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Fördern und Fordern in Hamburg (2) – Wie erfolgreich ist Hamburg bei der Integration in den Arbeitsmarkt?

Freitag, 30.06.2006

Im vergangenen Jahr zeichnete sich in Hamburg erfreulicherweise eine leichte Trendwende auf dem Arbeitsmarkt verbunden mit einem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Gleichzeitig stieg aber die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit dem Regierungswechsel durch den CDU-Senat Ende 2001 kontinuierlich an und erreichte in den letzten Monaten immer neue, traurige Rekordhöchststände.

Um die beschäftigungspolitische Trendwende am Arbeitsmarkt überhaupt richtig bewerten zu können, ist jedoch der vom Senat ausschließlich vorgenommene Vergleich mit der Beschäftigungsentwicklung anderer Bundesländer im Vergleichszeitraum eines Jahres überhaupt nicht aussagekräftig. Valide Trendeinschätzungen bedürfen vielmehr eines Betrachtungshorizontes über mehrere Konjunkturperioden hinweg.

 

Die Arbeitsmarktpolitik des Senates ist nach dessen eigenen Worten davon geprägt, lieber in die direkte Wirtschaftsförderung zugunsten des ersten Arbeitsmarktes investieren zu wollen, als Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose zu finanzieren (Vgl. Drucksache 18/4060). Entsprechend wurden systematisch

 

seit 2002 in den Haushalten die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik um bislang rund die Hälfte abgesenkt

 

weitere, laufende Mittel in die Wirtschaftsförderung umgeschichtet

 

durch einen extremen Wettbewerbsdruck über das Interessenbekundungsverfahren der BWA zu Lasten der Qualität, die Finanzierung der Maßnahmen erheblich gekürzt

 

Die Langzeitarbeitslosigkeit offenbart, insbesondere am Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte, ein komplexes Geflecht aus institutionellem, gesellschaftlichen, bildungs- und integrationspolitischen Versagen der bundesdeutschen Gesellschaft. Mit Hartz IV ist dieser Zustand auch für Hamburg noch einmal brennlichtartig verdeutlicht worden. Die Zahl der Förderungsbedürftigen hat sich seither verdoppelt. Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Entwicklung lässt der Senat jedoch jedes planvolle und systematische politische Handeln vermissen. Auch nach anderthalb Jahren Hartz IV wird nicht erkennbar, mit welchen mittel- bis langfristigen Instrumenten und welchen Kontingenten, systematisch definierte Problemgruppen am Arbeitsmarkt Förderung erhalten sollen. Der Senat setzt einseitig auf 1-Euro Aktivjobs. Gleichzeitig wird die erzielbare Qualität dieser Maßnahmen durch immer neue, kurzatmige Interessensbekundungsverfahren dezimiert. Der Senat bleibt ein objektives und nachhaltiges Konzept für die Messung des Erfolgs von 1-Euro Aktivjobs schuldig. Damit verspielt er gleichzeitig alle Steuerungsmöglichkeiten. Dies geschieht zudem vor dem Hintergrund, dass bis heute keine fachgerechte Zuweisung in die 1-Euro-Aktivjobs erfolgt.

 

Es können bislang nicht einmal Auskünfte erteilt werden, wie viele Personen mit welchem Bildungshintergrund und welchen Vermittlungshemmnissen in den Maßnahmen überhaupt angekommen sind, geschweige denn wie sich der Verlauf gestaltete, wie viele der Alg-II Bezieher ausschließlich auf die Grundsicherung nach SGB-II angewiesen sind und wie viele so genannte „Aufstocker“ sind.

 

Zusammenfassend lässt sich bislang nur festhalten, dass sich die soziale Spaltung am Hamburger Arbeitsmarkt weiter vertieft: Den gut ausgebildeten Personen eröffnen sich durchaus bessere Chancen. Den Personen, die förderungsbedürftig sind, werden die Möglichkeiten hingegen immer weiter gekürzt. Ihre ansteigende Zahl belegt, dass die Wirtschaftspolitik des Senates sie nicht erreicht. Die Senatsstrategie der Kürzungen und Umschichtung richtet an dieser Stelle offensichtlich einen Flurschaden an, der die Hamburger Gesellschaft noch lange belasten wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Entwicklung der Beschäftigung in Hamburg

 

1.1. Wie entwickelte sich die Beschäftigung in Hamburg von 1974 bis zum Juni 2006? (Angaben bitte quartalsweise, differenziert nach sozialversicherungspflichtig und nicht sv-pflichtig, Männer und Frauen, sowie nach Deutschen und Ausländern)

 

1.2. Wie entwickelte sich die Beschäftigung in Hamburg von 1974 bis zum Juni 2006 in den wichtigsten Branchen? (Darstellung bitte quartalsweise, Zusammenfassung der aggregierten Branchen dergestalt, dass die „Cluster-Bereiche“ des Senates separat ausgewiesen werden)

 

1.3. Wie entwickelte sich der Bestand an Arbeitslosen und die Arbeitslosenquote von 1974 bis zum Juni 2006 und wie entwickelte sich im gleichen Zeitraum die Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren? (differenzierte Angaben bitte analog zu 1.1.)

 

1.4. Wie entwickelte sich in Hamburg die Zahl der Beschäftigten in den sog. Mini- bzw. Midi-Jobs insgesamt sowie ohne Zählung derjenigen, die neben einer Vollerwerbstätigkeit solche Jobs als Aufwandsentschädigung, z.B. für eine Vereinstätigkeit erhalten? (Angaben bitte – soweit verfügbar – analog zu 1.1.)

 

1.5. Wie entwickelte sich die Zahl der Beschäftigten ohne Vollerwerbstätigkeit mit zwei oder mehr Mini- bzw. Midi-Jobs? (Darstellung bitte analog zu 1.1. so weit die Datenlage zurückreicht)

 

1.6. Wie entwickelte sich in Hamburg der Bestand an öffentlicher Beschäftigung (bspw. ABM, SAM, 1-Euro Aktivjob), sowie der Bestand von arbeitslosen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Aus- oder Weiterbildung (z.B. Förderung beruflicher Weiterbildung, Eignungsfeststellung oder Trainingsmaßnahmen)? (Darstellung bitte analog zu 1.1. so weit die Datenlage zurückreicht)

 

1.7. Wie entwickelten sich die unter 1.1. und 1.6. abgefragten Daten in den laut IAB mit Hamburg vergleichbaren Beschäftigungsregionen Bremen, Hannover, Köln und Wuppertal? Wie war die Entwicklung in München, Frankfurt a.M. und Stuttgart?

 

2. Hamburger Entlohnungsstrukturen

 

2.1. Welcher durchschnittliche Stundenlohn wird in Hamburg gezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Branchen, möglichst nach den gewählten Branchen aus Frage 1.2.)

 

2.2. In welchen Branchen werden nach geltenden Tarifverträgen für die unteren Entgeltgruppen nur bis zu 50% bzw. bis zu 60% des durchschnittlichen Stundenlohns der Hamburger Wirtschaft erreicht? Wie viele Beschäftigte arbeiten für diese Löhne?

 

3. Struktur der Bedarfsgemeinschaften, der Erwerbslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit in Hamburg

 

3.1. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gibt es in Hamburg? (Bitte monatlich angeben ab Januar 2006 und differenziert darstellen nach Alterskohorten, Geschlecht und Staatsangehörigkeit)

 

3.2. Wie viele Zugänge beim Arbeitslosengeld II gab es seit Januar 2006 (Darstellung analog zu 3.1.)

 

3.2.1. Wie viele Zugänge sind noch Schülerinnen und Schüler oder in einer Ausbildung befindlich?

 

3.2.1. Wie viele Zugänge der letzten Monate seit Januar 2006 haben die Schule oder die Ausbildung zuvor beendet? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Alter und Art des Schulabschlusses, bzw. ob kein Schulabschluss vorlag)

 

3.3. Wie viele Abgänge aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II gab es seit Januar 2006? (Darstellung analog zu 3.2 unter Hinzufügung von Kategorien für die Abgangsgründe)

 

3.4. Wie viele Erwerbslose waren wie lange in Hamburg mit dem Stichtag 31.06.2006 arbeitslos?

 

Bitte separat für Männer und Frauen, deutsche und nicht-deutsche Erwerbslose sowohl für den Rechtskreis SGB III als auch für den Rechtskreis SGB II nach folgenden Kategorien aufschlüsseln:

 

– Ohne Berufsausbildung (untergliedert in: ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss, mit Mittlerer Reife, mit Fachhochschul- bzw. Hochschulreife)

 

– Mit Berufsausbildung (untergliedert in: mit Hauptschulabschluss/Mittlere Reife und Fachhochschul-/Hochschulreife)

 

– Mit Berufsausbildung im dualen System (untergliedert in: mit Hauptschulabschluss/Mittlere Reife und Fachhochschul-/Hochschulreife)

 

– Mit Hochschulbildung (untergliedert in: Zweiter Bildungsweg und Fachhochschul-/Hochschulreife)

 

3.5. Wie viele Bedarfsgemeinschaften gibt es in Hamburg? (Bitte monatlich angeben ab Januar 2006)

 

3.5.1. Wie groß sind durchschnittlich die Bedarfsgemeinschaften in Hamburg und wie viele 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften gibt es? (Bitte monatlich angeben ab Januar 2006)

 

3.5.2. In welche Größen teilt sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zum Stichtag 30.06.2006 auf (Bitte gesamthaft und unterteilt nach ARGE-Standorten tabellarisch aufschlüsseln nach der Anzahl der Mitglieder insgesamt, sowie unterteilt nach den Allg-II Empfängern und den Sozialgeldempfänger über 25, 25 Jahre bis 20 Jahre und unter 20 Jahren)

 

3.6. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in den Hamburger Jobcentern als Kunden erfasst? (Bitte nach ARGE-Standorten und Altergruppen differenziert darstellen)

 

3.7. Wie verteilen sich diese Kundinnen und Kunden auf das Kundenmodell der ARGE?

 

3.8. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in Hamburg durch Maßnahmen wie die Förderung beruflicher Weiterbildung, Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten nach

 

§ 16,3 SGB II von der Arbeitslosenstatistik vorübergehend nicht erfasst worden? (Bitte monatlich angeben ab Januar 2006)

 

4. Anzahl und Struktur der Antragsteller

 

4.1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben 2006 in Hamburg Arbeitslosengeld II beantragt? (Bitte monatlich angeben)

 

4.2. Wie viele Selbständige haben 2006 in Hamburg Arbeitslosengeld II beantragt? (Bitte monatlich angeben)

 

4.3. Wie viele ältere Menschen (55 – 57 Jahre, 58 Jahre und älter) haben 2006 in Hamburg Arbeitslosengeld II beantragt? (Bitte monatlich angeben)

 

4.4. Wie viele Menschen haben 2006 in Hamburg Arbeitslosengeld II beantragt, wurden aber als nichterwerbsfähig eingestuft und somit dem Rechtskreis SGB XII zugewiesen? (Bitte monatlich angeben)

 

Wie viele Einstufungen als „nicht erwerbsfähig“ erfolgten aus dem Bestand von Arbeitslosengeld-II Empfängern des Jahres 2005 in den letzten Monaten seit Januar 2006? (Bitte monatlich angeben)

 

5. Real existierende Kombilöhne: Aufstockendes Arbeitslosengeld II

 

5.1. Wie viele Menschen erhalten in Hamburg insgesamt aufstockendes Arbeitslosengeld II? (Angaben zum Stichtag 30.6.2006 bitte nach folgenden Kategorien: ohne abgeschlossene Berufsausbildung, betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung, Berufsfachschule, Fachschule, Fachhochschule, Universität)

 

5.2. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hamburg, die nicht unter die Verdienstgrenze der Minijob-Regelung fallen, erhalten aufstockendes Arbeitslosengeld II? (Angaben zum Stichtag 30.6.2006 bitte nach folgenden Kategorien: ohne abgeschlossene Berufsausbildung, betriebliche/außer-betriebliche Ausbildung, Berufsfachschule, Fachschule, Fachhochschule, Universität)

 

5.3. Wie viele Selbständige in Hamburg erhalten aufstockendes Arbeitslosengeld II? (Angaben zum Stichtag 30.6.2006 bitte nach folgenden Kategorien: ohne abgeschlossene Berufsausbildung, betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung, Berufsfachschule, Fachschule, Fachhochschule, Universität)

 

5.4. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen im Rahmen einer Ich-AG und wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Überbrückungsgeld erhalten zusätzlich Leistungen aus der Grundsicherung? (Angaben bitte zum Stichtag 30.6.2006)

 

5.5. Wie hoch ist durchschnittlich das aufstockende Arbeitslosengeld II in Hamburg? (Angaben zum Stichtag 30.6.2006 bitte nach folgenden Kategorien: ohne abgeschlossene Berufsausbildung, betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung, Berufsfachschule, Fachschule, Fachhochschule, Universität)

 

5.6. Wie hoch waren die staatlichen Aufwendungen für aufstockendes Arbeitslosengeld II im Jahr 2005? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten sowie der gesamthaften Höhe der Zuwendung, außerdem differenziert nach Angestellten, Selbständigen und Selbständige mit einer Ich-AG)

 

5.7. Wie viele Fälle sind der ARGE (team.arbeit.hamburg) bekannt, bei denen die zu vermittelnden Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II Arbeitsverträge angeboten bekommen haben, die für ein geregeltes Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden die Woche ein maximales monatliches Entgelt von 400 Euro vorsehen? (Angaben bitte nach ARGE-Standorten differenzieren. Für den Fall, dass diese Angabe nicht in maschinell auswertbarer Art und Weise vorliegt, bitten wir um eine grobe quantitative Schätzung mittels einer Abfrage bei den ARGE-Standorten)

 

5.8. Gibt es für die ARGE verwaltungsseitige oder juristische Möglichkeiten gegen Arbeitsverträge, wie sie in der Frage 5.7. beschrieben werden, vorzugehen? Wenn ja, welche sind dies und in wie vielen Fällen wurde von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht? Wenn es solche Möglichkeiten nicht geben sollte, welche landes- oder bundesgesetzlichen Regelungen müssten ergriffen werden, um gegen solche „Phänomene“ des Arbeitsmarktes vorzugehen?

 

6. Aufbau der ARGE-Organisation

 

6.1. Wie stellt sich der Stellenplan der ARGE Hamburg (team.arbeit.hamburg) zum Stichtag 30.06.2006 dar? Wie viele der ausgewiesenen Stellen waren zum genannten Stichtag tatsächlich besetzt? Wie ist die Weiterentwicklung des Stellenplans für die Jahre 2006 und 2007 gemäß Senatsankündigung vom 12. Juni 2006 geplant? (Bitte nach ARGE-Standorten aufschlüsseln und sowohl nach der Zugehörigkeit zur BA, zur FHH bzw. einer externen Personalstelle, nach Status (Beamte/ Angestellte) und nach der Eingruppierung inkl. Funktionsbezeichnung differenzieren)

 

6.2. Wie gestaltet sich der Personalschlüssel der Hamburger Job-Center in Bezug auf diese Kundenanzahl mit Stand 31.06.2006? (Bitte nach den Zielgruppen U-25 und Ü-25 differenziert darstellen)

 

7. Das operative Geschäft der ARGE Hamburg (team.arbeit.hamburg)

 

7.1. Wie lange mussten Kundinnen und Kunden durchschnittlich auf ein Gespräch, das nicht Fragen des Leistungsbezugs, sondern den Abbau der Vermittlungshemmnisse bzw. aktive Vermittlungsbemühungen zum Inhalt hatte, warten? (Bitte nach ARGE-Standorten differenziert darstellen)

 

7.2. Wie viele Rückfragen der Kundinnen und Kunden beziehen sich nach wie vor auf den Leistungsbezug? (Bitte prozentual angeben und nach ARGE-Standorten differenziert darstellen)

 

7.3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften werden pro Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter betreut?

 

7.4. Wie viele Eingliederungsvereinbarungen wurden 2006 geschlossen? (Bitte monatlich und nach ARGE-Standort angeben)

 

7.5. Wie viele Kundinnen und Kunden wurden 2006 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt und wie hoch ist somit die Vermittlungsquote der ARGE team.arbeit.hamburg? (Bitte nach ARGE-Standorten differenziert darstellen)

 

7.6. Wie viele Kundinnen und Kunden konnten 2006 über den Arbeitgeberservice vermittelt werden? (Bitte monatlich angeben)

 

8. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

 

8.1. Wie viele Kundinnen und Kunden der ARGE Hamburg (team.arbeit.hamburg) haben 2006 an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Rechtskreis, Art der Maßnahme, Soll- und Ist-Zahlen)

 

8.2. Wie erklärt der Senat den überproportionalen Einsatz des Instruments der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach 16,3 SGB II, obwohl dieses Instrument vom Gesetzgeber als letztes aufgeführt wird und dieser ihm somit keine Priorität eingeräumt hat?

 

8.3. Wie beurteilt der Senat die Förderung der Selbständigkeit von Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II angesichts der desaströs niedrigen Fallzahlen (vgl. Drs. 18/4233)?

 

8.4. Zum „Hamburger Modell“:

 

8.4.1. Wie viele Förderfälle gab es 2005 und 2006 beim „Hamburger Modell“? (Bitte aufschlüsseln nach Fördertypus 10 bzw. 6 Monate sowie nach Anzahl der abgelehnten und der zurückgezogenen Anträge auf Förderung)

 

8.4.2. Wie sah 2005 und 2006 die Teilnehmerstruktur beim „Hamburger Modell“ aus? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Herkunft, Altersstruktur, Schulabschluss, Ausbildung und Länge der vorangegangenen Arbeitslosigkeit)

 

8.4.3. Wie hoch waren die Pro-Kopf-Kosten dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments?

 

8.4.4. Wie viele Fälle von Mitnahmeeffekten hat die Prüfung der Förderfälle (s. Antwort zu Frage 5 der Drs. 17/379) in den Jahren 2005 und 2006 ergeben?

 

8.5. Wie hoch beläuft sich der den Trägern 2005 zugewendete Gesamtaufwand (gezahlte Fallkostenpauschalen zuzüglich der Zuwendungen für stadtpolitischen Nutzen), sowie die Anzahl der Vermittlungserfolge und die Höhe der ausgezahlten Vermittlungsprämien? (Bitte Angaben nach Trägern aufschlüsseln)

 

Wie teilten sich die Fälle der Schwervermittelbarkeit auf die Träger auf? (Bitte tabellarisch nach der Kategorie der Schwervermittelbarkeit und Träger aufschlüsseln)

 

8.6. Wie lautet die genaue Berechnungsformel, mit der im gerade abgeschlossenen Interessensbekundungsverfahren die Vermittlungsquote der am Verfahren teilnehmenden Träger gemessen wurde? Mit welcher inhaltlichen Begründung weicht diese ggf. von den Vorschlägen im Controllingbericht 2004 der BWA ab?

 

9. Die so genannten Ein-Euro Aktivjobs

 

9.1. Wie viele Fälle von Missbrauch der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung wurden der ARGE Hamburg (team.arbeit.hamburg) 2006 gemeldet? (‚Bitte monatlich und nach Branche sowie Regie-, bzw. Kooperationsstellen aufschlüsseln)

 

9.2. Welche Träger haben Betreuungs- und Anleitungspersonal über Arbeitsgelegenheiten besetzt und somit reguläre Beschäftigung im eigenen Betrieb verdrängt?

 

9.3. Welche Auswirkungen hat dies auf den Preis, zu dem diese Träger ihre Angebote im so eben abgeschlossenen Interessenbekundungsverfahren unterbreiten konnten?

 

10. „Hamburg gibt am meisten Geld aus“

 

Der Hamburger Senat schürt kräftig das Gerücht, Hamburg würde weitaus mehr für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgeben als andere Städte. Die Antworten des Senats auf Kleine und Große Anfragen zeigen jedoch immer wieder, dass Hamburg nicht ungewöhnlich viel Geld für die aktive Arbeitsmarktpolitik ausgibt, sondern vielmehr die Mittel kürzt und die zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht einmal voll ausschöpft.

 

10.1. Wie gestaltet sich der Mittelabfluss für Eingliederungsmaßnahmen im Jahr 2005 und für das erste Halbjahr 2006 im Bundesgebiet insgesamt, den anderen Bundesländern und in Hamburg? (Bitte Soll und Ist ausweisen und nach Bundes- und Landesmitteln differenzieren)

 

10.2. Aus welchem Grund wurden in Hamburg die zur Verfügung gestellten Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik 2005 nicht annähernd ausgeschöpft? (Vgl. Drucksache 18/3442, Stand Dezember 2005)

 

10.3. Für welche Maßnahmen sollen die 51,1 Millionen Euro, die der Hamburger Senat 2006 für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgeben will, verwendet werden? (Bitte differenziert nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln und dem Ergebnis 2005 gegenüberstellen)

 

10.4. Wie viel Geld gibt der Hamburger Senat pro Kopf für die Betreuung eines Arbeitslosen aus?

 

10.5. Wie viel Geld gibt die Bundesagentur für Arbeit pro Kopf für die Betreuung eines Hamburger Arbeitslosen aus?

 

10.6. Wie stellen sich die unter 10.4. und 10.5. abgefragten Werte in den anderen Bundesländern, bzw. in mit Hamburg vergleichbaren Großstädten dar?