Zum Hauptinhalt springen

Ergebnisse des Handlungskonzepts zur Integration von Zuwanderern – Evaluation des Themenfeldes Sprache, Bildung und Ausbildung

Donnerstag, 26.03.2009

Der Hamburger Senat hat im Dezember 2006 das Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern beschlossen. Es umfasst Die Themenfeder: „Sprache, Bildung und Ausbildung“, „Berufliche Integration“, „Soziale Integration“, „Zusammenleben in der Stadt“ und „Zuwanderungsfreundliches Hamburg“ und eine Reihe von Unterthemen und beschreibt für diese jeweils Ausgangslagen, Ziele und Handlungsansätze.

Rund zwei Jahre nach Verabschiedung des Handlungskonzepts ist es angebracht, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Bereich für Bereich zu evaluieren und das Vorgehen ggf. anzupassen bzw. zu korrigieren.

Für das Themenfeld Sprache, Bildung und Ausbildung werden folgende 5 Unterbereiche genannt, denen jeweils eine Reihe von konkreteren Handlungsansätzen zugeordnet wurde:

1. Sprachförderung und Bildung vor Schuleintritt

– Es wird geprüft, in sozial belasteten Stadtteilen Nachbarschaftszentren zur Förderung der Bildung und Entwicklung von Kindern unter drei Jahren sowie zur Unterstützung ihrer Eltern einzurichten. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob in Kindertageseinrichtungen die Sprachförderung in Eltern- Kind-Gruppen ausgebaut werden kann und wie gerade Eltern mit Migrationshintergrund motiviert werden können, die Angebote der Nachbarschaftszentren anzunehmen.

– Eltern mit Migrationshintergrund sollen verstärkt über mehrsprachiges Informationsmaterial dafür gewonnen werden, ihren Kindern den Besuch einer vorschulischen Einrichtung zu ermöglichen. Darüber hinaus werden mündliche Anspracheformen unter Einbeziehung anderer Einrichtungen an Orten der Begegnung (z.B. Integrationszentren) entwickelt.

– Bilingualität stellt im Rahmen einer zusammenwachsenden Welt eine wichtige Ressource dar. Mehrsprachigkeit und weitere interkulturelle Kompetenzen werden in den Kindertageseinrichtungen und Vorschulen positiv anerkannt, unterstützt und im Rahmen der Möglichkeiten gefördert. Darüber hinaus ist das Vermitteln der Herkunftssprache jedoch vornehmlich Aufgabe der Eltern bzw. außer(vor-)schulischer Einrichtungen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, inwiefern Eltern für die Sprachförderung qualifiziert werden können.

– Die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen und Eltern wird weiter intensiviert.

– Sprachförderung und interkulturelle Kompetenzen werden als verpflichtender Teil der Aus- und Fortbildung von Erzieher(innen) etabliert. Inwiefern darüber hinaus mehr mehrsprachiges Personal bzw. mehr Mitarbeiter(innen) mit Migrationshintergrund im vorschulischen Bereich beschäftigt werden können, wird geprüft.

– Es wird geprüft, ob eine Datenerhebung entsprechend der o. g. Definition zur Bestimmung des Migrationshintergrundes unter gleichzeitiger Einbeziehung von Sozialdaten eingeführt werden kann.

2. Sprachförderung und Bildung in allgemein bildenden Schulen

– (Zentrale Elemente sind dabei:) die verpflichtende Teilnahme zum Besuch einer Vorschulklasse, wenn im Rahmen der Viereinhalbjährigen-Vorstellung festgestellt wird, dass der Rückstand in der Sprachentwicklung so erheblich ist, dass dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Eintritt in die 1. Klasse nicht aufgeholt werden kann. Diese Kinder sind ab dem 1. August 2007 verpflichtet, in dem Schuljahr vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Vorschulklasse zu besuchen. Die Vorschule ist für diese Kinder gebührenfrei. Der verpflichtende Besuch der Vorschule kann auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern auch durch einen mindestens fünfstündigen Besuch einer Kindertagesstätte abgegolten werden. Zur Umsetzung der verpflichtenden Teilnahme an der Vorschule ist eine Änderung des Schulgesetzes notwendig.

– Ziel- und Leistungsvereinbarungen über die Maßnahmen des Konzepts und den zweckgerechten und zielgerichteten Mitteleinsatz,

– die Durchführung von integrativer Sprachförderung im Rahmen des Regelunterrichts und ergänzenden additiven Sprachfördergruppen auf der Grundlage schulspezifischer Förderkonzepte,

– die Ermittlung der Lernausgangslagen der förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage von Sprachstandsanalysen,

– die Bindung unterrichtsergänzender, additiver Sprachförderung an individuelle Förderpläne (erstellt in Fallkonferenzen),

– – die Bereitstellung von Verfahren zur systematischen Sprachstandsdiagnostik für die Beobachtung der Lernentwicklung auf allen Schulstufen,

– die Einführung von Sprachlernkoordinatoren in jeder Schule, die für die Erstellung, Implementierung und Auswertung der schulischen Förderkonzeption verantwortlich zeichnen,

– die Absenkung der Basisfrequenz auf 18 Schülerinnen und Schüler pro Klasse beginnend mit den ersten Klassen zum Schuljahr 2007/2008 an den Schulen, die nach Sozialindices besonders förderbedürftig sind,

– die Zuweisung der Förderressourcen nach Sozialindices, die die spezifischen soziokulturellen Rahmenbedingungen einer Schule abbilden, und nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Schule,

– Bericht der Einzelschule über den Ressourceneinsatz auf der Grundlage eines Rasters,

– die Einführung eines Systemmonitorings, um empirisch gesicherte Erkenntnisse über den Bedarf an Sprachförderung, den Einsatz von Instrumenten, den Entwicklungsbedarf in diesem Bereich sowie über durchgeführte und geplante Maßnahmen in den Schulen und über die Lernerfolge im Rahmen der Förderung zu erhalten.

– Neu zugewanderte Schüler werden auf den Besuch von Regelklassen in einjährigen Vorbereitungsklassen gezielt vorbereitet. Die Wirksamkeit der Vorbereitungsklassen wird evaluiert.

– Im Zuge der Umstellung der Studiengänge auf konsekutive Strukturen bis zum Jahre 2007 wird das Thema „Interkulturelle Bildung“ bei der Planung der Ausbildungsmodule für Bachelor- und Masterstudiengänge verbindlich berücksichtigt. Außerdem wird geprüft, inwiefern das Thema „Umgang mit kultureller Heterogenität“ weiter in der 2. Phase der Lehrerausbildung verankert werden kann. Im Rahmen der Lehrerfortbildung des Landesinstituts werden die Lehrkräfte für den Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ bzw. für den Unterricht in den Herkunftssprachen und in Vorbereitungsklassen qualifiziert. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Qualifizierung in „Deutsch als Zweitsprache“ als verpflichtender Baustein im Rahmen der Lehrerausbildung eingeführt werden kann.

– Es wird geprüft, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund einzustellen.

– Die Grundsätze interkultureller Didaktik werden im Unterricht und im Schulleben durch die Umsetzung der Rahmenpläne für das Aufgabengebiet interkulturelle Erziehung berücksichtigt.

– Interkulturelle Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund werden über eine zusätzliche Bescheinigung anerkannt und gewürdigt.

– Eltern werden mit verschiedenen Angeboten über das deutsche Schulsystem informiert. Über schriftliche Medien hinaus werden mündliche Anspracheformen im Stadtteil zur Information über das deutsche Schul- und Ausbildungssystem und Maßnahmen zur stärkeren Einbeziehung von Eltern mit Migrationshintergrund in das Schulleben und in den Bildungsprozess entwickelt.

– Zur Stärkung der Erziehungskompetenz und zur Förderung der Schriftsprachkompetenz von Familien werden Mütterkurse an den Schulen der Kinder und das Projekt „Family Literacy Projekt“ durchgeführt. – Betriebliche Lernorte werden durch Praxislerntage dauerhaft in den Unterricht eingebunden.

– Es wird geprüft, ob die Datenerhebung entsprechend der o. g. Definition zur Bestimmung des Migrationshintergrundes unter gleichzeitiger Einbeziehung der in der Familie gesprochenen Sprachen – als weiteres Merkmal – eingeführt werden kann.

– Die Kooperation mit Migrantenorganisationen und qualifizierten Personen mit Migrationshintergrund, z.B. im Rahmen der Elternarbeit, wird verstärkt.

– Es ist geplant, in ausgewählten Stadtgebieten Einrichtungen zu schaffen, in denen Leistungen von Bildung, Beratung und Betreuung zur Förderung und Integration von Kindern und Jugendlichen vernetzt werden.

– Im Sommer 2007 wird ein Sommercamp durchgeführt, in dem 300 Hamburger Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund Deutschförderung erhalten.

3. Übergang in Ausbildung

– Aktivierung von Unternehmen, damit sie ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um im Rahmen ihrer Ausbildungskapazitäten zusätzliche Ausbildungs- und Praktikumsplätze für junge Menschen mit Migrationshintergrund bereitzustellen.

– Zur Erhöhung des Bewerbungs- sowie des Ausbildungsanteils junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungen der hamburgischen Verwaltung ist vom Senat am 31. Oktober 2006 ein gesondertes Maßnahmekonzept beschlossen worden: In einer zeitlichen Perspektive von fünf Jahren sollen als Zielwert rund 20 % der Ausbildungsplätze in den Beamtenausbildungen der hamburgischen Verwaltung (allgemeine Verwaltung, Justizverwaltung, Strafvollzug, Polizei, Feuerwehr und Steuerverwaltung, jeweils mittlerer und gehobener Dienst) sowie in den vergleichbaren Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (Verwaltungsfachangestellte, Justizfachangestellte) mit Nachwuchskräften besetzt werden, die über einen Migrationshintergrund verfügen.

Kernbereiche des Konzeptes sind:

– das Ausbildungsmarketing – also die zielgerechte Ansprache von potenziellen Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund in der Öffentlichkeit und die Kooperation mit Eltern, Schulen, Vereinen und Beratungsstellen, um den Bekanntheitsgrad der Ausbildungen der hamburgischen Verwaltung bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund und das Bewerbungsaufkommen dieser Gruppe deutlich und nachhaltig zu erhöhen,

– die Bewerbungs- und Auswahlverfahren – hier die Prüfung der Auswahl- und Testverfahren hinsichtlich ihrer kulturoffenen Gestaltung und die Aufnahme (weiterer) kulturoffener Bestandteile wie z.B. des zusätzlichen Bewertungsmerkmals „Interkulturelle Kompetenz“, um vorhandene Potenziale von Bewerberinnen/Bewerbern mit einem Migrationshintergrund besser erschließen zu können (ohne dabei jedoch die berufsspezifischen Anforderungen zu senken, es gilt weiterhin die Bestenauslese),

– die integrative Betreuung vor und während der Ausbildung, z.B. durch individuelle Beratung und Unterstützung seitens der Lehrkräfte, Ausbildungsleitungen und Personalstellen sowie auch durch das Angebot von Deutsch-Förderkursen.

– Die hamburgischen öffentlichen Unternehmen verstärken ihre Anstrengungen zur Ausbildung junger Menschen mit Migrationshintergrund.

– Kompetenzfeststellungsverfahren werden unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte weiterentwickelt.

– Interkulturelle betriebliche Einstellungsverfahren werden entwickelt und verbreitet.

– Lehrkräfte, Ausbilder in Unternehmen, Berater/innen bei team.arbeit.hamburg, der Agentur für Arbeit Hamburg und in der hamburgischen Verwaltung werden im Hinblick auf Erkennen, Fördern und Berücksichtigen interkultureller Kompetenzen fortgebildet.

– Für die Elternarbeit in Stadtteilen und Mitwirkung von Unternehmen bei der Elternarbeit in Stadtteilen wird ein Konzept erarbeitet.

– Partnerschaften mit Schulen und Unternehmen werden gefördert.

– Es wird geprüft, inwiefern die Datenlage über Auszubildende mit Migrationshintergrund verbessert werden kann.

– Vernetzung und Kooperationen zwischen der Agentur für Arbeit Hamburg, team.arbeit.hamburg, der hamburgischen Verwaltung, Kammern und Wirtschaft werden gefördert.

– Kleine und mittelständische Betriebe bieten in den Stadtteilen eine Vielzahl von Ausbildungsplätzen. Gerade Schulabgänger(innen) mit Migrationshintergrund haben gute Möglichkeiten, hier passende Ausbildungsplätze zu finden. Die regionale, stadtteilbezogene Zusammenarbeit und Vernetzung von Behörden, Schulen, lokalen Betrieben und den an der Berufsorientierung beteiligten Einrichtungen erleichtert und sichert den Übergang in Ausbildung. Solche regionalen Netzwerke werden daher gestärkt und ausgebaut.

– Übergangsmanagement und Beratung beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung sowie ausbildungsbegleitende Hilfen werden im Hinblick auf die Bedarfe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund überprüft, ausgebaut und besser miteinander verknüpft. Dabei werden auch die Eltern einbezogen.

– In der Berufsorientierung in der Sekundarstufe I werden „erfolgreiche“ Unternehmer und Auszubildende mit Migrationshintergrund als Multiplikatoren eingesetzt. Qualifizierte Personen helfen als Lotsen an der Schnittstelle zwischen Schule und Arbeitswelt.

– Es wird geprüft, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse ergriffen werden können.

4. Hochschule

– Von besonderer Bedeutung sind die Maßnahmen zur Förderung der Integration im vorschulischen und schulischen Bereich, um die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund, die eine Hochschulzugangsberechtigung haben, zu erhöhen. Auf diese Handlungsfelder wird daher Bezug genommen.

– Darüber hinaus werden die Zulassungskriterien zur Hochschulausbildung überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Möglichkeit der Berücksichtigung interkultureller Kompetenzen gelegt.

– Als Maßnahme zur Verringerung der überdurchschnittlichen Studienabbruchquoten unter ausländischen Studierenden mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung („Bildungsinländer“) wird geprüft, ob ein Mentorenprogramm zur verstärkten individuellen Betreuung dieser Studierenden eingerichtet werden kann. Gegebenenfalls könnte eine solche Maßnahme auch für deutsche Studierende mit Migrationshintergrund geöffnet werden, die von den intensiven Betreuungsmaßnahmen für Ausländer nicht profitieren.

– Ferner werden die im Hochschulbereich initiierten Reformmaßnahmen, die auf eine generelle Verkürzung der Studiendauer und Erhöhung des Studienerfolgs gerichtet sind, fortgesetzt. Durch die stärkere Ausrichtung des Zulassungsverfahrens auf Qualifikation und Motivation werden Bewerber veranlasst, sich bereits vor Studienbeginn mit den Studienanforderungen und -zielen sowie mit ihrer persönlichen Eignung auseinanderzusetzen und so falsche Studienentscheidungen zu vermeiden, die später zu einer Unterbrechung oder dem Abbruch des Studiums führen können.

 

– Die Bemühungen um die Einrichtung von Teilzeitstudienmöglichkeiten und Einbeziehung von E Learning-Komponenten sollen verstärkt werden; dies könnte zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit bzw. familiären Verpflichtungen führen und somit die Quoten der Unterbrechung oder des Abbruchs eines Studiums aus finanziellen bzw. familiären Gründen senken.

– Die Beratung zur Studienfinanzierung (z.B. beim Studierendenwerk Hamburg) soll verstärkt werden. Ob darüber hinaus Bedarf für ein besonderes Beratungsangebot besteht, wird geprüft. Geprüft werden schließlich Möglichkeiten, mehr Menschen mit Migrationshintergrund im Universitätsbetrieb, insbesondere in Wissenschaft und Lehre, zu beschäftigen.

 

5. Sprachförderung für Erwachsene

– Ausbau der Kooperation zwischen der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA), der BBS, der BSG, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Agentur für Arbeit Hamburg, team.arbeit.hamburg, der Otto Benecke Stiftung e.V., der Behörde für Inneres (BfI) und den Ausländerdienststellen sowie den Kursträgern zur Verbesserung der Angebotsstruktur der Integrationskurse und der berufsfeldorientierten Deutschkurse sowie ihrer Verknüpfung mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Die Federführung für den Ausbau der Kooperation liegt bei der BSG.

– Das Programm der ergänzenden Sprachförderung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz wird fortgesetzt und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bedarfsdeckend ausgebaut.

– Ausweitung der Sprachkurse für Mütter von Vorschulklassenkindern zur Verbesserung von Sprach-, Orientierungs- und Handlungskompetenzen.

– Verknüpfung von schulischer und außerschulischer Sprachförderung mit weiteren Angeboten der Familien und Elternförderung. – Fortsetzung der Motivationsarbeit in schwer zugänglichen Familien.

– Nutzung von Verpflichtungsmöglichkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz als letzte Lösung.

 

Wir fragen daher den Senat:

1. Welche der im Jahre 2006 vom Senat beschlossenen Handlungsansätze des Handlungsfeldes „Sprache, Bildung und Ausbildung“ und seiner fünf Unterbereiche

a. werden inzwischen unter welchen Projektnamen oder Bezeichnungen geplant und durchgeführt?

b. sollen jeweils welche spezielle Zielgruppe erreichen?

c. richten sich unter geschlechtsspezifischen Aspekten insbesondere an junge Frauen bzw. junge Männer?

d. fallen jeweils in den Zuständigkeitsbereich welcher Behörde bzw. Behörden?

e. werden jeweils in Kooperation mit welchen Partnern geplant und durchgeführt?

f. sollen jeweils innerhalb welchen Zeitraums durchgeführt und wann abgeschlossen werden?

2. Liegen für die Durchführung der unter 1 genannten Handlungsansätze jeweils konkrete Handlungs- und Umsetzungskonzepte vor? Wenn ja, bitte für die einzelnen Handlungsansätze bzw. den hier zugehörigen Maßnahmen und Projekten das jeweilige Handlungskonzept angeben.

3. In welcher Höhe waren und sind für die unter 1 genannten Handlungsansätze finanziellen Mittel aus welchen Haushaltstiteln für welchen Zeitraum eingeplant? Bitte Ist- und Solldaten nach Haushaltsjahren getrennt darstellen.

4. Wird die Umsetzung und werden die Ergebnisse der unter 1 genannten Handlungsansätze bzw. den hier zugehörigen Maßnahmen und Projekten jeweils evaluiert? Wenn ja, bitte für den jeweiligen Handlungsansatz das Evaluationsergebnis angeben.