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Bilanz acht Jahre Anerkennungsgesetze

Mittwoch, 11.11.2020

Am 1. April 2012 trat das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) in Kraft.

Die Freie und Hansestadt Hamburg verabschiedete mit Wirkung zum 1. August 2012 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe. Ziel der Anerkennungsgesetze ist es, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in einem geregelten Verfahren anzuerkennen. Am 15.12.2015 trat ein weiteres Anerkennungsgesetz in Kraft: das Hamburgische Gesetz über die Fortentwicklung des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsqualifikationen. Mit den Anerkennungsgesetzen sind Strukturen weiterentwickelt worden, die es Flüchtlingen und Zuwanderern ermöglichen, ihre mitgebrachten Qualifikationen bei uns anerkennen zu lassen und in ihren erlernten Berufen zu arbeiten.

Die erste Anlaufstelle für Beratungsgespräche ist seit ihrer Gründung am 1. Oktober 2010 in der Regel die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ (ZAA). Sie ist seit Januar 2015 ein Teil des „Hamburg Welcome Center“ und berät dort an zentraler Stelle in der Stadt. Außerdem unterstützt das vom Bund finanzierte Regionale Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes in Hamburg. Verschiedene Projekte bieten hoch individualisierte Anpassungsmaßnahmen an, die geeignet sind, die im Anerkennungsbescheid ausgewiesene Defizite auszugleichen.

Der Hamburger Senat hat ein eigenes Stipendienprogramm aufgelegt und sichert dadurch in vielen Fällen die Finanzierung der Kosten für Lehrgänge, Sprachkurse und Übersetzungen. Daneben kann auch die Sicherung des Lebensunterhaltes gefördert werden.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie viele Beratungsgespräche sind seit dem 1.8.2012 bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus in absoluten und prozentualen Zahlen der beratenen Personen differenzieren.

 

2. Wie viele Beratungsgespräche sind seit dem 1.8.2012 bei der Handwerkskammer Hamburg geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus der beratenen Personen in absoluten und prozentualen Zahlen differenzieren.

 

3. Wie viele Beratungsgespräche sind seit dem 1.8.2012 durch die Handelskammer Hamburg bzw. auf ihre Veranlassung durch andere Stellen (z. B. die IHK-FOSA) geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus in absoluten und prozentualen Zahlen der beratenen Personen differenzieren.

 

4. Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind seit dem 1.8.2012 bei welchen zuständigen Stellen gestellt worden? Bitte differenzieren nach vollständiger Anerkennung, teilweiser Anerkennung, Ablehnung sowie nach Berufshauptgruppen sowie nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus der antragstellenden Personen in absoluten und prozentualen Zahlen.

 

5. Für welche Referenzberufe wurden seit 2012 wie viele Anträge gestellt? Bitte differenziert nach zuständigen Stellen darstellen. Welche 10 häufigsten Referenzberufe werden angestrebt?

 

6. Wie viele Antragstellende haben im genannten Zeitraum für die Anerkennung beziehungsweise die Gleichwertigkeitsbescheinigung an einer Prüfung, einer Anpassungsmaßnahme oder einem Sprachkurs teilgenommen? Bitte mit Bezug auf die unter 4. genannten Berufshauptgruppen darstellen.

a) Um welche Prüfungen handelte es sich typischerweise?

b) Um welche Anpassungsmaßnahmen handelte es sich typischerweise?

 

7. Wie viele Antragstellende haben im genannten Zeitraum nach Ablegen einer Kenntnis- oder Eignungsprüfung, einer Anpassungsmaßnahme oder einer Fachsprachprüfung die volle Gleichwertigkeit erhalten? Bitte nach Auflagen differenziert darstellen.

 

8. Wie viele und welche Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse wurden jeweils durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter gefördert?

 

9. Wie viele Anträge auf eine Zeugnisbewertung gemäß "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention) wurden im genannten Zeitraum aus Hamburg bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) gestellt? Wie viele wurde positiv beschieden, wie viele abgelehnt? Positive Bescheide bitte nach Möglichkeit differenzieren nach Anzahl der Bewertungen mit den Ergebnissen "entspricht Bachelor", "gleichwertig mit Bachelor", "entspricht Master/Diplom/Staatsexamen", "gleichwertig mit Master/Diplom/Staatsexamen", "sonstige positive Bewertungen". Bitte differenzieren nach Anzahl der Herkunftsländer der Abschlüsse. Sollte eine Auswertung der Antragstellungen mit Wohnsitz Hamburg nicht möglich sein, bitte ersatzweise für alle Anträge bei der ZAB auswerten.

 

10. Wie viele Anträge nach dem Hamburger Stipendienprogramm auf Anpassungs- und Qualifizierungsmaßnahmen beziehungsweise Fortbildungsmaßnahmen sind bewilligt worden? Bitte differenzieren nach laufenden Leistungen und Einmalleistungen sowie nach der Kostenart in absoluten und prozentualen Zahlen.

 

11. Wie viele Anträge auf Förderung wurden im genannten Zeitraum abgelehnt? Bitte aufschlüsseln nach Gegenstand der beantragten Förderung und Grund der Ablehnung.

 

12. Wie viele Personen wurden über das Stipendienprogramm des Senats gefördert? Bitte differenzieren nach Herkunftsland, Alter und Geschlecht in absoluten und prozentualen Zahlen.

 

13. Wie war die berufliche Situation der Antragstellerinnen und Antragsteller für das Stipendienprogramm und welche Berufe wurden jeweils angestrebt?

 

14. Wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller für das Stipendienprogramm nicht berufstätig waren, in welchem Rechtskreis waren sie jeweils arbeitslos beziehungsweise Arbeit suchend gemeldet? Bitte die jeweilige Anzahl angeben.

 

15. Welche Maßnahmen wurden durch das Stipendienprogramm gefördert?

 

16. Wie lassen sich die Kosten des Stipendienprogramms beziffern? Bitte staffeln nach Höhe der Förderung pro Antrag unter 1.000 Euro, 1.000 bis 2.500 Euro, 2.500 bis 5.000 Euro, über 5.000 Euro.

 

17. Wie hoch war insgesamt die Fördersumme im genannten Zeitraum? Bitte differenzieren nach Summe der Einmalzuschüsse, Kredite und Summe der Stipendien zum Lebensunterhalt. Bitte zum Vergleich differenziert für die einzelnen Jahre angeben.

 

18. Über welche personellen und finanziellen Ressourcen verfügt die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA)? Gibt es Wartezeiten? Wenn ja, wie lange? Hält der Senat die finanziellen Ressourcen für ausreichend?

 

19. Über welche personellen Ressourcen verfügen die für die Anerkennungsverfahren zuständigen Stellen in Hamburg? Gibt es Wartezeiten? Wenn ja, wie lange? Hält der Senat die Ressourcen für ausreichend?