei ist?

 

5.4. für alle Leistungsarten ab dem zwölften Lebensmonat beitragsfrei ist?

 

6. Wie hoch ist der bei der Berechnung aus Frage 5 jeweils entfallende Elternbeitragsanteil aus den verschiedenen Leistungsarten bezogen auf Tagespflege? Kommt dieser Anteil dann dazu oder ist er eine Teilmenge der Summen aus den Angaben unter 5.)? Wenn dieser Anteil Teilmenge ist, bitte angeben, wie hoch ist dann die jeweilige Teilmenge „Tagespflege“ für die Angaben unter 5.)?

 

7. Wie hoch waren die Einnahmen aus den vom Senat eingeführten Vorschulgebühren in 2005 und mit Einnahmen in welcher Höhe rechnet der Senat für 2006 insgesamt?