Zum Hauptinhalt springen

Dringender sozialer und pädagogischer Bedarf – Bewilligungen und Ganztagsplätze für Kinder unabhängig von der Lebenslage der Eltern

Donnerstag, 02.02.2006

Ende August 2005 führte der Senat in der Beantwortung der Fragen 1 und 5 aus der kleinen Anfrage Drs. 18/2716 aus, dass es bestimmte Ausschlussgründe für die Bewilligung eines Krippen-, Elementar- oder Hortplatzes gibt: Eintritt von Arbeitslosigkeit der Eltern, Verringerung der Arbeitszeit der Eltern, Ende der Ausbildungszeit der Eltern, Inanspruchnahme der Elternzeit

Der Senat antwortete auf Frage 1:

 

„Wenn das Kind einen Betreuungsplatz wegen dringenden sozialen oder pädagogischen Bedarfs hat, bleiben die genannten Veränderungen der Lebenslage ohne Auswirkung.“ Und weiter zu den Fragen 4 und 5: „Kinder, bei denen ein tatsächlicher oder vermuteter erheblicher Sprachförderbedarf mit einem dringlichen sozial oder pädagogisch bedingten Bedarf einher geht, erhalten Krippen- oder Hortgutscheine unabhängig von den in der Antwort zu 1. genannten Kriterien.“

 

Ende September 2005 hatte der Senat auf die Frage 11 (und andere Fragen) der großen Anfrage Drs. 18/2804

 

„Wie viele Kinder erhielten in den Jahren 2003, 2004 und 2005 einen Krippen-, Elementar- oder Hortschein in welchem Stundenumfang, weil sie sowohl Sprachförderbedarf als auch einen dringlichen sozialen oder pädagogisch bedingten Bedarf für einen Kita-Platz hatten?“

 

geantwortet:

 

„Die Gründe für die Nicht-Bewilligung, Nicht-Weiterbewilligung und Veränderungen des Betreuungsumfanges sowie die Einzelheiten der Lebenslagen könnten nur durch ergänzende manuelle Auswertung der Fallakten bei den bewilligenden Stellen in der Bezirksverwaltung ermittelt werden. Nur so wäre auch zu klären, wie oft Familien auf eigenen Wunsch den Platz aufgegeben, auf die Stellung eines neuen Antrags verzichtet oder ihren Antrag zurückgenommen haben. Dies ist auch innerhalb der zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht leistbar.“

 

Laut Interview mit der „Welt am Sonntag“ vom 29.01.2006 weiß Senatorin Schnieber-Jastram nun: „Etwa 5000 Kinder mit dringendem sozialen Bedarf, deren Eltern nicht beruftätig sind, haben Anspruch auf einen Ganztagsplatz.“ Offensichtlich hat nun die ergänzende manuelle Auswertung der Fallakten bei den bewilligenden Stellen in der Bezirksverwaltung stattgefunden.

 

Vor diesem Hintergrund und unabhängig von den Äußerungen von Senatorin Schnieber-Jastram fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Kinder erhielten in den Jahren 2003, 2004 und 2005 unabhängig von der Lebenslage ihrer Eltern einen Krippen-, Elementar- oder Hortschein in welchem Stundenumfang, weil sie

 

a. sowohl Sprachförderbedarf als auch einen dringlichen sozialen oder pädagogisch bedingten Bedarf für einen Kita-Platz hatten

 

b. allein einen dringlichen sozialen oder pädagogisch bedingten Bedarf hatten? (Bitte nach Bezirken, Jugendamtsregionen und Stadtteilen gesondert ausweisen jeweils in Relation (absolut/prozentual) zu allen bewilligten Scheinen)

 

2. Wie viele Kinder erhielten in 2003, 2004 und 2005 einen Ganztagsplatz (also 8 Stunden und mehr) im Elementarbereich weil sie

 

a. sowohl Sprachförderbedarf als auch einen dringlichen sozialen oder pädagogisch bedingten Bedarf für einen Kita-Platz hatten

 

b. allein einen dringlichen sozialen oder pädagogisch bedingten Bedarf hatten? (Bitte nach Bezirken, Jugendamtsregionen und Stadtteilen gesondert ausweisen jeweils in Relation (absolut/ prozentual) zu allen bewilligten Ganztags-Elementar-Scheinen)

 

3. Wie vielen Kindern wurde in 2003, 2004 und 2005 ein Elementar- Ganztagsplatz nicht bewilligt, obwohl

 

a. tatsächlicher oder vermuteter erheblicher Sprachförderbedarf einhergehend mit einem dringlichen sozial oder pädagogisch bedingten Bedarf deutlich gemacht wurde?

 

b. ein dringlicher sozialer oder pädagogisch bedingter Bedarf von Seiten der Kitas oder der Eltern oder anderer Stellen deutlich gemacht wurde?

 

4. Wie vielen Kindern wurde in 2003, 2004 und 2005 ein Krippen- oder Hortplatz nicht bewilligt, obwohl

 

a. tatsächlicher oder vermuteter erheblicher Sprachförderbedarf einhergehend mit einem dringlichen sozial oder pädagogisch bedingten Bedarf deutlich gemacht wurde?

 

b. ein dringlicher sozialer oder pädagogisch bedingter Bedarf von Seiten der Kitas oder der Eltern oder anderer Stellen deutlich gemacht wurde?